Innsbruck (rms) - Der von der Stadt Innsbruck im Namen von Frau Dr. Roswitha Stiegner, Tochter des ehemaligen
Innsbrucker Vizebürgermeisters und Landesjugendreferenten Reg.-Rat Arthur Haidl, gestiftete "Arthur Haidl-Preis"
ist nun für das Jahr 2006 ausgeschrieben.
Einreichfrist ist der 9.Juni.
In Frage kommen Projekte und Initiativen in den Bereichen Kultur, Jugend, Traditionspflege, Bildung oder Geisteswissenschaften.
Allen eingereichten Projekten muss gemeinsam sein, dass sie für das Wohl und Ansehen Innsbrucks sowie Tirols
einen außerordentlichen Beitrag geleistet haben.
Wer kann sich bewerben ?
Um den "Arthur-Haidl-Preis der Stadt Innsbruck" können sich Einzelpersonen aber auch so
genannte "juristische Personen" (z.B.: Vereine, Initiativen mit weit reichenden Wirkungskreis, u.a.)
bewerben. Einzelpersonen dürfen das 33. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Einreichschlusses noch nicht vollendet
haben. Sie müssen EU-Staatsbürger sein und ihren (Wohn)Sitz seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen
im Gemeindegebiet der Stadt Innsbruck oder seit mindestens zehn Jahren im Gebiet von Tirol (Nord-, Süd- und
Osttirol) haben. Vereine, Initiativen etc. können ab ihrem 3. Bestandsjahr Projekte oder Vorhaben zur Einreichung
bringen Die Einreichung für einen Dritten/eine Dritte ist möglich
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizuschließen: Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse, ggf.
Titel, Telefonnummer, ein Foto, Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes z. B. auch in Form
eines Reisedokuments, Nachweis des Hauptwohnsitzes in Innsbruck bzw. in Tirol (Nord-, Süd- und Osttirol),
Nachweis der finanziellen Situation des Bewerbers in geeigneter Art und Weise, ggf. Nachweis über den Studienerfolg,
Dokumentation bisher geleisteter Projekte und Arbeiten (z. B. in Form von Publikationen, Exponaten, Werken, Presseartikeln,
Webseiten etc.) sowie ein Motivationsschreiben, warum sich der Preisträger für den Preis bewirbt.
Wer entscheidet über die Vergabe?
Die Preisvergabe wird von einer Jury, bestehend aus dem Magistratsdirektor, der Leiterin des Kulturamtes
und dem Rektor der Leopold-Franzens-Universität vorberaten. Über die endgültige Vergabe entscheidet
ausschließlich die Bürgermeisterin. Sie hat auch das Recht, die Preisvergabe ohne Angabe von Gründen
gegebenenfalls für ein Jahr auszusetzen. Die Überreichung des Arthur-Haidl-Preises soll im Rahmen eines
Festaktes erfolgen.
Einreichadresse: Stadt Innsbruck; Büro des/der Bürgermeister/in, Rathaus, Maria-Theresien-Straße
18, A-6010 Innsbruck. Einreichschluss: 9. Juni 2006 (Einlangen im Büro des/der Bürgermeister/in). Kennwort:
"Arthur-Haidl-Preis 2006". |