Entlastung und Förderung für Klein- und Mittelbetriebe beschlossen
Wien (övp-pd) - Die Bundesregierung hat beim Ministerrat am 27. 04. ein Entlastungspaket für
"Klein- und Mittelbetriebe" (KMU) in der Gesamthöhe von rund 200 Millionen Euro beschlossen. "Damit
ist eine weitere Entlastung des Mittelstandes als eine der tragenden Säule der österreichischen Wirtschaft
gelungen", betont Bundeskanzler Schüssel. Dieses KMU-Unterstützungspaket, das der Bundeskanzler
als "Nachhang zur großen Steuerreform" bezeichnet, besteht aus folgenden Elementen:
- Die Einführung eines Freibetrages für nicht entnommene Gewinne, die im Unternehmen investiert werden.
Dabei ist eine Entlastung für so genannte Einnahmen-Ausgaben-Rechner (Kleinstunternehmen) in der Höhe
von rund 140 Millionen Euro vorgesehen.
- Die Abzugfähigkeit von Anlaufverlusten wird von drei auf sieben Jahre ausgedehnt. Die Entlastung für
die Unternehmer beträgt rund 25 Millionen Euro.
- Die Kleinunternehmergrenze im UStG wird von 22.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben. 100.000 Unternehmer werden
damit mit rund 10 Millionen Euro entlastet.
- Eine Finanzierungs-Offensive durch zusätzliche Mikrokredite (bis 25.000 Euro), höhere Haftungsquoten
für Betriebsmittelkredite (von 50 auf 80 Prozent) und die Erweiterung des Double Equity-Garantiefonds.
- Besserer Schutz für Innovationen österreichischer KMU (Schwerpunkt China, Indien) durch Zuschüsse
von 50 Prozent zur Durchsetzung von Patentrechten.
- Die Ausdehnung der High-tech-Gründungsförderungen.
- Die Aufhebung der Untergrenze für Tourismusförderungen (bisher 150.000 Euro Umsatz).
- Eine zusätzliche Exportförderung durch Gebührensenkung.
Senkung der Bürokratiekosten
Eine nachhaltige Senkung des Bürokratiekosten soll durch eine Anlehnung an das niederländische
"Standard Cost Model" erreicht werden. Kern dieses Modells ist die Überprüfung des Verwaltungsaufwandes
von Unternehmen z.B. durch Informationspflichten. Ziel ist die Senkung der damit verbundenen Kosten um rund zwei
Milliarden Euro, so Schüssel.
KMU bereits mit 1,3 Mrd. Euro entlastet
"In Österreich wird KMU-Politik gelebt. 31.625 Neugründungen im Jahr 2005 sind der Beweis
dafür", erklärt Bundeskanzler Schüssel. Laut dem Institut für Höhere Studien (IHS)
wurden die KMU in Österreich seit dem Jahr 2000 mit rund 1,3 Milliarden Euro entlastet. Verantwortlich dafür
waren die Steuerreform (KöSt-Senkung, Tarifreform, nicht entnommene Gewinne) und Maßnahmen wie Investitionszuwachsprämie,
Forschungsprämie, Lehrlingsprämie und Bildungsfreibetrag bzw. -prämie. Verwaltungsvereinfachungen
und Verfahrensbeschleunigungen runden das Bild ab.
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Matznetter: Mikropaket für Kleinunternehmer macht Regierungsfehler nicht wett
Wien (sk) - Als "Mikropaket, mit dem die Belastungen durch die Steuerreform für KMU nicht
ansatzweise ausgeglichen werden können", bezeichnete SPÖ-Budget- und Finanzsprecher Christoph Matznetter
gegenüber dem SPÖ-Pressedienst die am 28. 04. im Ministerrat präsentierten Pläne der Regierung
für Kleinunternehmer. "Was Bundeskanzler Schüssel als Nachhang zur letzten Steuerreform bezeichnet,
nennt man in der Schule einen Nachzipf, sofern Leistungen zuvor nicht ordentlich erbracht wurden. Das glatte Nicht
genügend für die Steuerreform kann Schüssel mit diesem Mikropaket nicht ausbügeln", betonte
der Vizepräsident der Wirtschaftskammer. Matznetter hegt "starke Zweifel, dass die heute genannten Maßnahmen
dem genannten Volumen entsprechen", doch selbst wenn die 200 Millionen Euro sich als richtig erwiesen, würde
es sich nur um einen Bruchteil dessen handeln, was den KMU im Rahmen der Steuerreform weggenommen wurde.
Denn während den internationalen Konzernen und dem Finanzkapital mehr als eine Milliarde Euro geschenkt wurde,
wurden die Klein- und Mittelunternehmen durch die Streichung der Investitionszusatzprämie mit 500 Mio. Euro
belastet. "Schüssels Mikropaket kann das in keiner Weise ausgleichen", kritisierte Matznetter. "Nur
noch witzig" findet der SPÖ-Abgeordnete die von der Regierung heute geprägte Bezeichnung "Mikrokreditinitiative".
Matznetter: "Das Mikro bezieht sich nicht auf die Größe der Unternehmen, sondern auf die Kredithöhe."
Von dieser Regierung nicht zu erwarten seien jene Maßnahmen, die den KMU tatsächlich entscheidend helfen
würden. Matznetter nannte in diesem Zusammenhang die Einführung einer umfassenden Investitionsbegünstigung
für KMU im Ausmaß von zumindest 500 Mio. Euro bei Investitionen im Inland, die Streichung der Mindes-KöSt,
die Einführung eines Wachstums- und Stabilitätsfonds für KMU, eine umfassende Entlastung des Faktors
Arbeit sowie die umfassende Entlastung des Mittelstands – d.h. Beziehern von Einkommen zwischen 2.000 und 4.000
Euro – um 400 Euro pro Jahr. "Eines ist klar: bei dieser Regierung geht selbst bei Wahlzuckerlmaßnahmen
der Mittelstand völlig leer aus", unterstrich der SPÖ-Abgeordnete abschließend. |
Bucher: BZÖ setzt sich durch
Wien (bzö) - Nach beharrlichem Druck seitens des BZÖ auf den Koalitionspartner, konnte
nun eine weitere grundlegende Entlastung für die Österreichischen Klein- und Mittelbetriebe verabschiedet
werden. Mit dem Maßnahmenpaket im Umfang von 200 Millionen Euro wird die Steuerlast des Mittelstandes - als
tragende Säule der Österreichischen Wirtschaft - erheblich gesenkt.
Seit Sommer lag nun das vollständige BZÖ-Konzept am Tisch. Nun konnte endlich der Koalitionspartner überzeugt
werden und wesentliche Punkte, wie etwa die Einführung eines Freibetrages für Einnahmen-Ausgabenrechner,
oder die Ausweitung der Abzugsfähigkeit von Anlaufverlusten von 3 auf 7 Jahre umgesetzt werden.
BZÖ-Wirtschafts- und Tourismussprecher NAbg. Josef Bucher erläutert: " Durch diese Maßnahme
werden die KMU’s in der entscheidenden Phase ihrer unternehmerischen Entwicklung steuerlich entlastet. Die Förderinitiativen
wurden erhöht und Bürokratiekosten gesenkt. Allein die Einführung eines Freibetrages für Einnahmen-Ausgabenrechner
wird über 320.000 KMU zugute kommen, da sie nun ihre Gewinne in ihre Unternehmen investieren können und
dadurch Einkommen und Bonität gestärkt werden".
"Mit der gesamten BZÖ-Entlastungsoffensive für Klein- und Mittelbertriebe wurde immer ein Hauptaugenmerk
auf die Kleinstbetriebe unter ihnen gelegt. Auch in der Tourismusförderung können wir mit dem Wegfall
der Umsatzuntergrenze von 150.000 Euro die Konkurrenzfähigkeit dieser Betriebe stärken und einen großartigen
BZÖ-Erfolg verbuchen", verdeutlicht Bucher abschließend. |