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SPÖ-Gesundheitsenquete / Gesundheit Österreich GmbH |
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erstellt am
21. 04. 06
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Gusenbauer
erteilt Selbstbehalte-Medizin der Regierung eine Absage
Wien (sk) - SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer hat am 20. 04. bei einer Gesundheits-Enquete
in Wien das neue gesundheitspolitische Programm der SPÖ in seinen Grundzügen vorgestellt. Die SPÖ
will damit weg von der "Selbstbehalte-Medizin", wie sie von der Regierung Schüssel in den letzten
sechs Jahren etabliert wurde, wo Leistungen sinken und die Kosten und Belastungen für den einzelnen steigen.
Die SPÖ will den Zugang für alle zu bester Versorgung sichern, die Finanzierung soll solidarisch erfolgen.
Gusenbauer betonte, dass dabei auch wertschöpfungsbezogene Elemente enthalten sein sollen und es sollen Gerechtigkeitslücken
geschlossen werden. Einer pauschalen Beitragserhöhung erteilte er eine Absage, weil die "soziale Symmetrie"
müsse bei den Beiträgen gewahrt werden.
Den Hintergrund für die Arbeit des Kompetenzteams Gesundheit bildet die von der Regierung Schüssel verursachte
"Selbstbehalte-Medizin", erklärte Gusenbauer. Leistungskürzungen, neue Selbstbehalte, steigende
Kosten und sinkende Leistungen – damit beschrieb der SPÖ-Vorsitzende die Gesundheitspolitik der Regierung.
"Für viele ist die Zwei-Klassen-Medizin bereits bittere Realität", so Gusenbauer. Eine Umfrage
vom letzten Sommer zeige, dass zwei Drittel der Österreicher glauben, dass nur mehr Reiche die optimale gesundheitliche
Versorgung bekommen.
"Das ist ein Alarmzeichen", sagte Gusenbauer. Er verwies darauf, dass er auf der Startklar-Tour jedes
Mal von Betroffenen auf die prekäre Lage hingewiesen wurde. Vor allem ältere Menschen mit geringen Pensionen
könnten sich die Rezeptgebühren oft nicht mehr leisten, wenn sie nicht unter die Gebührenbefreiung
fallen. "Viele müssen überlegen, ob sie sich das vom Arzt verschriebenen Medikament überhaupt
leisten können", so Gusenbauer.
Eine Folge davon sei, dass das traditionell sehr hohe Vertrauen der Menschen in das österreichische Gesundheitssystem
zu sinken beginne. Dem will die SPÖ mit ihrem gesundheitspolitischen Programm entgegenwirken. Für die
SPÖ "ist Gesundheitspolitik das Herz jeglicher Sozialpolitik", betonte Gusenbauer. "Gesundheit
ist ein Grundrecht, kein Kaufgut". Die Zielvorstellung brachte Gusenbauer auf die Formel: "Länger
gesünder leben für jeden". Im Mittelpunkt des SPÖ-Programms stehe der Mensch und der optimale
Zugang für alle.
Unter diesen Vorzeichen laute die Prämisse für die Gesundheitspolitik, dass sich alle die beste Versorgung
leisten können müssen, so Gusenbauer im Hinblick auf die Finanzierungsfragen. Die SPÖ lehne den
neoliberalen Ansatz mit der Selbstbehalte-Medizin ab. "Die Selbstbehalte haben ein ungesundes Ausmaß
erreicht", betonte Gusenbauer, Österreich liege hier bereits im Spitzenfeld innerhalb der EU.
Dem stelle die SPÖ den Grundsatz der solidarischen Finanzierung gegenüber. Dabei betonte Gusenbauer:
"Das ist kein Freibrief für Beitragserhöhungen." Denn die SPÖ will sowohl wertschöpfungsbezogene
Komponenten für die Finanzierung heranziehen als auch auf die "soziale Symmetrie der Beitragsleistungen"
achten. Das bedeute: Keine allgemeine Erhöhung der Beiträge, sondern bestehende Gerechtigkeitslücken
schließen.
Einsparungen durch Effizienzsteigerungen könnten nur mittelfristig nutzbar gemacht werden. Es sei eine Illusion,
zu glauben, man könne von heute auf morgen eine halbe Milliarde Euro ohne Leistungseinschränkungen einsparen,
betonte der SPÖ-Vorsitzende. Strukturelle Verbesserungen müssen angegangen werden, die finanziellen Auswirkungen
würden sich dabei aber erst mittelfristig einstellen.
Besonderes Augenmerk habe das Kompetenzteam auch auf geschlechtsspezifische Fragen im Gesundheitswesen gelegt.
Die Analyse habe gezeigt, dass das derzeitige System männlich dominiert sei, so Gusenbauer. Spezielle Bedürfnisse
von Frauen werden derzeit nicht angemessen berücksichtigt. Daher hat die heutige Enquete auch die Gender-Medizin
als einen ihrer Schwerpunkte.
Für die nächsten Monate kündigte Gusenbauer an, dass für alle Teilbereiche des Gesundheitsprogramms
die Detailergebnisse der Arbeit des Kompetenzteams vorgestellt werden. Das SPÖ-Gesundheitsprogramm, so wie
es vom Kompetenzteam erarbeitet wurde, "ist ein Riesenschritt vorwärts in der österreichischen Gesundheitspolitik",
betonte Gusenbauer. Vor drei Jahren habe die SPÖ beschlossen, bis zur Nationalratswahl 2006 in allen Bereichen
"regierungsfit" zu sein. Dazu wurden die Kompetenzteams ins Leben gerufen.
Das Kompetenzteam Gesundheit, das von Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller geleitet wird, gibt nun die "Antworten
auf die brennenden Fragen in der Gesundheitspolitik", so Gusenbauer abschließend. |
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Rasinger: Undurchdacht und undurchführbar
Alle bestehenden Selbstbehalte wurden von SPÖ-Ministern eingeführt
Wien (övp-pk) - Als "undurchdacht und undurchführbar" bezeichnete ÖVP-Gesundheitssprecher
Abg.z.NR Dr. Erwin Rasinger das bereits Anfang Jänner und heute erneut präsentierte "alte"
gesundheitspolitische Programm der SPÖ. Das Gesundheitsprogramm der SPÖ würde dem Gesundheitswesen
ohne Gegenfinanzierung ca. eine Milliarde Euro entziehen, so Rasinger. Dadurch würde es zu massiven Leistungskürzungen
kommen, die niemand wolle. Außerdem würde das von der SPÖ geforderte wertschöpfungsorientierte
Finanzierungssystem sowie die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage eine "Entsolidarisierung" der
medizinischen Versorgung in Österreich bedeuten und damit genau jenen Mittelstand massiv belastet, den die
SPÖ in den letzten Monaten als neues Klientel entdeckt haben will.
Gusenbauer sei auch darauf hingewiesen, dass alle heute bestehenden Selbstbehalte von SPÖ-Ministern eingeführt
wurden. Nun von einer "Selbstbehalte-Medizin" zu sprechen und diese zu kritisieren, könne wohl nur
an die eigene Adresse gerichtet sein. Mit der Einführung der E-Card-Jahresgebühr von zehn Euro sei die
alte Krankenscheingebühr von 3,63 pro Arzt und Quartal für Gebietskrankenkassenpatienten bei chronisch
Kranken und älteren Menschen somit von 29 auf zehn Euro gesenkt worden, erklärte Rasinger.
"Österreich kann beim Gesundheitssystem auf ein sehr hohes Niveau verweisen. Es gibt in Österreich
keine Zwei-Klassen-Medizin, der internationale Spitzenrang wurde gehalten bzw. ausgebaut", sagte Rasinger.
Im Gegensatz dazu würde im Wiener AKH ein "Luxusprivatspital für Superreiche, Bonzen und Scheichs"
geplant, das man nur mehr kopfschüttelnd als Projekt für eine "Dreiklassen- Medizin" bezeichnen
könnte. Die Wiener SPÖ habe sich bis dato von diesem mehr als "fragwürdigen Projekt" kaum
distanziert, sodass man sich fragt, warum die SPÖ die Patienten im AKH in Normalbürger und bevorzugte
Reiche trennen will. "Die ÖVP bleibt bei ihrem Leitsatz: Hohe Versorgung unabhängig von Alter und
Einkommen", so Rasinger. Auch wenn die SPÖ es nicht hören will, unabhängige Expertengremien
beurteilen das österreichische Gesundheitswesen als exzellent. Laut dem World Competitivness Report liegt
Österreich bei der Gesundheitsinfrastruktur weltweit auf Platz 1. |
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Rauch-Kallat: Starkes Forschungs- und Planungsinstitut für das Gesundheitswesen
Wien (BGF) - Am 20. 04. beschloß der Ministerrat die Zusammenlegung des Fonds "Gesundes
Österreich" (FGÖ) und des "Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen"
(ÖBIG) zum nationalen Forschungs- und Planungsinstitut "Gesundheit Österreich". Weiters wird
ein "Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen" (BIQG) eingerichtet und in die "Gesundheit
Österreich GmbH" integriert.
"Durch den Zusammenschluss von ÖBIG, FGÖ und dem neuen BIQG entsteht ein nationales, unabhängiges
Forschungs- und Planungsinstitut für das gesamte österreichische Gesundheitswesen", sagte Gesundheitsministerin
Maria Rauch-Kallat am Rande des heutigen Ministerrates. "Ziel ist es, die international anerkannte Kernkompetenz
des ÖBIG um den Bereich Qualitätssicherung zu erweitern und die Erfolge der Gesundheitsförderung
des FGÖ in einem starken Kompetenzzentrum neu zu bündeln und zu stärken."
Künftig werde die "Gesundheit Österreich GmbH" den Entscheidungsträger/innen auf Bundes-
und Landesebene sowie der Krankenversicherung sowohl wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen für die Strukturplanung
der Gesundheitsvorsorge als auch für die Leitlinien zur Qualitätssicherung und der Gesundheitsförderung
zur Verfügung stellen.
"Das Institut kann aber lediglich die Entscheidungsgrundlagen entwickeln, die Entscheidungen über Struktur
und Qualität in der Gesundheitsversorgung werden wie bisher die politisch legitimierten Ebenen treffen",
so Rauch-Kallat. "Durch die partnerschaftliche Einbindung der Länder als Träger der Krankenanstalten
und der für die ambulante Versorgung zuständigen sozialen Krankenversicherung ist sichergestellt, dass
die bisher getrennten extra- und intramuralen Versorgungsstrukturen künftig bereits bei der wissenschaftlichen
Planungsarbeit noch enger zusammenwachsen - ein wichtiges Ziel der Gesundheitsstrukturreform 2005."
Die neu geschaffene Gesellschaft sei somit in der Lage, alle wesentlichen Daten zum Gesundheitswesen zu sammeln
und wissenschaftlich auszuwerten. In weiterer Folge könnten durch die Geschäftsbereiche BIQG und FGÖ
auch rasch auf eventuell sichtbar werdende Disparitäten reagiert und die erforderlichen Maßnahmen der
Qualitätssicherung und Gesundheitsförderung gesetzt werden. |
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Grünewald: ÖVP schafft neue Machtkonzentration
Gesundheitsförderungsgesetz muss in derzeitiger Form erhalten bleiben
Wien (grüne) - Der im heutigen Ministerrat erfolgten Beschlussfassung über eine 'Gesundheit
Österreich GmbH' stößt beim Gesundheitssprecher der Grünen, Kurt Grünewald, auf Ablehnung,
auch wenn er prinzipielle die Errichtung eines Bundesinstitutes für Qualität im Gesundheitswesen als
sinnvoll und notwendig erachte. Die Umstrukturierung der beiden bisher eigenständigen Fonds ÖBIG (Österreichisches
Bundesinstitut für Gesundheit) und FGÖ (Fonds Gesundes Österreich) in eine gemeinsame Gesellschaft
mit einem Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) habe zu viele negative Folgen.
"Die aufwändige Neugründung bedingt einen enormen administrativen Mehraufwand und provoziert durch
die Zuständigkeit des Handelsrechtes geradezu Überschuldungen. Am problematischsten ist jedoch der Verlust
der bisherigen Unabhängigkeit der Fonds zugunsten einer ministeriellen Weisungsbindung", erklärt
Grünewald, und weiter: "Hier besteht die große Gefahr einer direkten politischen Einflussnahme
auf Gutachten."
Ein weiter Kritikpunkt sei die Einbeziehung des Fonds Gesundes Österreich sei die neue GmbH. Die Aufgabengebiete
des FGÖ unterschieden sich sowohl thematisch wie auch inhaltlich wesentlich von den Aufgaben des ÖBIG
oder des geplanten BIQG. Während ÖBIG und BIQG als primäre Ziele die Evaluierung der Betreuungs-,
Behandlungs- und Versorgungslage hätten, sei der FGÖ aktiv planend und fördernd tätig. "Die
Erarbeitung von Grundsätzen und ausführende Handlungen sollten jedoch in einer GmbH nicht vermischt werden",
so Grünewald. Durch die geplante Abschaffung der Eigenständigkeit der Gesundheitsförderung würde
Österreich außerdem seine Vorreiterrolle verlieren, die 1998 durch die Schaffung des Gesundheitsförderungsgesetzes
und die Gründung des Fonds Gesundes Österreich erreicht wurde. |
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Klein: AK lehnt "Gesundheit Österreich GmbH" ab
Gesundheitsparnterschaft gefordert
Wien (ak) - "Die heute im Ministerrat beschlossene Gesetzesvorlage für eine Gesundheit
Österreich GmbH missachtet den Gedanken der Gesundheitspartnerschaft, der eigentlich Grundlage der Reform
des österreichischen Gesundheitswesens sein sollte", kritisiert Christoph Klein, Bereichsleiter für
Soziales in der AK Wien. Zwar ist - so Klein - eine Einrichtung, in der zentrale Forschungs-, Planungs- und Qualitätssicherungsaufgaben
zusammengeführt werden, sinnvoll. Um das hohe Niveau des österreichischen Gesundheitssystems so effizient
und kostengünstig wie möglich aufrecht zu halten, ist aber eine sorgfältige Planung der Kapazitäten
im Bereich der Krankenanstalten, der Arztpraxen mit Kassenverträgen, der mobilen Pflegeangebote usw erforderlich.
"Gesundheitspolitik braucht auch bei den Entscheidungen mehrere Mitspieler. Gesundheitsplanung, Qualitätssicherung
im Gesundheitswesen an der Sozialversicherung und den Ländern vorbei wird schief gehen", sagt Klein.
Neu zu schaffende Spielregeln der Qualitätssicherung sollen den Patientinnen und Patienten ein einheitliches,
optimales Behandlungsniveau - auch hier unter Vermeidung unnötiger Aufwände und Doppelgleisigkeiten -
garantieren. Und: Sowohl für die Planung als auch die Qualitätssicherung muss wissenschaftliche Forschung
die solide Grundlage sein, das muss garantiert sein. Die AK verlangt eine "Gesundheitspartnerschaft"
zwischen den Hauptakteuren Bund, Sozialversicherung und Länder, in der die drei genannten Akteure gleichberechtigte
Träger der neuen Planungs- und Forschungseinrichtung sind.
Dass nun eine neu geschaffene Einrichtung, die diese Trias von Gesundheitsplanung, Qualitätssicherung und
Forschung vereint, als GmbH im hundertprozentigen Eigentum des Bundes konstruiert wird, geht völlig an der
Realität des österreichischen Gesundheitswesens vorbei, in dem neben dem Bund die Sozialversicherungsträger
als Hauptfinanziers und Vertragspartner der niedergelassenen Ärzte und die Länder als wichtigste Spitalsträger
die entscheidenden Rollen spielen.
Zwei konkrete Beispiele Beispiel 1: Planung von Spitalskapazitäten, etwa in der Grenzregion zwischen zwei
Bundesländern. Ziel: Optimale Versorgung der Region - Beseitigung von Versorgungsmängeln, aber auch von
Überversorgung durch überschneidende Angebote. Letzteres spart Kosten, verbessert aber auch die Behandlungsqualität.
Zu wenig ausgelastete medizinische Abteilungen bergen die Gefahr, dass die dort tätigen Ärztinnen und
Ärzte zu wenig Praxis etwa bei bestimmten Operationstechniken erwarten können. Mit einem zu 100 Prozent
im Eigentum des Bundes stehender GmbH als Planungsinstitutio, wird den Bundesländern als Spitalsträger
verwehrt, gleichberechtigt an dieser für die Bevölkerung in den Ländern wichtigen Angelgenheit mit
zu reden. Beispiel 2: Die fachärztliche Versorgung einer Region (Gynäkologie, Augen, Psychiatrien usw)
bedarf sorgfältiger Planung in mehrfacher Hinsicht: Was ist in Hinblick auf Bevölkerungsdichte, Krankheitsbilder
und Distanzen in der Region erforderlich? Welche Vertragsbedingungen kann die zuständige Gebietskrankenkasse
anbieten? Wie kann das Angebot an Spitalsambulanzen optimal einbezogen werden? Solche Planungsaufgaben einer reinen
Bundesinstutition ohne gleichberechtigte Einbeziehung der Krankenkassen und Bundesländer lösen zu wollen,
ist absurd. |
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