Wien (pk) - Die Schwerarbeitspension wird auch für Beamte zugänglich sein.
Der Verfassungs- ausschuss des Nationalrats stimmte - unter Vornahme geringfügiger Abänderungen - mehrheitlich
einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung zu, der sich an der vom Sozialausschuss des Nationalrats bereits
gebilligten Schwerarbeiter-Regelung im allgemeinen Pensionsrecht orientiert.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Schwerarbeitspension ist, dass der betroffene Beamte bzw. die
betroffene Beamtin in den letzten zwanzig Jahren vor Pensionsantritt mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet
hat. Gleichzeitig muss eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren nach dem 18. Lebensjahr vorliegen.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat - frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr - Anspruch auf
vorzeitige Ruhestandsversetzung, die Pensionsabschläge betragen pro Jahr 1,8 % (gegenüber sonst 4,2 %).
Auch bei der Berechnung der Witwen-/Witwerpension werden Anpassungen an geplante Änderungen im allgemeinen
Pensionsrecht vorgenommen.
Im Rahmen der Diskussion äußerte sich SPÖ-Abgeordneter Otto Pendl kritisch zur Schwerarbeiter-Regelung.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Schwerarbeitspension hätten nichts mit den Bedürfnissen
der arbeitenden Menschen zu tun, meinte er und gab zu bedenken, dass jene, die Schwerarbeit leisteten, häufig
aus gesundheitlichen Gründen bereits vor dem 60. Lebensjahr nicht mehr arbeitsfähig seien. Pendl kritisierte
überdies, dass nicht sichergestellt sei, dass auch Justizwachebeamte unter die Schwerarbeiter-Regelung fallen.
Zur Hinterbliebenenregelung merkte er an, die Gesetzesänderun gehe in die richtige Richtung, es würde
aber noch lange nicht allen verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen.
Abgeordneter Herbert Scheibner (F) begrüßte dem gegenüber die Schwerarbeiter-Regelung und betonte,
Österreich stehe mit seiner Pensionsreform generell vorbildhaft da, wie die akutellen Probleme in Deutschland
zeigten. Dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Schwerarbeitspension eher allgemein gehalten seien, begründete
er damit, dass man sicherstellen wollte, dass auch Exekutivbeamte, Justizwachebeamte und Heeresangehörige
darunter fallen, wobei ihm zufolge für jede einzelne dieser Berufsgruppen Schwerarbeit definiert werden müsse.
Abgeordneter Fritz Neugebauer (V) gab zu bedenken, dass es keine wissenschaftliche Definition von Schwerarbeit
gebe. In diesem Sinn sei die vorliegende Gesetzesnovelle "ein vielleicht nicht ganz vollkommener Weg",
erklärte er, man ermögliche damit aber Personen, die besonders belastetende Tätigkeiten ausübten,
einen früheren Pensionsantritt. Österreich sei hier international Vorreiter.
Staatssekretär Franz Morak machte geltend, dass die Pensionen in Österreich durch die Pensionsreform
auch in Zukunft gesichert seien. Als Berufsgruppen, die im Bereich des öffentlichen Dienstes unter die Schwerarbeiter-Regelung
fallen würden, nannte er u.a. die Exekutive, die Justizwache und die Krankenpflege.
Der Gesetzentwurf der Regierung wurde unter Berücksichtigung eines V-F-Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit
gebilligt, wobei teilweise auch die Grünen und SPÖ-Abgeordneter Walter Posch zustimmten. Im Abänderungsantrag
wird u.a. klargestellt, dass die vorgesehene Ausweitung des Beobachtungszeitraums für die Berechnung der Witwen-/Witwerpension
nur für den verstorbenen Beamten bzw. die verstorbene Beamtin gilt. |