Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu dem Zwischenfall mit der Presse in Burundi  

erstellt am
26. 04. 06

Wien (bmaa) - Bei einer Pressekonferenz von Herrn Basabose am 17. April 2006 sind die anwesenden Journalisten mehrere Stunden von der nationalen Polizei und den burundischen Nachrichtendiensten festgehalten worden.

Die Europäische Union hat diesen Versuch der Einschüchterung der burundischen Presse am 17. April durch Angehörige der Polizei und des burundischen Geheimdienstes (Documentation nationale) mit Beunruhigung zur Kenntnis genommen.

Die Europäische Union begrüßt die entschlossene und schnelle Reaktion der burundischen Regierung, die den Vorfall bedauert und darauf hingewiesen hat, dass er in keinster Weise ihrer Politik in diesem Bereich entspreche.

Die Europäische Union schätzt die Freiheit, die die Presse in Burundi genießt, und hält sie für einen der positiven Punkte in der politischen Entwicklung des Landes.

Sie erinnert daran, welch hohen Stellenwert sie der Pressefreiheit beimisst, die eines der wichtigsten Anzeichen für die demokratische Entwicklung einer Gesellschaft ist. Diese Freiheit muss ohne Einschränkung gelten.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
     
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