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Spendenabsetzbarkeit beschlossen |
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erstellt am
26. 04. 06
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Hilfswerk freut sich über Teilerfolg
Präsident Othmar Karas "Meilenstein in unseren jahrelangen Bemühungen zur
steuerlichen Berücksichtigung von Spenden"
Wien (hilfswerk) - Die Initiative und das Engagement des Hilfswerks und der anderen Spendenorganisationen
hat in der Frage der Spendenabsetzbarkeit einen wichtigen Teilerfolg gezeitigt: Finanzminister Karl-Heinz Grasser
hat am 25. 04. einen Gesetzesentwurf präsentiert, der die Arbeit der von Hilfswerk-Präsident Othmar
Karas und Grasser initiierten gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern von NPOs und der Ministerien BMF, BMSG und
BMaA in einen Gesetzestext fasst.
"So weit waren wir in dieser Frage noch nie!", begrüßt Hilfswerk-Präsident Othmar Karas
die Entwicklung,"nach jahrzentelanger Diskussion in dieser Frage liegt nunmehr erstmals ein Entwurf vor, der
sowohl von den Experten des Finanzministeriums als auch von den NGOs und dem Finanzminister selbst mitgetragen
wird". Karas fordert nun eine rasche Umsetzung: "Die Verwirklichung der Spendenabsetzbarkeit muss eine
der ersten Maßnahmen in der kommenden Legislaturperiode sein. Es gibt keinen Grund länger zu warten.
Österreich muss endlich die rote Laterne in Europa abgeben und humanitäre Spenden absetzbar machen! Denn
Solidarität muss endlich honoriert werden, der Wohlfahrtsgewinn infolge höherer Spenden zahlt sich ja
auch für den Staat aus!"
Die Chronologie der Arbeitsgruppe Spendenabsetzbarkeit: Am 16. Jänner 2005 vereinbarten Finanzminister Karl-Heinz
Grasser und Hilfswerk-Präsident Othmar Karas die Einsetzung einer Arbeitsgruppe. Am 16. Februar 2005 wurde
bei einem Spendengipfel mit den größten NPOs im Finanzministerium die weitere Vorgangsweise beschlossen.
Von 7. April 2005 bis 24. Jänner 2006 analysierte die eingesetzte Arbeitsgruppe in 7 Sitzungen die Spendenvolumina
und -modelle Österreichs und vergleichbarer Länder, mögliche Kosten und Steuerausfälle sowie
Kontrollmechanismen. Schließlich einigte sich die Arbeitsgruppe auf ein gemeinsames Papier, das die Grundlage
für den heute, am 25. April 2006, von Finanzminister Karl-Heinz Grasser präsentierten Gesetzesentwurf
bildet.
Eckpunkte der neuen Regelung sind: Absetzbarkeit von Spenden für humanitäre, soziale und ökologische
Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit bis zu 10% des Jahresgewinns (Unternehmen) bzw des Jahreseinkommens
(Private).
Das Österreichische Hilfswerk ist mit seinen Landesverbänden und dem Hilfswerk Austria einer der größten
österreichischen Anbieter sozialer Dienstleistungen. Es beschäftigt 7.370 MitarbeiterInnen und erwirtschaftet
in den Geschäftsbereichen Hilfe und Pflege, Kinder- und Jugendbetreuung, sowie Beratung und Bildung einen
Jahresumsatz von Euro 137 Millionen und ist auch als Hilfsorganisation in Krisengebieten sehr aktiv. Das Hilfswerk
erhält jährlich Spendeneinnahmen von rund 2,5 Millionen Euro. |
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Matznetter: Typisch Regierung – keine konkreten Maßnahmen
Wien (sk) - "Das ist typisch für diese Regierung: Es gibt keine konkreten Maßnahmen
zur Unterstützung der Spendenfreudigkeit der Österreicherinnen und Österreicher", erklärte
SPÖ-Finanzsprecher Christoph Matznetter gegenüber dem SPÖ-Pressedienst zu der Tatsache, dass es
vor der Wahl keinen Beschluss zur Spenden-Absetzbarkeit geben wird.
Die SPÖ bleibe bei ihrem Vorschlag nach dem britischen Modell: es solle nicht abhängig von der Steuerprogression
dem Spender eine Rückvergütung geleistet werden, sondern ein pauschaler Steuerbetrag soll an die gemeinnützigen
bzw. karitativen Einrichtungen zur Erhöhung des Spendenvolumens überwiesen werden. Das SPÖ-Modell
des pauschalierten Steuervorteils unabhängig vom Einkommen des Spenders komme gerade karitativen Organisationen
wie der Caritas zugute. Es sei daher unverständlich, warum Caritas-Präsident Küberl diesem Modell
nicht näher trete. "Ist nicht jede Spende gleich viel wert – die der kleinen Pensionistin und die des
Millionärs?", so Matznetter abschließend. |
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Haubner: Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden rasch umsetzen
Wien (bzö) - BZÖ-Sozialministerin Ursula Haubner begrüßt die Einigung auf eine
steuerliche Absetzbarkeit von sozialen Spenden. Eckpunkte der neuen Regelung sind: Absetzbarkeit von Spenden für
humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit bis zu 10% des Jahresgewinns
bei Unternehmen, beziehungsweise des Jahreseinkommens bei Privaten. "Mit der Verwirklichung der steuerlichen
Absetzbarkeit erfüllt sich eine langjährige Forderung. Jetzt gilt es, die Absetzbarkeit möglichst
rasch umzusetzen", betont Haubner und bekundet die Bereitschaft seitens des BZÖ, den von Finanz-, Sozial
und Außenministerium erarbeiteten Vorschlag noch in dieser Legislaturperiode zu verwirklichen.
Rund 350 Millionen Euro haben die Österreicher 2005 gespendet. "Eine großartige Summe, aber die
Zahl der Spender ist von 81 Prozent im Jahr 2000 auf 69 Prozent im Jahr 2005 gesunken. Es muss von Seiten des Bundes,
alles getan werden, um die hohe Spendenbereitschaft der Österreicherinnen und Österreicher zu unterstützen",
so Haubner.
Das derzeitige Verhältnis Private/Unternehmen bei Zuwendungen im humanitären Bereich von zehn zu eins
beweise, dass hier noch vieles möglich ist. Innerhalb der alten 15 EU-Staaten können neben Österreich
nur in Schweden und in Finnland Privatspenden nicht steuerlich geltend gemacht werden. "Wenn private Spenden
für diesen Bereich steuerlich begünstigt werden, so ist das ein Motivationsschub gerade für die
vielen ehrenamtlich Tätigen in Österreich", betont Haubner abschließend. |
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Beyrer: IV unterstützt den Vorschlag
Verantwortungsbewusste Unternehmen werden entlastet und motiviert
Wien (iv) - Als positiv bewertet der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag.
Markus Beyrer die Gespräche über die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden. Die Position der IV werde
dadurch bestätigt: "Geleistete Spenden sollen für Unternehmen wie für Privatpersonen nicht
nur im Katastrophenfall, sondern grundsätzlich absetzbar sein, sofern sie für gesamtgesellschaftliche
Aufgaben gegeben werden", betonte Beyrer.
Die IV unterstützt den heute präsentierten Vorschlag. "Diese Lösung ist eine gute, weil damit
viele Unternehmen, die bereits gesellschaftlich verantwortungsbewusst handeln, entlastet und gleichzeitig motiviert
werden, weiterhin ihren Beitrag zu leisten", so der IV-Generalsekretär.
Mit der Spendenabsetzbarkeit würden Kooperationen zwischen Unternehmen und Non-Profit-Organisationen bzw.
Vereinen erleichtert. Darüber hinaus ist ein Anwachsen der Spendenbereitschaft zu erwarten. Eine Umfrage im
Auftrag der IV hat ergeben, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden bei drei Viertel der befragten Unternehmen
zu stärkerer Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen und Initiativen führen würde.
Die derzeitigen steuerlichen Regelungen zur Absetzbarkeit von Spenden sind in Österreich im internationalen
Vergleich rigide. Mit der Möglichkeit der Spendenabsetzbarkeit, so Beyrer, würde man "dem europäischen
Trend folgen, mehr eigenverantwortliche Lösungen für den sozialen Zusammenhalt zu fördern". |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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