Staatssekretär Hans Winkler im Europäischen Parlament in Brüssel
Brüssel (bmaa) - Ratsvorsitzender und Staatssekretär Hans Winkler nahm am 25. 04.
am ersten informellen Trilog zur Errichtung der Europäischen Grundrechteagentur mit der Europäischen
Kommission und dem Europäischen Parlament teil.
"Wir haben von Anfang an betont, dass die Errichtung einer unabhängigen und effektiven Agentur, deren
Arbeitsbeginn wir mit 1.1.2007 sicherstellen wollen, für die Glaubwürdigkeit eines europäischen
Grundrechtsschutzes unerlässlich ist. Dies wollen wir insbesondere durch ein selbständiges Agieren in
der Berichterstattung und durch die Errichtung eines unabhängigen wissenschaftlichen Rates erreichen",
so der Staatssekretär. Winkler betonte, dass die Grundpfeiler der Agentur fest stehen. "An jenen werde
nicht mehr gerüttelt." Wo es noch unterschiedliche Meinungen gebe, zum Beispiel im Hinblick auf die die
geographische Zuständigkeit der Agentur, Teile der Organisationsstruktur und eine mögliche Kompetenz
der Agentur im Rahmen der 3. Säule werde man im Dialog mit allen Beteiligten versuchen, Lösungen zu finden.
"Das Hauptaugenmerk der Tätigkeit der Agentur wird ohne Zweifel auf den Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union liegen. Zusätzlich dazu erscheint es jedoch auch sinnvoll die geographische Zuständigkeit der Agentur
auf die Kandidatenländer (Kroatien, Mazedonien und Türkei) auszuweiten, um schon auf deren Weg in die
EU den Einklang mit den menschenrechtlichen Standards der EU sicherzustellen. Eine darüber hinausgehende Ausweitung
auf die restlichen Westbalkanländer wird zurzeit noch diskutiert", sagte der Ratsvorsitzende.
Die künftige Kompetenz der Agentur im Rahmen der 3. Säule sei ebenfalls noch Inhalt der Verhandlungen.
Winkler betonte, dass zur Erreichung des Zieles der Verbesserung der EU-Politik im Grundrechtsbereich eine starke
Agentur mit Mandat auch im Bereich der 3. Säule für viele Mitgliedsstaaten von großer Wichtigkeit
sei.
Der Staatssekretär hob hervor, dass von Seiten des Rates breiter Konsens zur notwendigen Einbindung des Europarates
in die Arbeit der Agentur bestehe und eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten unbedingt erforderlich sei.
Unangebrachte emotionalisierte Kritik an der Agentur wies Winkler zurück. "Die Monitoring Funktion im
Bereich der Menschenrechte liegt im alleinigen Bereich des Europarates. Die Agentur wird eine neue zentrale Ansprechstelle
der EU für Menschenrechtsfragen. Die Grenzen liegen in der Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Die Aufgabe
der Agentur wird darin bestehen, den EU-Institutionen und Mitgliedstaaten für deren Entscheidungen Expertise
und Informationen zur Verfügung zu stellen." |