Wien (bmvit/sts) - "Die im Ministerrat beschlossene Novelle des Eisenbahngesetzes ist ein nächster
wesentlicher Schritt für die Liberalisierung im Schienenverkehr. Gleichzeitig kommen strengere Sicherheitsauflagen
für Eisenbahnunternehmen, damit Wettbewerbsvorteile nicht auf Kosten der Sicherheit gehen", fasst Verkehrsstaatssekretär
Helmut Kukacka am 06. 04. die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes zusammen. Die Novelle zum Eisenbahngesetz
stellt formell die Umsetzung des sogenannten zweiten Eisenbahnpaket der EU dar. Dadurch sollen ab 1.1.2007 Güterverkehrsunternehmen
auch im europäischen Ausland Waren transportieren können. "Die Liberalisierung im Schienen-Güterverkehr
ist ein großer Schritt für die europäische Transportpolitik und Transportwirtschaft und Voraussetzung
dafür, dass mehr Güterverkehr auf die Schiene kommt. Diese Maßnahme soll das Befahren von Strecken
im europäischen Ausland attraktiver machen, da so kostspielige Leerfahrten vermieden werden könnten",
begrüßt Kukacka den Beschluss. "Durch Vorschriften zur innerbetrieblichen Organisation und Kommunikation,
verpflichtenden Audits und Zertifizierungen schreiben wir durch das Gesetz aber gleichzeitig ein erhöhtes
Ausmaß an Sicherheit im Eisenbahnverkehr fest", unterstreicht der Staatssekretär den sinnvollen
Gleichschritt von Wettbewerb und Sicherheit.
Konkret sehen die Sicherheitsbestimmungen des zweiten EU-Eisenbahnpakets vor, dass alle europäischen Eisenbahnunternehmen
in Zukunft ein Sicherheitsmanagementsystem im Unternehmen aufbauen müssen. Auf die österreichische Umsetzung
bezogen meint Kukacka: "Wir müssen vermehrt auch der Verkehrssicherheit im Eisenbahnbereich Aufmerksamkeit
schenken. Die Bundesregierung setzt nach der Einrichtung einer Unfalluntersuchungsstelle im vergangenen Jahr nun
einen weiteren Schritt zu mehr Sicherheit beim Betrieb und Verkehr auf Eisenbahnen."
Als weiteren Vorteil des neuen Eisenbahngesetzes wertet der Staatssekretär die Stärkung der Rechte des
Schienen-Regulators bei der Marktbeobachtung und Beurteilung der Kundenzufriedenheit im Personen- und Güterverkehr.
Kukacka: "Wir wollen in Zukunft den zahlreichen Anregungen von Fahrgästen besser Rechnung tragen. Derzeit
werden diese nur von den jeweiligen Eisenbahnunternehmen selber aufgenommen. Eine Kontrolle, ob die Anregungen
auch behandelt oder umgesetzt werden ist nun durch das Marktbeobachtungsrecht des Regulators sichergestellt."
So ist im neuen Eisenbahngesetz vorgesehen, dass der Regulator auch entsprechende Daten aus den Unternehmen (z.B.
Beschwerden) anfordern und hier Auswirkungen auf Kunden und Fahrgäste analysieren kann. "Ziel ist es,
aus diesen Daten Verbesserungsvorschläge für alle Bahnkunden ableiten zu können", schloss Kukacka. |