Hochwasser in Niederösterreich  

erstellt am
07. 04. 06

Bundesregierung beschließt Hilfsmaßnahmen für Überschwemmungsopfer in NÖ
Wien (bpd) - Der Ministerrat beschloss am 06. 04. Sofortmaßnahmen für die Opfer der Überschwemmungskatastrophe in Niederösterreich. In dem Gebiet mussten bereits drei Ortschaften evakuiert werden. Betroffen davon sind bisher rund 1.000 Personen. Gorbach: „Wichtig ist jetzt rasch zu helfen. Unsere Paket garantiert dies auf unbürokratischen Weg.“

Ähnlich wie bei den Hochwasserkatastrophen in den Jahren 2002 und 2005 werden finanzielle Hilfen aus dem Katastrophenfonds gewährt. Neben dieser finanziellen Hilfe an die Betroffenen beschloss die Bundesregierung unter anderem auch die Gebührenbefreiung für die Neuausstellung vernichteter Dokumente. Die Entrichtung von Gebühren entfällt auch bei der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung und Schadensabwicklung oder für Kredite, die zur Schadensbehebung aufgenommen werden. Freiwillige Zuwendungen und Spenden an die Opfer der Naturkatastrophe wurden schenkungsfrei gestellt; wie auch keine Lohn- und Einkommenssteuern für diese Zuwendungen entrichtet werden müssen. Teil dieses Maßnahmenpaketes ist auch, dass katastrophenbedingt neu angeschaffte Vermögenswerte bis zum nachgewiesenen Neuwert der zerstörten Wirtschaftsgüter ohne Selbstbehalt steuerlich absetzbar sind.

Vizekanzler Hubert Gorbach, der heute in Vertretung des Bundeskanzlers die Sitzung des Ministerrates geleitet hatte, dankte beim anschließenden Pressfoyer im Namen der Bundesregierung allen Einsatzkräften für ihre Hilfe im Katastrophengebiet. Insgesamt stehen dort 1.400 Hilfskräfte im Dauereinsatz.

Die Bundesregierung beschloss heute auch den Entwurf eines Deregulierungsgesetzes. Auf der Grundlage dieses Gesetzes sollen alle Gesetzesmaterien, Verordnungen und Erlässe auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden. Mit dem Gesetz soll auch erreicht werde, dass die Legistik anwendungsfreundlicher wird. Nach einer ersten Sichtung können 11 Bundesverfassungsgesetze, 56 Bundesgesetze bzw. darin enthaltene Bestimmungen, 140 Verordnungen und 50 Erlässe außer Kraft gesetzt werden. Gorbach: „Die österreichische Rechtsordnung wird damit überschaubarer. Außerdem haben wir uns auf die Reduktion der Verwaltungskosten für die Unternehmen geeinigt.“ In Summe soll dies zu einer Ersparnis für die Unternehmen in der Höhe von 2 Milliarden € führen.

 

 Darabos übt scharfe Kritik an Schüssel und Pröll
Wien (sk) - Das im Ministerrat beschlossene Maßnahmenpaket sei zwar dringend notwendig, aber in erster Linie "Ausdruck des schlechten Gewissens, weil Kanzler Schüssel und Landeshauptmann Pröll seit der Hochwasserkatastrophe 2002 die Hände in den Schoß gelegt haben". Richtig wäre es gewesen, den Hilferufen der Bürgermeister Gehör zu schenken, und vorzusorgen. Bereits seit dem Hochwasser 1997 würden die Bürgermeister der betroffenen Region Schutzmaßnahmen einfordern. "Da diese Appelle ignoriert wurden, muss jetzt mit einem Vielfachen des Geldes der Schaden repariert werden", so Darabos am 06. 04. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Außer medialer Ankündigungen und großer Worte hätten die Verantwortlichen nichts gemacht. "Die notwendigen baulichen Maßnahmen wurden nicht gesetzt, nicht einmal die Schäden des Jahres 2002 zur Gänze behoben", so Darabos.

Im Gegensatz zur benachbarten Slowakei seien die Dämme in Niederösterreich noch immer nicht saniert worden. Die Menschen in der Region hätten das Vertrauen in den Landeshauptmann verloren. "Andere haben gehandelt, die ÖVP hat verzögert, verschleppt und versagt", so der SPÖ-Bundesgeschäftsführer.

Insbesondere Landeshauptmann Pröll, der grundsätzlich dazu neige, alle Macht an sich zu reißen, könne nun in der Stunde der Krise seine Verantwortung nicht abgeben. Tatsächlich agiere Pröll in letzter Zeit eher als ÖVP-Parteisekretär, indem er in letztklassiger Art und Weise politische Mitbewerber anschütte. "Von einem Landeshauptmann würde man sich staatspolitisches Agieren erwarten und einen Einsatz für die Interessen der Menschen", so Darabos, "davon lässt Pröll aber rein gar nichts erkennen".

 

Lopatka: Ablenkungsversuch von eigenen Versäumnissen
Bis 2003 war SPÖ-Niederösterreich für Hochwasserschutz zuständig
Wien (övp-pk) - "Es ist mehr als verwerflich, auf dem Rücken der vom Hochwasser betroffenen Menschen unqualifizierte Schuldzuweisungen abzugeben", sagte ÖVP- Generalsekretär Abg.z.NR Dr. Reinhold Lopatka am 06. 04. in Richtung SPÖ- Bundesgeschäftsführer Darabos. Das sei nur ein weiterer Versuch der SPÖ, von den eigenen Versäumnissen abzulenken: Denn bis 2003 war die SPÖ Niederösterreich in der Landesregierung für den Hochwasserschutz zuständig. Während die Bundesregierung heute im Ministerrat ein Maßnahmenpaket für die betroffenen Menschen beschlossen habe, "sitzen andere im Trockenen und rühren keinen Finger", so Lopatka.

Laut der zuständigen Innenministerin Liese Prokop werden 30 bis 50 Prozent der Hochwasserschäden durch den Katastrophenfonds abgedeckt, so der ÖVP-Generalsekretär weiter. Neben dieser Soforthilfe werde es für die Betroffenen auch Steuer- und Gebührenerleichterungen geben. Außerdem werden Spender, die für die Hochwasseropfer Geld geben, steuerfrei gestellt. "Im Gegensatz zur SPÖ, die mit dem Schicksal der betroffenen Menschen in Niederösterreich politisches Kleingeld wechseln will, geht es der Bundesregierung darum, rasch und unbürokratisch zu helfen", so Lopatka abschließend.

 

Strache: Plank und Pröll für Hochwasserdebakel verantwortlich
"Katastrophen-Landesrat" soll sofort den Hut nehmen
Wien (fpd) - "Der peinliche Eiertanz des NÖ-Landesrates Plank rund um diverse Projekteinreichungsdaten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass er und LH Pröll die alleinige Verantwortung für das Hochwasserdebakel tragen. Der im wahrsten Sinne des Wortes "Katastrophen-Landesrat" muss die Konsequenzen ziehen und zurücktreten, bevor er noch mehr Schaden anrichten kann", fordert FPÖ-Obmann HC Strache.

Faktum ist, dass seit 2002 ein UVP-Verfahren zur Neugestaltung der Hochwasserschutzanlagen läuft, das immer wieder durch neu abverlangte Expertisen mit zum Teil unsinnigen Auflagen in die Länge gezogen wird. Faktum ist auch, dass bereits seit 1992 das Gefahrenpotential für die Anrainergemeinden der March bekannt und seit dem Hochwasser 1997 eklatant ist.

Da gibt es keine Ausrede über "zeitraubende UVP-Verfahren nach EU-Recht" und dergleichen. Hier gilt einzig und allein die Verpflichtung der bverantwortlichen VP-Politiker, den Menschen Schutz und Garantie für Leib und Leben sowie Hab und Gut zu bieten.

"Diese Pflicht haben die Landesvertreter gröblichst verletzt. Die Empörung der Bevölkerung über ihre "Schutzherren", die der Entwicklung in all den Jahren tatenlos zugesehen und keinerlei Präventivmaßnahmen getroffen haben, ist daher mehr als berechtigt. Sollte Plank noch einen Funken Anstand haben, müsste er auf der Stelle den Hut nehmen", betont Strache. 
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

     
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