Wegen erhöhter Sicherheits-Anforderung werden Aufgaben von Zollverwaltung an die Wirtschaft
ausgelagert, was die Zollabfertigungen komplizierter und teurer macht
Wien (pwk) - Mit 1. April wird in der Spedition auf das mit großen Erwartungen angekündigte
österreichische e-zoll.at System umgestellt. Der Testbetrieb hat schon jetzt zahlreiche Schwierigkeiten aufgezeigt,
warnt Hans-Dieter Salcher, Obmann des Fachverbandes Spedition & Logistik in der Wirtschaftskammer Österreich.
Der Wirtschaft entstehen erhebliche Kosten, kritisiert Salcher. Kostentreibend ist vor allem, dass klassische Aufgaben
der Zollverwaltung einfach an die Wirtschaft ausgelagert werden. So war bisher eine Zollabfertigung mit der Warenfreigabe
meistens abgeschlossen, während in Zukunft die Unterlagen wegen diverser Kontrollen und Betriebsprüfungen
(z.B. Original-Präferenznachweise etc.) jederzeit greifbar sein und mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden müssen.
„Soviel zum Märchen vom Papierlosen Zoll. Alles in allem bedeutet dies eine enorme zusätzliche Kostenlawine
und Verantwortung für die Wirtschaft“, so Salcher. „Mit Kleingeld ist da nichts auszurichten“.
Die Flut an Daten und Dokumenten und damit der Zeitaufwand pro Verzollung oder Exportabfertigung werde sich künftig
wegen der erhöhten Anforderungen an Datenmenge und Qualität und durch vermehrte Kontrollen nahezu verdoppeln.
Weitere Kosten werden durch zusätzliche Programme, Schulungen, Programmwartungen und -änderungen anfallen.
„Das muss erst einmal verdient werden“, ärgert sich Salcher.
Sicher ist, dass mit dem eZoll die gewohnte Flexibilität verloren gehen werde. Die damit verbundenen Kostenauswirkungen,
z.B. hinsichtlich der Lkw-Standzeiten, seien heute noch gar nicht absehbar. Auf die KMUs kommen hier beträchtliche
Mehraufwendungen zu, betont der Sprecher der Logistik-Branche. Die Spediteure und Logistikunternehmen seien jedenfalls
gezwungen, die Mehrkosten durch die Einführung von e-zoll.at an ihre Kunden weiterzugeben, um die gesetzlich
geforderten Normen, im Sinne des freien Warenverkehrs, sicherzustellen.
Weitere „Kostenraketen“ sind nach Ansicht Salchers die laufend wachsenden Security-Auflagen als Spätfolge
des 11. September. So ist auf US-Druck mit der baldigen Einführung der verpflichtenden „Pre-Declaration“ für
alle Importe und Exporte an der EU-Außengrenze zu rechnen, was zusätzliche Probleme aufwerfen wird.
Diesbezügliche Gesetzesänderungen werden derzeit intensiv in Brüssel beraten.
Die wesentlichen Kernpunkte der geplanten Änderungen des EU-Zollkodex sind hohe Anforderungen an die „Pre-Declaration“
(z.B. ganz genaue Tarifierung, Wertangaben, Käufer, Verkäufer etc. bereits bei Grenzübertritt pro
Fahrzeug – d.h. Schiffsladung, Lkw-Ladung, Flugzeug mit zahlreichen Einzelsendungen). „Die Wirtschaft hat schon
immer gefordert, dass diese Angaben auf die schon derzeit beim Grenzübertritt weitgehend bekannten Angaben
reduziert werden müssten. Dieser Wunsch wird jedoch von der EU nicht erfüllt“, bedauert Salcher.
Zur Beruhigung werden zwar gewisse Privilegien für einen neu geschaffenen „Authorized Economic Operator (AEO)“
in Aussicht gestellt, die aber im derzeitigen Entwurf nicht zu erkennen seien. Auch werden an den AEO nach derzeitigen
Planungen hohe Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Überprüfung von Mitarbeitern, Partnern, Kunden
etc. gestellt, die z. T. auch bauliche Maßnahmen erfordern werden. Hinzu kommen zahlreiche neue Anforderungen
in Zusammenhang mit der Terrorismusverordnung und mit bereits diskutierten weiteren sicherheitsspezifisch notwendigen
Zertifizierungen im Rahmen von „Security und Safety im Verkehr“, im Gefahrgutbereich etc., abseits vom Zollwesen.
Es ist zu hoffen, fasst Salcher zusammen, dass doch noch wesentliche Erleichterungen erzielt werden können.
Andernfalls seien ruinöse Staus und Probleme an den Außengrenzen (z.B. Ost-Grenzen und Häfen) vorprogrammiert.
Dadurch werde die Wettbewerbsfähigkeit der KMUs weiter belastet. Im Speditionswesen seien schon jetzt umfangreiche
organisatorische Maßnahmen, Schulungen, EDV-Umstellungen, Sicherheits-Überwachungen und Überprüfungen
inkl. baulicher Maßnahmen ein „Gebot der Stunde“. |