Wien (bmaa) - Bei einer Pressekonferenz von Herrn Basabose am 17. April 2006 sind die anwesenden Journalisten
mehrere Stunden von der nationalen Polizei und den burundischen Nachrichtendiensten festgehalten worden.
Die Europäische Union hat diesen Versuch der Einschüchterung der burundischen Presse am 17. April durch
Angehörige der Polizei und des burundischen Geheimdienstes (Documentation nationale) mit Beunruhigung zur
Kenntnis genommen.
Die Europäische Union begrüßt die entschlossene und schnelle Reaktion der burundischen Regierung,
die den Vorfall bedauert und darauf hingewiesen hat, dass er in keinster Weise ihrer Politik in diesem Bereich
entspreche.
Die Europäische Union schätzt die Freiheit, die die Presse in Burundi genießt, und hält sie
für einen der positiven Punkte in der politischen Entwicklung des Landes.
Sie erinnert daran, welch hohen Stellenwert sie der Pressefreiheit beimisst, die eines der wichtigsten Anzeichen
für die demokratische Entwicklung einer Gesellschaft ist. Diese Freiheit muss ohne Einschränkung gelten.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und
potenziellen Bewerberländer Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen
Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die
Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
teil. |