Technische und organisatorische Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung durch Schwingungen
in ON-Regel ONR 2915172 publiziert
Wien (ON prm) - Die Gefahr, durch mechanische Schwingungen bei der Arbeit dauernde gesundheitliche
Schäden davonzutragen, ist groß. Wichtig ist es daher, im Sinne des Arbeiterschutzes, zu verhindern,
dass Personen diesen Schwingungen unnötig ausgesetzt werden.
Dies lässt sich einerseits durch technische Maßnahmen - entsprechende Gestaltung von Maschinen -, andererseits
durch Maßnahmen am Arbeitsplatz erreichen. Was hier getan werden kann, wurde in einem Technischen Bericht
des Europäischen Komitees für Normung zusammengefasst, der jetzt als zweiteilige ON-Regel ONR 2915172
vorliegt. Teil 1 nennt die besten Praktiken und Verfahren zur Begrenzung der Auswirkungen mechanischer Ganzkörper-Schwingungen
auf den Platz der Bedienungsperson.
Die angegebenen Leitlinien sind praktische Wege, um die Gefährdungen durch Schwingungen durch die Gestaltung
der Maschinen zu verringern.
Teil 2 zeigt praktisch umsetzbare Maßnahmen für die Verringerung und Beherrschung der Einwirkung von
Ganzkörper-Schwingungen, um Führungspersonal, das für die Arbeitsplätze zuständig ist,
und Verantwortlichen für Gesundheit und Sicherheit eine praktische professionelle Hilfe zu geben. |