Warnung vor LKW-Stau am 2. Mai  

erstellt am
28. 04. 06

Blockabfertigung an Autobahn-Ein- und Ausfahrten
Innsbruck (lk) - Nach diesem verlängerten Wochenende werden wieder LKW-Staus erwartet, deshalb appelliert jetzt Landesverkehrsabteilungs-Vorstand Hansjörg Constantini an alle Verkehrsteilnehmer um besondere Rücksichtnahme. Das Land Tirol hat entsprechende Verkehrs-Maßnahmen getroffen, die Behörden sind im Dauer-Einsatz.

Mit dem 1.-Mai-Staatsfeiertag am Montag kommt es wieder zu einem verlängerten Wochenende mit LKW-Fahrverbot: „Aber am Dienstag ist dann mit starkem LKW-Verkehr sowohl von Kufstein auf den Brenner als auch in die Gegenrichtung auf der A13 Brennerautobahn und der A12 Inntalautobahn zu rechnen“, warnt Landesverkehrsabteilungs-Vorstand Hansjörg Constantini.

Und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, „Rücksicht aufeinander zu nehmen, den richtigen Fahrzeug-Abstand einzuhalten und auch eine der Situation angepasste Geschwindigkeit zu wählen.“ Neuralgische Punkte sind sicher wieder die Baustellen-Bereiche auf der A12 und A13. „Die Polizei wird insofern eine Blockabfertigung einführen, dass sie Autobahn-Zufahrten und –Ausfahrten freizuhalten versucht und auch die dafür nötigen Absicherungen vornehmen wird.“

Zu den Vorwürfen, den LKW-Stau am 25. April in Tirol nach dem italienischen Staatsfeiertag nicht verhindert zu haben, stellt der Landes-Verkehrsexperte fest, dass wegen des enormen LKW-Aufkommens ein ‚Dichtmachen’ der Autobahn bei Kufstein zu einem unvorstellbaren Verkehrschaos in Deutschland geführt hätte: „Bayern wäre im Verkehr versunken.“

Der Verfassungsgerichtshof geht mit behördlichen Maßnahmen, die ein Verkehrsproblem nur verlagern, ohne es zu lösen, hart ins Gericht – „Im Erkenntnis vom 24.6.1993 wurde eine Verordnung, mit der ein LKW-Fahrverbot ohne Prüfung länderübergreifender Zusammenhänge auf Weisung des Kärntner Landeshauptmannes erlassen wurde, aufgehoben“, betont Dr. Constantini und verweist noch auf die Begründung dieses Urteils: „Die verkehrsbeschränkende Maßnahme ist ohne Berücksichtigung größerer Verkehrszusammenhänge erlassen worden, sodass der Schwerverkehr zum Befahren von Routen gezwungen ist, deren Anrainer ebenfalls bereits einer beträchtlichen Gefährdung und Belästigung ausgesetzt sind.“
     
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