Wien (rk) - "Ich hoffe, dass bei den morgigen Verhandlungen mit dem Bund klar gemacht wird, dass dieser
Gesetzesentwurf nicht umgesetzt wird. Der Bund überträgt die Bestellung von Verkehrsleistungen an Länder
und Gemeinden und verabschiedet sich damit als Eigentümer der ÖBB von der sachlichen Zuständigkeit,"
erklärte Generalsekretär Pramböck anlässlich der für 31. März angesetzten Gespräche
zwischen dem Verkehrsministerium und den Ländern.
Länder und Gemeinden sollen 150 Mio. Euro Defizit übernehmen
Die Beträge, die der Bund bereit ist, weiterhin für den Regionalverkehr zuzuschießen, nämlich
insgesamt 830 Mio. Euro, reichen bei weitem nicht aus, den Regionalverkehr österreichweit zu sichern. Benötigt
werden nach Angaben der Österreichischen Bundesbahnen um bis zu 150 Mio. Euro mehr, wenn allein das derzeitige
Linienangebot aufrecht erhalten werden soll.
Somit werden sich die ÖBB an Länder und Gemeinden wenden, um Zuzahlungen zu erreichen. "Die Länder
und Gemeinden werden somit vor der Situation stehen, dass die ÖBB erklären: dazuzahlen zum Betrieb von
Regionallinien oder es wird zugesperrt", führte Pramböck weiter aus. Der Bund spricht zwar immer
von Verländerung, tatsächlich hat er aber vor auch die Gemeinden zu verpflichten, die ohnedies größte
Mühe haben, das Maastricht-Nulldefizit einzuhalten.
Rasche Defizitsteigerung droht
Bei den 150 Mio. Euro jährlichem Abgangsdeckungserfordernis bleibt es nicht, weil der Bund seine Zuzahlungen
nur etwa mit der halben Inflationsrate valorisiert. Damit steigt der Abgang jährlich um 10 Mio. an und wird
bis zum Ende der Laufzeit der Finanzierungsregelung im Jahr 2015 250 Mio. Euro erreichen.
Schicksal der Investitionen ungeklärt
Hinsichtlich der Investitionen, die zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personenregionalverkehrs
dringend notwendig sind, schweigt sich der Gesetzentwurf des Bundes überhaupt aus. Das heißt, auch diesbezüglich
droht eine Kostenlawine auf Länder und Gemeinden zuzukommen.
Umweltpolitisch kontraproduktiv
"In Sonntagsreden wird zwar immer der öffentliche Personennah- und Regionalverkehr als ein wichtiges
Element genannt, um die Umweltqualität zu verbessern - konkretes Beispiel ist etwa die Frage des Feinstaubes
- in der Praxis der Gesetzesformulierung wird jedoch die Existenz und der Ausbau des ÖPNRV von der finanziellen
Seite her völlig ausgehöhlt", schloss Pramböck.
Konsultationsmechanismus ausgelöst
Im Hinblick auf die drohenden gewaltigen finanziellen Belastungen hat der Österreichische Städtebund
den Konsultationsmechanismus ausgelöst. Ein wichtiger Kritikpunkt in diesem Zusammenhang ist, dass der Bund
im Gesetzesentwurf zwar die Gemeinden verpflichtet, sie aber keinerlei Schutz vor finanziellen Belastungen durch
die Länder haben. |