"Schelmenhöhle" unter Schutz gestellt
Bad Vöslau (nlk) - Die Bezirkshauptmannschaft Baden erklärte kürzlich das „Schelmenloch“
- auch „Schelmenhöhle“ genannt - in der Stadtgemeinde Bad Vöslau zum Naturdenkmal. Diese Höhle ist
wegen der Gefahr einer Verschmutzung und der Störung der dort angesiedelten Fledermäuse für die
Öffentlichkeit nicht frei zugänglich. Die Höhle soll in nächster Zeit durch Gitterwände
versperrt werden.
Das Schelmenloch hat eine Länge von 40 Metern mit einer Höhendifferenz von sechs Metern. Durch einen
2,5 Meter breiten und 1,6 Meter hohen Eingang gelangt man in die Haupthalle, die sich mit einer Breite von acht
und einer durchschnittlichen Höhe von drei Metern in östlicher Richtung erstreckt. Am nördlichen
Ende der Haupthalle schließt sich ein schmaler Schichtfugengang an, der in einer kleinen, künstlich
gegrabenen Kammer endet. Von der Haupthalle zweigen östlich und westlich je ein kleinerer Seitengang ab. Die
Sohle der Höhle ist fast überall mit Versturzblöcken bedeckt. Der Raum ist feucht; stellenweise
treten Tropfwässer aus.
Das Schelmenloch hat mehrfach als Zufluchtsquartier für die Bevölkerung gedient: Die Höhle soll
Aufenthaltsort einer Räuberbande des 15. Jahrhunderts, der „Ungarischen Brüder“, gewesen sein. 1529,
so wird berichtet, sollen die Türken die dort versteckten Sooßer durch Rauch erstickt haben. 1683 soll
die Höhle als unentdeckt gebliebenes Versteck der Bevölkerung von Baden Aufnahme geboten haben. Dass
das Schelmenloch auch ein Versteck für Diebsgut gewesen war, wurde 1929 durch einen Fund erwiesen.
Das Bild, das die Höhle mit drei Eingängen heute bietet, entstammt aus den letzten Jahren des Zweiten
Weltkriegs: 1944 und 1945 fand sie als Luftschutzraum, später auch als Zufluchtsraum Verwendung.
Die Höhle dient neun nachgewiesenen Fledermausarten als Winterquartier. Im Juli 2005 wurden bei einer Befahrung
der Höhle die Kleine Hufeisennase, das Große Mausohr und das Graue Langohr (als Totfund) angetroffen.
Die Höhle ist zudem der „locus typicus“ für die Höhlenheuschrecke Troglophilus cavicola.
An diesem Naturdenkmal dürfen keine Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden. Das Verbot bezieht
sich auch auf Maßnahmen, die außerhalb des von der Unterschutzstellung betroffenen Bereiches gesetzt
werden, soweit von diesen nachhaltige Auswirkungen auf das Naturdenkmal ausgehen. |