Wien (bmaa) - Die Europäische Union hat die vorläufigen Schlussfolgerungen der Internationalen
Wahlbeobachtungsmission des BDIMR/OSZE zur Wahl des ukrainischen Parlaments (Werchowna Rada) am 26. März 2006
mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Die Wahlbeobachtungsmission ist zu dem Schluss gekommen, dass die Wahlen
frei und fair verlaufen sind und dadurch den in der Ukraine vollzogenen Wandel zur Demokratie gefestigt haben.
Die Europäische Union begrüßt diese Wahlen, die von dem Engagement der Ukraine für einen wirklich
demokratischen Prozess zeugen. Bei diesen Wahlen hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, eine sachkundige
Wahl zwischen unterschiedlichen Optionen zu treffen und ihren Willen unter freien und fairen Bedingungen an den
Urnen zum Ausdruck zu bringen. Das ukrainische Volk hat damit die Eigenverantwortung für die Demokratie in
seinem Land übernommen. Dies ist ein Meilenstein im demokratischen Wahlprozess, der mit den politischen Ereignissen
um die Präsidentschaftswahlen 2004 begonnen hat. Die Wahl zur Werchowna Rada in der Ukraine setzt einen neuen
und sehr begrüßenswerten Standard für Wahlen in der gesamten Region.
Allerdings stellt die Europäische Union auch fest, dass die Wahlbeobachtungsmission eine begrenzte Anzahl
hauptsächlich technischer Mängel verzeichnet hat. Die EU fordert die zuständigen ukrainischen Behörden
auf, diese Mängel zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass sie bei künftigen Wahlen nicht erneut
auftreten.
Die Europäische Union sieht den weiteren Arbeiten zur Vertiefung ihrer Partnerschaft mit der Ukraine erwartungsvoll
entgegen. Diese Partnerschaft stützt sich auf gemeinsame Werte, die in der Qualität der Demokratie und
der Reformen in der Ukraine ihren Ausdruck finden. Die Wahlen und die darauf folgende Bildung einer neuen Regierung
werden ein festes Fundament für die weiteren Bemühungen um Fortschritte bei zentralen Reformen bilden,
die auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Umgestaltung der Gesellschaft und die Stärkung der
Marktwirtschaft abzielen und äußerst wichtige Schritte enthalten, die der Ukraine eine baldige Mitgliedschaft
in der Welthandelsorganisation ermöglichen sollen. Die Europäische Union ist bereit, die Ukraine bei
ihren Reformen zu unterstützen.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen
Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen
Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Republik Moldau
schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
teil. |