Blockabfertigung an Autobahn-Ein- und Ausfahrten
Innsbruck (lk) - Nach diesem verlängerten Wochenende werden wieder LKW-Staus
erwartet, deshalb appelliert jetzt Landesverkehrsabteilungs-Vorstand Hansjörg Constantini an alle Verkehrsteilnehmer
um besondere Rücksichtnahme. Das Land Tirol hat entsprechende Verkehrs-Maßnahmen getroffen, die Behörden
sind im Dauer-Einsatz.
Mit dem 1.-Mai-Staatsfeiertag am Montag kommt es wieder zu einem verlängerten Wochenende mit LKW-Fahrverbot:
„Aber am Dienstag ist dann mit starkem LKW-Verkehr sowohl von Kufstein auf den Brenner als auch in die Gegenrichtung
auf der A13 Brennerautobahn und der A12 Inntalautobahn zu rechnen“, warnt Landesverkehrsabteilungs-Vorstand Hansjörg
Constantini.
Und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, „Rücksicht aufeinander zu nehmen, den richtigen Fahrzeug-Abstand
einzuhalten und auch eine der Situation angepasste Geschwindigkeit zu wählen.“ Neuralgische Punkte sind sicher
wieder die Baustellen-Bereiche auf der A12 und A13. „Die Polizei wird insofern eine Blockabfertigung einführen,
dass sie Autobahn-Zufahrten und –Ausfahrten freizuhalten versucht und auch die dafür nötigen Absicherungen
vornehmen wird.“
Zu den Vorwürfen, den LKW-Stau am 25. April in Tirol nach dem italienischen Staatsfeiertag nicht verhindert
zu haben, stellt der Landes-Verkehrsexperte fest, dass wegen des enormen LKW-Aufkommens ein ‚Dichtmachen’ der Autobahn
bei Kufstein zu einem unvorstellbaren Verkehrschaos in Deutschland geführt hätte: „Bayern wäre im
Verkehr versunken.“
Der Verfassungsgerichtshof geht mit behördlichen Maßnahmen, die ein Verkehrsproblem nur verlagern, ohne
es zu lösen, hart ins Gericht – „Im Erkenntnis vom 24.6.1993 wurde eine Verordnung, mit der ein LKW-Fahrverbot
ohne Prüfung länderübergreifender Zusammenhänge auf Weisung des Kärntner Landeshauptmannes
erlassen wurde, aufgehoben“, betont Dr. Constantini und verweist noch auf die Begründung dieses Urteils: „Die
verkehrsbeschränkende Maßnahme ist ohne Berücksichtigung größerer Verkehrszusammenhänge
erlassen worden, sodass der Schwerverkehr zum Befahren von Routen gezwungen ist, deren Anrainer ebenfalls bereits
einer beträchtlichen Gefährdung und Belästigung ausgesetzt sind.“ |