Wien (nso) - Seit 1. 1. 2005 besteht aufgrund einer Änderung des Bundesbehindertengesetzes ein Rechtsanspruch
auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe (NOVA). Personen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
nicht zumutbar ist und die auf die Benützung eines KFZ angewiesen sind, erhalten eine Rückerstattung
der NOVA bis zum Kaufpreis des KFZ von EUR 20.000, zuzüglich behinderungsbedingter Sonderausstattungen. Eingereicht
kann diese bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes werden.
Insgesamt konnte das Sozialministerium 2.958 Menschen mit Behinderungen beim Kauf eines Kraftfahrzeuges unterstützen.
Dafür wurden im Jahr 2005 rund 4,2 Millionen Euro aufgewendet - im Durchschnitt betrug die Abgeltung pro Person
daher ca. 1.420 Euro. "Gerade Menschen mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf Mobilität. Neben
dem Behindertengleichstellungspaket, ist der Rechtsanspruch auf Rückerstattung der NOVA ein wichtiger Schritt
hin zu einer barrierefreien Umwelt", bekräftigt Sozialministerin Ursula Haubner. |