50 Jahre österreichische Mitgliedschaft beim Europarat  

erstellt am
18. 04. 06

Plassnik: "50 Jahre Engagement für europäische Werte"
Wien (bmaa) - "Heute vor genau 50 Jahren ist Österreich dem Europarat beigetreten. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages bot sich damit für Österreich erstmals die Möglichkeit, gemeinsam mit den anderen demokratischen europäischen Staaten am Prozess der politischen Einigung Europas teilzunehmen", so Aussenministerin Ursula Plassnik.

"Der Europarat ist, gewissermaßen als älterer Bruder der Europäischen Union, ein unentbehrlicher Bestandteil der europäischen Wertegemeinschaft. Insbesondere als Hüter und Garant der Grund- und Menschenrechte hat sich der Europarat große Verdienste erworben. Er bietet auch jenen Ländern, die nicht Mitglieder der EU sind, ein einzigartiges Forum, um ihre Interessen auf europäischer Bühne darzulegen", so Plassnik.

Das Ziel des Europarates ist es, das gemeinsame europäische Erbe der Menschenrechte, der Demokratie, der Freiheit, des Pluralismus und der Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Neue Themenbereiche sind im Laufe der Jahre dazugekommen, wie die Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Menschenhandel. Bisher wurden im Rahmen des Europarats über 200 Konventionen und Abkommen ausgearbeitet, die dazu beitragen, seinen grundlegenden Werten durch die Schaffung einer einheitlichen rechtlichen Basis zur allgemeinen Geltung zu verhelfen. "Unser Engagement im Europarat hat für Österreich seit je her besondere Bedeutung. Österreich ist vor allem in den Bereichen Menschenrechte, Kultur und Erziehung sowie Kinder- und Frauenrechte besonders aktiv. Der Europarat und die Europäische Union stehen dabei nicht in einem Konkurrenzverhältnis, sondern ergänzen und verstärken sich wechselseitig", sagte die Außenministerin.

Die Mitgliedschaft Österreichs beim Europarat hat in den vergangenen fünf Jahrzehnten auch einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des österreichischen Rechtssystems geleistet. Die vom Europarat ausgearbeitete Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten steht in Österreich im Verfassungsrang und ist einer der Grundpfeiler unseres Rechtssystems. Österreich hat auch die so genannte Individualbeschwerde zugelassen und gibt damit jeder Person, die sich als unmittelbares Opfer einer Grundrechtsverletzung erachtet, grundsätzlich die Möglichkeit, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erheben.

"Wie in kaum einer anderen internationalen Organisation hat Österreich in den letzten 50 Jahren die Möglichkeit bekommen, die Entwicklung des Europarats durch Landsleute in führenden Positionen mitzugestalten: So stellten wir in diesen fünfzig Jahren mit Lujo Toncic-Sorinj, Franz Karasek und Walter Schwimmer drei Generalsekretäre, mit Karl Czernetz und Peter Schieder zwei Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung sowie mit Herwig Van Staa einen Präsidenten des Kongresses der Gemeinden und Regionen", so die Außenministerin abschließend.
     
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