Plassnik: "50 Jahre Engagement für europäische Werte"
Wien (bmaa) - "Heute vor genau 50 Jahren ist Österreich dem Europarat beigetreten. Nach
der Unterzeichnung des Staatsvertrages bot sich damit für Österreich erstmals die Möglichkeit, gemeinsam
mit den anderen demokratischen europäischen Staaten am Prozess der politischen Einigung Europas teilzunehmen",
so Aussenministerin Ursula Plassnik.
"Der Europarat ist, gewissermaßen als älterer Bruder der Europäischen Union, ein unentbehrlicher
Bestandteil der europäischen Wertegemeinschaft. Insbesondere als Hüter und Garant der Grund- und Menschenrechte
hat sich der Europarat große Verdienste erworben. Er bietet auch jenen Ländern, die nicht Mitglieder
der EU sind, ein einzigartiges Forum, um ihre Interessen auf europäischer Bühne darzulegen", so
Plassnik.
Das Ziel des Europarates ist es, das gemeinsame europäische Erbe der Menschenrechte, der Demokratie, der Freiheit,
des Pluralismus und der Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Neue Themenbereiche sind im Laufe der Jahre dazugekommen,
wie die Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Menschenhandel. Bisher wurden im Rahmen
des Europarats über 200 Konventionen und Abkommen ausgearbeitet, die dazu beitragen, seinen grundlegenden
Werten durch die Schaffung einer einheitlichen rechtlichen Basis zur allgemeinen Geltung zu verhelfen. "Unser
Engagement im Europarat hat für Österreich seit je her besondere Bedeutung. Österreich ist vor allem
in den Bereichen Menschenrechte, Kultur und Erziehung sowie Kinder- und Frauenrechte besonders aktiv. Der Europarat
und die Europäische Union stehen dabei nicht in einem Konkurrenzverhältnis, sondern ergänzen und
verstärken sich wechselseitig", sagte die Außenministerin.
Die Mitgliedschaft Österreichs beim Europarat hat in den vergangenen fünf Jahrzehnten auch einen wichtigen
Beitrag zur Weiterentwicklung des österreichischen Rechtssystems geleistet. Die vom Europarat ausgearbeitete
Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten steht in Österreich im Verfassungsrang und ist einer
der Grundpfeiler unseres Rechtssystems. Österreich hat auch die so genannte Individualbeschwerde zugelassen
und gibt damit jeder Person, die sich als unmittelbares Opfer einer Grundrechtsverletzung erachtet, grundsätzlich
die Möglichkeit, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erheben.
"Wie in kaum einer anderen internationalen Organisation hat Österreich in den letzten 50 Jahren die Möglichkeit
bekommen, die Entwicklung des Europarats durch Landsleute in führenden Positionen mitzugestalten: So stellten
wir in diesen fünfzig Jahren mit Lujo Toncic-Sorinj, Franz Karasek und Walter Schwimmer drei Generalsekretäre,
mit Karl Czernetz und Peter Schieder zwei Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung sowie mit Herwig Van
Staa einen Präsidenten des Kongresses der Gemeinden und Regionen", so die Außenministerin abschließend.
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