Wien (nso) - Als wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wurde die
Anmeldung zur Sozialversicherung spätestens bei Arbeitsantritt beschlossen. Die neuen Meldevorschriften werden
in zwei Schritten umgesetzt: Zunächst werden sie seit dem 1.1.2006 in Burgenland erprobt, um sodann nach einer
Evaluierungsphase bundesweit in Kraft treten zu können. Diese Vorgangsweise gewährleistet, dass genügend
Zeit für das Vertraut werden mit dem neuen Melderecht bleibt. "Mit den neuen Meldebestimmungen schieben
wir der Schwarzarbeit einen Riegel vor", betont Sozialministerin Ursula Haubner.
Hinsichtlich der ersten Erfahrungen im Burgenland kann gesagt werden, dass von der Mindestangabenmeldung, das ist
die so genannte Avisomeldung, zwar Gebrauch gemacht wird, die viel größere Anzahl von Dienstgebern allerdings
gleich bei Arbeitsbeginn die gesamte Meldung abgibt, die sie ansonsten innerhalb der ersten sieben Tage leisten
hätte müssen. Im Februar 2006 wurden über 80 % der erforderlichen Versicherungsmeldungen entweder
durch Voll- oder Avisomeldungen vor Arbeitsantritt erstattet. Das waren insgesamt 3.128 Dienstnehmer, davon 152
über eine Avisomeldung.
Ebenso funktioniert die Kontrolle. Im Februar haben Organe der KIAB 74 Mal auf die ELDA-Datenbank zugegriffen.
"Mit dem neuen, effizienten System bekämpfen wir wirksam die Schwarzarbeit", so Haubner abschließend. |