Bartenstein: Energie-Versorgunsgssicherheitsgesetz sichert moderne
Energiepolitik für Österreich
Wien (bmwa) - "Ökologische Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit
sind die Eckpunkte der europäischen Energiepolitik. In diesen Bereichen müssen verstärkt Maßnahmen
getroffen werden", betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein am 06. 04. anlässlich
des Beschlusses des Energie-Versorgungssicherheitsgesetzes 2006 im Ministerrat. "Dieses Gesetz entspricht
der modernen europäischen Energiepolitik in Österreich.", so der Minister.
Österreich sei im Bereich Energieversorgung hervorragend aufgestellt, so Bartenstein. Das habe sich bei der
Freigabe von Ölvorräten zur Preisstabilisierung nach dem Hurrikan Katrina, aber auch im Zusammenhang
mit Gaspreisstreit Anfang Jänner dieses Jahres gezeigt. So verfüge Österreich etwa über die
größten Ergasspeichervorräte in Europa und sei bei der Verfügbarkeit des Stromnetzes im europäischen
Spitzenfeld. Angesichts der internationalen Entwicklungen sei es aber im Sinne einer modernen europäischen
Energiepolitik notwendig, in Österreich einige Maßnahmen zur weiteren Absicherung der Energieversorgung
zu setzen. Das Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006 umfasse daher gesetzliche Maßnahmen in den Bereichen
Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung der Umweltverträglichkeit. Schwerpunkte
im Bereich Versorgungssicherheit sind der Ausbau der Gas- und Stromleitungen, etwa durch das Pipelineprojekt "Nabucco",
die Verhinderung von „Black-Outs" im Strombereich und Anordnung von Krisenmaßnahmen.
Die Verbesserungen im Bereich Versorgungssicherheit im Detail:
- Anreize für Investitionen in Gasleitungen durch das Gaswirtschaftsgesetz: Investoren können in Zukunft
nach Antrag an den Regulator einen Teil einer Pipeline exklusiv nutzen und sich langfristig sichere Tarifeinnahmen
sichern. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bau der "Nabucco"-Gaspipeline.
- Nicht genutzte Erdgasleitungskapazitäten müssen Dritten zur Verfügung gestellt werden. Damit
soll die Auslastung der Erdgas-Pipelines erhöht werden.
- Im Elektrizitäts- und Gasrecht wird die Verpflichtung zur Erstellung einer Langfristplanung des Netzausbaus
mit einem „Masterplan" durch den Regelzonenführer verankert. Der Plan enthält die folgenden Elemente:
Analyse des Status Quo, Analyse des Strom- und Gasbedarfes und Entwicklung eines koordinierten Netzausbaukonzeptes
in Österreich. Dieser Plan wird von der Energie Control-Kommission genehmigt und in den Tarifen anerkannt.
Damit entsteht ein Anreiz für mehr (koordinierte) Investitionen in Netze.
- Eine Regelung im neuen Elektrizitätsrecht sieht im Ernstfall eine verpflichtende Kraftwerkssteuerung vor,
um „Blackouts" in Stromnetzen zu verhindern. Das ist die gesetzliche Grundlage für die sog. Primärregelung
im Elektrizitätsrecht, einer Solidarregelung innerhalb Europas. Zur Sicherstellung der Netzstabilität
in Europa (Spannung, Frequenz) müssen 3.000 MW an Kraftwerksleistung als Reserve sekundengenau immer vorhanden
sein. Für Österreich sind dies im Jahr 2006 71,2 MW. Dies konnte Österreich ohne Verpflichtende
Kraftwerkssteuerung nicht garantieren. Nun wird das gesetzliche Durchgriffsrecht geschaffen, um diese Solidarbeitrag
mit Hilfe einer elektronischen „Online" Kraftwerksregelung auch „garantiert" erbringen zu können.
- Energielenkungsgesetz und das Erdölbevorratungs- und Meldegesetz, mit denen Maßnahmen im Krisenfall
angeordnet werden können, werden ausgebaut. Der Ablauf wird neu geordnet: Das BMWA ordnet die Maßnahmen
an (Zustimmung Hauptausschuss, Anhörung Energielenkungsbeirat) und die E-Control ist nun auch im Bereich Gas
für Vorbereitung und Koordinierung zuständig. Der Regelzonenführer bekommt eine entscheidende Funktion
zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit.
- Als weiterer Schritt zur Versorgungssicherheit wird die Landesregierung als letzte Instanz bei Benennung eines
Versorgers eingerichtet. Falls ein Stromkonsument keinen Strom-Lieferanten findet, dann wird ihm von der Landesregierung
ein Versorger zugewiesen.
Zur Verbesserung des Wettbewerbs und Konsumentenschutzes werden die Ergebnisse der Prüfung der österreichischen
Gas- und Strommärkte durch die Wettbewerbsbehörde und die E-Control im Elektrizitäts- und Gasrecht
umgesetzt:
- Beschleunigung des Wechsels zu einem neuen (billigeren) Strom- und Gasversorger durch strengere gesetzliche
Vorschriften im Elektrizitäts- und Gasrecht.
- Gesetzliche Vorschreibung der Ausweisung des reinen Energiepreises auf Rechnungen und Informationen wird mehr
Transparenz für den Stromkonsumenten bieten und, wettbewerbshemmende All-Inklusiv-Verträge unterbinden.
Im Bereich der Verbesserung der Umweltverträglichkeit wird das so genannte "Labelling" im Elektrizitätsrecht
erweitert:
- Damit wird in Zukunft die Darstellung des Strommixes nach Anteilen der Energieträger, insbesondere der
erneuerbaren Energien, auf für den Endverbraucher bestimmtem Werbematerial und Stromrechnungen verpflichtend
eingeführt.
- Ebenso müssen in Zukunft die Umweltauswirkungen zumindest durch CO2 -Emissionen und radioaktiven Abfall
im Rahmen der Erzeugung der Elektrizität ebenfalls auf für den Endverbraucher bestimmtem Stromrechnungen
und Werbematerialien ausgewiesen werden.
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