Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu den Parlamentswahlen in der Ukraine  

erstellt am
30. 03. 06

Wien (bmaa) - Die Europäische Union hat die vorläufigen Schlussfolgerungen der Internationalen Wahlbeobachtungsmission des BDIMR/OSZE zur Wahl des ukrainischen Parlaments (Werchowna Rada) am 26. März 2006 mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Die Wahlbeobachtungsmission ist zu dem Schluss gekommen, dass die Wahlen frei und fair verlaufen sind und dadurch den in der Ukraine vollzogenen Wandel zur Demokratie gefestigt haben.

Die Europäische Union begrüßt diese Wahlen, die von dem Engagement der Ukraine für einen wirklich demokratischen Prozess zeugen. Bei diesen Wahlen hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, eine sachkundige Wahl zwischen unterschiedlichen Optionen zu treffen und ihren Willen unter freien und fairen Bedingungen an den Urnen zum Ausdruck zu bringen. Das ukrainische Volk hat damit die Eigenverantwortung für die Demokratie in seinem Land übernommen. Dies ist ein Meilenstein im demokratischen Wahlprozess, der mit den politischen Ereignissen um die Präsidentschaftswahlen 2004 begonnen hat. Die Wahl zur Werchowna Rada in der Ukraine setzt einen neuen und sehr begrüßenswerten Standard für Wahlen in der gesamten Region.

Allerdings stellt die Europäische Union auch fest, dass die Wahlbeobachtungsmission eine begrenzte Anzahl hauptsächlich technischer Mängel verzeichnet hat. Die EU fordert die zuständigen ukrainischen Behörden auf, diese Mängel zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass sie bei künftigen Wahlen nicht erneut auftreten.

Die Europäische Union sieht den weiteren Arbeiten zur Vertiefung ihrer Partnerschaft mit der Ukraine erwartungsvoll entgegen. Diese Partnerschaft stützt sich auf gemeinsame Werte, die in der Qualität der Demokratie und der Reformen in der Ukraine ihren Ausdruck finden. Die Wahlen und die darauf folgende Bildung einer neuen Regierung werden ein festes Fundament für die weiteren Bemühungen um Fortschritte bei zentralen Reformen bilden, die auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Umgestaltung der Gesellschaft und die Stärkung der Marktwirtschaft abzielen und äußerst wichtige Schritte enthalten, die der Ukraine eine baldige Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation ermöglichen sollen. Die Europäische Union ist bereit, die Ukraine bei ihren Reformen zu unterstützen.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
     
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