| Abenteurerurlauber droht Kostenersatz bei Krisenintervention Wien (pk) - Sechs außenpolitische Vorlagen wurden unter einem verhandelt: Antrag 781/A (E)
			betreffend "SOS Kinderdorf", Nominierung für den Friedennobelpreis 2006, Änderung des DAK-Gesetzes
			1996, BG über den Auslandsösterreicher-Fonds, V-F-Antrag 775/A bezüglich Änderung des Konsulargebührengesetzes
			1992, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen
			Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und Tadschikistan andererseits und ein Übereinkommen
			der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit.
 
 Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) begrüßte die gemeinsame Nominierung des SOS-Kinderdorfs für den
			Friedensnobelpreis. Diese Organisation helfe nicht nur Kindern in schwierigen Zeiten, sondern biete ihnen auch
			Geborgenheit und eine neue Heimat, sagte Spindelegger.
 
 Spindelegger wandte sich dann dem Konsulargebührengesetz zu und unterstrich, dass es für die staatlichen
			Vertretungsbehörden im Ausland eine Selbstverständlichkeit sei, in Not geratenen BürgerInnen konkrete
			Hilfe zu leisten. Die Novelle sehe aber nun vor, bei Betroffenen Rückforderungen stellen zu können, wenn
			für die Republik und die Gebietskörperschaften besondere Auslagen anfallen und sich Personen aus touristischen
			Zwecken durch grobes Verschulden in Gefahrensituationen begeben haben. Selbstverständlich seien diejenigen
			nicht betroffen, die sich aus beruflichen und humanitären Gründen in gefährlichen Regionen aufhalten,
			hielt Spindelegger fest. Grobes Verschulden liege dann vor, wenn sich Personen trotz aller Warnungen über
			das Gefahrenpotenzial hinwegsetzen. Man könne nicht auf der Seite derjenigen stehen, die sich bewusst in Gefahr
			begeben, die Dienste der Republik über das normale Ausmaß hinaus in Anspruch nehmen, und damit aber
			letztendlich den Steuerzahler belasten.
 
 Abgeordneter Dr. CAP (S) befasste sich mit der Diplomatischen Akademie und begrüßte die Festlegung,
			dass diese eine wissenschaftliche Einrichtung ist, an der man akademische Grade erwerben kann, die zum Doktoratsstudium
			berechtigen. Damit nehme die Akademie eine wesentliche Stellung im gesamten postgradualen Bildungssystem ein. Als
			positiv wertete Cap auch die Bestimmung, Gastprofessuren verlängern zu können.
 
 Abgeordneter SCHEIBNER (F) ging zunächst auf das Konsulargebührengesetz ein und bezeichnete dieses als
			ein notwendiges Signal an StaatsbürgerInnen, bei Reisen die Sorgfaltspflicht im Auge zu behalten. Sobald es
			sich um reine Abenteuerreisen handle und die Sicherheitsvorkehrungen missachtet würden, sei es recht und billig,
			zumindest einen Teil der entstandenen Kosten zurückzuverlangen. Auch Scheibner wies darauf hin, dass die Rückforderungen
			nicht für jene Personen gelten, die sich aus beruflichen Gründen in gefährlichen Gebieten aufhalten
			oder NGOs bzw. Hilfsorganisationen angehören.
 
 Die Nominierung der SOS-Kinderdörfer für den Friedensnobelpreis finde seine volle Unterstützung,
			bekräftigte Scheibner. Gerade in Entwicklungsländern seien diese nicht nur für Waisenkinder eine
			wichtige Einrichtung. Eltern gäben bewusst ihre Kinder zur Betreuung und Ausbildung in die Kinderdörfer,
			und damit leisteten diese einen wichtigen Beitrag zur Entwicklungshilfe.
 
 Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) schloss sich dem an und hob die Entwicklung der SOS-Kinderdörfer in den letzten
			Jahren hervor, die über ihre ursprüngliche Aufgabe hinaus nun das Umfeld des ganzen Dorfes miteinbeziehen.
			Die Grünen würden heuer der Nominierung zustimmen, zumal auch andere Staaten diese Organisation für
			den Friedensnobelpreis vorgeschlagen haben. Ebenso positiv kommentierte sie die Änderungen für die Diplomatische
			Akademie.
 
 Nicht zufrieden zeigte sie sich mit dem Konsulargebührengesetz, das in ihren Augen eine Anlassgesetzgebung
			darstellt. Sie kritisierte vor allem den ursprünglichen Antrag der beiden Regierungsfraktionen, denn wäre
			dieser beschlossen worden, wären pauschal alle, die sich in gefährlichen Regionen aufhalten, Gefahr gelaufen,
			dass ihnen grob schuldhaftes Verhalten vorgehalten wird. Durch den Abänderungsantrag seien zwar Verbesserungen
			vorgenommen worden, die aus ihrer Sicht jedoch nicht für eine Zustimmung der Grünen ausreichen. Nach
			Auffassung Lunaceks ist es weiterhin unklar, welche Kriterien und welche Informationen nun ausschlaggebend seien.
			Wie entscheidet man beispielsweise, wenn das Reisebüro sein Okay gibt, die Homepage des Außenministeriums
			aber eine Reisewarnung veröffentlicht?, fragte sie. Offen blieben weiterhin Fälle von Personen, die aus
			grobem Verschulden ins Gefängnis kommen. Werden auch diesen die Kosten angerechnet?, so ihre Bedenken. Es
			sei auch unklar, wo man die Grenze zwischen jenen ziehen müsse, die aus Interesse andere Länder kennenlernen
			wollen und die aus reiner Abenteuerlust reisen.
 
 Lunacek replizierte in ihrer Wortmeldung auch auf die Fragestunde und thematisierte die Visa-Affäre. Da mittlerweile
			auch gerichtliche Verfahren gegen einen Botschafter eingeleitet worden sind, ist ihrer Auffassung nach ein Untersuchungsausschuss
			gerechtfertigt. Die Grünen würden daher einen entsprechenden Antrag einbringen, da sie es für sinnvoll
			hielten, die politische Verantwortung unter der früheren Außenministerin und jetzigen EU-Kommissarin
			zu klären.
 
 Abgeordneter GLASER (V) stellte in Abrede, dass es sich beim Konsulargebührengesetz um eine Anlassgesetzgebung
			handle. Gerade vor Beginn der Reisesaison müsse man bewusst machen, in welche Gefahren sich manche begeben
			können. Auch er betonte, dass Schutz und Hilfe durch die Vertretungsbehörden eine Selbstverständlichkeit
			seien, aber man müsse auch die Kosten sehen. Mit der Novellierung werde daher eine Sensibilisierung erreicht,
			die vielleicht dazu führe, dass sich Reisewillige besser informieren. Laut Glaser stellt die Novelle eine
			klare und vernünftige Regelung dar, weil sie sich auf schuldhaftes Verhalten und touristische Zwecke bezieht
			und den Selbstbehalt mit 20.000 € begrenzt. Es sei nie beabsichtigt gewesen, NGOs und Hilfsorganisationen miteinzubeziehen,
			denn deren Arbeit sei unerlässlich und sie seien es auch, die das Bild Österreichs im Ausland prägen.
 
 Im Gegensatz dazu unterzog Abgeordneter SCHIEDER (S) die Novelle zum Konsulargebührengesetz einer harschen
			Kritik. Die Gesetzwerdung sei ein Beispiel dafür, wie ohne politische Notwendigkeit und trotz Konsens aller
			Parteien die Regierungsfraktionen den Weg über einen selbständigen Antrag gewählt haben, der völlig
			inakzeptabel gewesen sei. Trotz Abänderungen bleibe die Vorlage ein schlechtes Gesetz, so das Resümee
			Schieders, da die neuen Formulierungen zu neuen Problemen führten. So beziehe sich die nunmehrige Formulierung
			darauf, dass sich jemand durch grobe Schuldhaftigkeit in eine gefährliche Situation begibt, was bedeutet,
			dass nun nicht mehr das gefährliche Gebiet vorhanden sein muss. Damit schaffe man Rechtsunsicherheit, sagte
			Schieder. Auch den Begriff "touristisch" hielt er für keine gescheite Formulierung. Bei der Bewertung
			des grob schuldhaften Verhaltens befürchtete Schieder, dass es sich das Ministerium wahrscheinlich richten
			werde. Wenn man das Gesetz ernsthaft vollziehe, käme auf Grund der Notwendigkeit genauer Warnungen auf das
			Außenamt viel Arbeit zu. Sollten die Warnungen und Informationen nicht den notwendigen Anforderungen entsprechen,
			dann lasse das Außenamt seine Dienstleistungsfunktion außer Acht.
 
 Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) konzentrierte sich auf die Nominierung der SOS-Kinderdörfer für den Friedensnobelpreis
			und erinnerte daran, dass sich der Todestag des Gründers Hermann Gmeiner am 26. April zum 20. Mal gejährt
			hat. Gmeiner sei jemand gewesen, der sich für die Kleinen, für Kinder in Not eingesetzt habe. Er habe
			das alte System des Waisenhauses durch neue Formen ersetzen wollen, um den Kindern eine familiäre Geborgenheit
			zu bieten. Wesentliche Aspekte dabei seien Mutter, Geschwister, Haus und Dorf gewesen. Trotzdem er keine öffentliche
			Unterstützung erhalten habe, habe sein Aufruf in der Bevölkerung großes Echo hervorgerufen, und
			nun gebe es bereits 1.715 Kinderdörfer in 132 Ländern.
 
 Staatssekretär Dr. WINKLER dankte auch im Namen der Außenministerin für die Nominierung der SOS-Kinderdörfer
			für den Friedensnobelpreis. Winkler unterstrich die außenpolitische Bedeutung der Organisation, denn
			sie habe nicht nur zum Ansehen Österreichs im Ausland beigetragen, sondern durch ihr soziales Engagement einen
			wesentlichen Beitrag zum Frieden geleistet.
 
 Gegenüber der Opposition verteidigte der Staatssekretär die Novellierung des Konsulargebührengesetzes,
			das keine Anlassgesetzgebung sei, wie er betonte. Überlegungen dazu habe es seit langem gegeben. Das Außenministerium
			sehe es nicht nur als seine gesetzliche Verpflichtung an, in Not geratenen StaatsbürgerInnen zu helfen, diese
			Hilfe werde auch mit großem Engagement geleistet. Die neuen Bestimmungen beträfen jedoch Hilfeleistungen,
			die über die normale konsularische Tätigkeit hinausgingen, da man beispielsweise Teams oder Flugzeuge
			entsenden müsse. Laut Winkler ist der Begriff "grobes Verschulden" nicht unklar, da genügend
			Judikatur vorliege. Wenn es zu Rückforderungen komme, dann müsse ein Konsulargebührenbescheid erstellt
			werden, dem ein Ermittlungsverfahren vorangehe, bemerkte Winkler. In Hinblick auf die Bedenken der Opposition meinte
			er, es sei völlig unmöglich, in einem Gesetz, das auf derart unterschiedliche Situationen anwendbar sei,
			kasuistisch vorzugehen. In Richtung des Abgeordnetem Schieder hielt Winkler fest, dass sich die Information durch
			Reisewillige nicht nur auf die Reisehinweise des Außenamtes beschränken könne. Sinnvoll hielt Winkler
			auch die im Gesetz vorgenommene Begrenzung der Rückforderungen.
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		| Abgeordnete RIENER (V) wandte sich wieder den SOS-Kinderdörfern zu, eine revolutionäre Idee, die in der
			österreichischen Jugendwohlfahrt eine Trendwende eingeleitet habe. Das Prinzip sei Hilfe zur Selbsthilfe sowie
			eine rasche und unbürokratische Hilfe. In den letzten 20 Jahren habe sich die Organisation weiterentwickelt
			und biete Kindergärten sowie medizinische Einrichtungen an. Besonders bewährt hätten sich die Kinderdörfer
			nach Katastrophenfällen und in Krisengebieten. Kindern Hoffnung zu geben, heiße auch Prävention
			gegen Gewalt und Rassismus zu leisten, sagte Riener abschließend. 
 Abgeordnete Mag. WURM (S) meinte, auch sie möchte den 20. Todestag von Hermann Gmeiner nützen, um dessen
			"weltumspannende Idee" der SOS-Kinderdörfer zu würdigen. Als Tirolerin sei sie besonders stolz
			darauf, dass das erste SOS-Kinderdorf in Imst errichtet worden sei, betonte sie und wies darauf hin, dass sich
			die SOS-Kinderdörfer im Laufe der Zeit zu einer friedenstiftenden Bewegung entwickelt hätten. Der Nationalrat
			habe SOS-Kinderdorf bereits im vergangenen Jahr für den Friedensnobelpreis nominiert, skizzierte Wurm, nunmehr
			soll eine neuerliche Nominierung beschlossen werden.
 
 Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) zeigte sich über die Nominierung von SOS-Kinderdorf für den Friedensnobelpreis
			2006 erfreut und erinnerte daran, dass Hermann Gmeiner ursprünglich Kriegswaisen des Zweiten Weltkriegs helfen
			wollte. Mittlerweile seien die SOS-Kinderdörfer nicht nur eine Heimat für Waisenkinder und verwahrloste
			Kinder, sie erfüllten auch vielfältige soziale und medizinische Aufgaben. So würden zum Beispiel
			in Kärnten Pflegeeltern begleitet und unterstützt.
 
 Abgeordnete TAMANDL (V) nahm zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Tadschikistan Stellung und
			äußerte die Hoffnung, dass das Abkommen einen Beitrag zur Stabilisierung der Situation in Zentralasien
			leisten werde. Ihrer Meinung nach ist es notwendig, der Demokratisierung der Region und der dortigen Bekämpfung
			von Armut besonderes Augenmerk zu widmen. Das Abkommen enthalte auch Bestimmungen gegen den Drogenhandel, unterstrich
			Tamandl.
 
 Abgeordneter Dr. EINEM (S) befasste sich mit dem Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds und
			wertete es als positiv, dass künftig auch so genannte "Herzensösterreicher" aus Mitteln des
			Fonds unterstützt werden könnten, wenn sie in Notlage seien. Darunter seien Personen zu verstehen, die
			zwar keine österreichische Staatsbürgerschaft hätten, sich dem Land aber nach wie vor eng verbunden
			fühlten, erläuterte er. Insbesondere gehe es um Personen, die vor dem NS-Regime fliehen mussten.
 
 Abgeordneter LEDOLTER (V) ging auf die Visa-Affäre ein und bekräftigte, die Verfehlungen beschränkten
			sich auf Einzelfälle. Kein Verständnis zeigte er für Skandalisierungsversuche. Positiv hob Ledolter
			die Ausweitung des Bezieherkreises des Auslandsösterreicher-Fonds hervor. Das Abkommen mit Tadschikistan wertete
			er als wichtigen Beitrag für Frieden und Stabilität in Europa.
 
 Abgeordnete HAGENHOFER (S) beschäftigte sich ebenfalls mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der
			EU mit Tadschikistan und meinte, die ehemaligen UdSSR-Republiken hätten es bei ihren Transformationsprozessen
			besonders schwer. Wie arm Tadschikistan sei, zeigt ihr zufolge die Tatsache, dass das BIP pro Person in Tadschikistan
			141 €, jenes in Österreich hingegen 29.000 € betrage. Hagenhofer erachtet in diesem Sinn einen politischen
			Dialog und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Land für sinnvoll.
 
 Abgeordnete MAREK (V) wies darauf hin, dass weltweit mehrere hunderttausend Österreicher im Ausland lebten.
			Der Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland
			besteht ihrer Darstellung nach seit 1967 und hat seither zahlreichen Österreichern in Notlage Hilfe geboten.
			Künftig könnten auch so genannte "Herzensösterreicher" unterstützt werden. Generell
			sprach sich Marek für die Einführung der Briefwahl für AuslandsösterreicherInnen aus.
 
 Auch Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) nahm zum Auslandsösterreicher-Fonds Stellung und äußerte sich
			über die Ausweitung des Bezieherkreises erfreut. Ihr zufolge gibt es rund eine Million Menschen, die sich
			als "Herzensösterreicher" bezeichneten. Meist seien das Personen, die bereits in zweiter oder dritter
			Generation im Ausland lebten. Bedauert wurde von Muttonen, dass die Fondsmittel nicht aufgestockt würden.
 
 Abgeordneter MURAUER (V) bekräftigte, es wäre höchst an der Zeit, die Briefwahl einzuführen.
			Davon würden Auslandsösterreicher, Reisende und behinderte Menschen profitieren. Auch in anderen europäischen
			Ländern sei die Briefwahl, so Murauer, bereits eine Selbstverständlichkeit.
 
 Verteidigt wurde vom Abgeordneten die Änderung des Konsulargebührengesetzes, die die Einführung
			eines Kostenbeitrags vorsieht, wenn sich jemand im Ausland grob fahrlässig in Gefahr begibt und ihm dann geholfen
			werden muss. Es gehe nicht nur um Gefahrensituationen in exotischen Ländern, betonte Murauer, ein Einsatz
			könnte auch dann notwendig sein, wenn jemand in der Schweiz "mit Halbschuhen auf den höchsten Berg
			steigt".
 
 Abgeordneter Dr. BAUER (S) bezog sich in seiner Wortmeldung auf das Bundesgesetz über die Diplomatische Akademie
			Wien und machte darauf aufmerksam, dass 60 % der Studierenden an der Diplomatischen Akademie aus dem Ausland kämen.
			Die Absolventinnen und Absolventen würden nicht immer eine Diplomatenlaufbahn einschlagen, sondern auch in
			internationalen Organisationen, europäischen Institutionen und internationalen Konzernen tätig sein,
			schilderte er. In diesem Sinn zeigte sich Bauer erfreut, dass derzeit bestehende Schwierigkeiten bei der Anrechnung
			von Abschlüssen beseitigt würden.
 
 Abgeordneter GROSSRUCK (V) fokussierte in seiner Rede auf die Ziele, die sich die österreichische EU-Präsidentschaft
			im Bereich der Balkan-Politik gesetzt habe. Die Balkanländer hätten große Erwartungen an Österreich,
			skizzierte er, sie wüssten aber auch, dass das Erreichen von EU-Standards ein harter Weg sei. Österreich
			profitiere wirtschaftlich von den guten Kontakten mit dem Balkan, sagte Großruck. Seinen traditionellen Vierzeiler
			widmete der Abgeordnete dieses Mal der BAWAG-Affäre.
 
 Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) ging auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität
			der Staaten und ihres Vermögens vor der Gerichtsbarkeit ein und gab zu bedenken, dass man bisher in der Frage
			der Immunität von Staaten auf das Völkergewohnheitsrecht angewiesen gewesen sei. Das vorliegende Übereinkommen
			sei in diesem Sinn ein Fortschritt. Prinzipiell bleibe die Immunität von Staaten aufrecht, erläuterte
			Gartlehner, es würden aber eine Reihe von Ausnahmen formuliert. So fielen etwa Arbeitsverträge oder staatliche
			Unternehmen nicht unter die Immunität. Die diplomatische Immunität werde hingegen nicht angetastet.
 
 Abgeordneter Dr. BRADER (V) bedankte sich bei Staatssekretär Winkler für die "perfekte" Organisation
			der Subsidiaritätskonferenz in St. Pölten. Vom Kooperations- und Partnerschaftsabkommen der EU mit Tadschikistan
			erwartet er sich positive Auswirkungen sowohl auf die Wirtschaft Tadschikistans als auch auf jene Österreichs.
			Positiv vermerkte Brader, dass das Abkommen erstmals auch Bestimmungen über die Bekämpfung des Terrorismus
			und die Beseitigung von Massenvernichtungswaffen enthalte.
 
 Abgeordneter DOPPLER (V) verwies darauf, dass es beim Immunitäts-Übereinkommen der Vereinten Nationen
			nicht um den strafrechtlichen Bereich, sondern um die grundsätzliche Immunität fremder Staaten vor der
			Zivilgerichtsbarkeit gehe. Früher seien Staaten in allen Belangen stets immun gewesen, skizzierte er, diese
			Immunität sei nach und nach aber immer mehr eingeschränkt worden. Die UNO habe, so Doppler, bereits im
			Jahr 1949 Verhandlungen über ein internationales Abkommen aufgenommen, es habe aber bis zum Dezember 2004
			gedauert, bis die Generalversammlung einen Beschluss gefasst habe.
 
 Abgeordnete FELZMANN (V) sprach zur Änderung des Bundesgesetzes über die Diplomatische Akademie Wien
			und hielt fest, die Diplomatische Akademie sei ein weltweit anerkanntes Exzellenz-Institut mit "einer unglaublich
			langen Geschichte". Sie habe sich im postgradualen Ausbildungssektor in Österreich profiliert. Der vorliegende
			Gesetzentwurf schaffe, so Felzmann, mehr Rechtssicherheit für die Absolventen und gliedere die vielfältigen
			Studienangebote in den "Bologna-Prozess" ein.
 
 Abgeordnete Mag. STOISITS (G) sprach sich gegen die Änderung des Konsulargebührengesetzes aus. Die Grünen
			hätten die Sorge, dass Individualtouristen, die sich außerhalb von Pauschalrouten bewegten, "auf
			der Strecke bleiben", skizzierte sie. Zudem fragt sich Stoisits, wie man beruflich, humanitär und familiär
			bedingte Reisen, welche vom Kostenrückersatz bei Hilfseinsätzen ausgeschlossen seien, von anderen Reisen
			abgrenzen könne. Sie habe auch keine Auskunft darüber bekommen, wie viele Fälle in den letzten Jahren
			unter die neuen Gesetzesbestimmungen gefallen wären.
 
 Die Abstimmung über die einzelnen Tagesordnungspunkte wurde getrennt vorgenommen. Einhellig stimmten die Abgeordneten
			für die Nominierung von SOS-Kinderdorf für den Friedensnobelpreis 2006, die Änderung des Bundesgesetzes
			über die Diplomatische Akademie und das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds. Auch das
			Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Tadschikistan und das Immunitäts-Übereinkommen der
			Vereinten Nationen wurden einstimmig genehmigt. Mit V-F-Mehrheit verabschiedete der Nationalrat die Änderung
			des  Konsulargebührengesetzes.
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