Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006 liegt
vor
Wien (pk) - Die Liberalisierung des Energiebinnenmarktes soll weitergehen, zugleich aber auch die
Versorgungssicherheit bei Strom und Gas markant erhöht werden. Für die Umsetzung diesbezüglicher
EU-Richtlinien hat die Bundesregierung dem Nationalrat kürzlich einen umfangreichen Gesetzentwurf mit dem
Titel "Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006" vorgelegt ( 1411 d.B.).
Generell verlangt die EU von ihren Mitgliedsländern eine effizientere Kontrolle von Netzbetreibern, einen
besseren Verbraucherschutz und die Durchsetzung von Mindestanforderungen bei der Angebots- und Rechnungslegung
sowie mehr Qualität beim Werbematerial. Vor allem aber soll die Versorgungssicherheit beim Betrieb von Energienetzen
verbessert werden. Die Pflichten von Speicherunternehmen werden gesetzlich verankert und ein Versorger letzter
Instanz ermittelt.
Mehr Versorgungssicherheit bei Strom ...
Im Elektrizitäts-Wirtschafts-Organisationsgesetz (ElWOG) werden marktorientierte Engpassmanagement-Maßnahmen
verankert und Stromerzeuger mit Anlagen von mehr als 5 MW - im Interesse der Gemeinwirtschaft - zur Teilnahme an
der so genannten "Primärregelung" verpflichtet. Im Fall einer Störung soll das Gleichgewicht
zwischen Stromerzeugung und -verbrauch mit Hilfe von Turbinendrehzahlreglern innerhalb von 30 Sekunden wiederhergestellt
werden. Die dafür nötige Leistung, die in der Regel von Großkraftwerken geliefert wird, soll künftig
ausgeschrieben werden. Der Regelzonenführer überwacht die Einhaltung der Primärregelung, erhält
von den Unternehmen online alle notwendigen Daten und erteilt erforderlichenfalls Anweisungen an die Erzeuger.
Der Regelzonenführer erfasst laufend Angebot, Nachfrage sowie Zustand des Hochspannungsnetzes und berücksichtigt
in seiner langfristigen Planung auch die Entwicklung des Verteilernetzes. Die Marktteilnehmer wirken an der Beseitigung
von Engpässen im Stromnetz mit und übermitteln den Regelzonenführern alle diesbezüglichen Daten.
Die Energie-Control-Kommission beaufsichtigt die langfristige Planung. Sie kann den Regelzonenführern auftragen,
Pläne zu erneuern oder zu ändern. Die Energie-Control wiederum wird künftig auch Kriterien für
die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der Netzdienstleistungen per Verordnung festlegen. Und sie
wird in Umsetzung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie Kriterien für den Wirkungsgrad von KWK-Unternehmen
verordnen; Herkunftsnachweise für Strom aus der Kraft-Wärme-Kopplung werden die Landeshauptleute ausstellen.
Weitere Rechtsanpassungen betreffen die Vorschriften für den grenzüberschreitenden Stromhandel und Sanktionen
im Fall ihrer Nichteinhaltung.
... und bei Gas
Grenzüberschreitende Erdgaslieferungen werden dem regulierten Netzzugang unterworfen. Um die Diversifizierung
der Versorgungsquellen zu fördern, können die Errichter neuer Verbindungsleitungen mit Ausnahmen von
der Regulierung rechnen. Diesbezügliche Genehmigungen wird die Energie-Control Kommission erteilen. Die Pflichten
von Speicherunternehmen werden konkret im Gaswirtschaftsgesetz verankert, die Kundmachung der Allgemeinen Bedingungen
erleichtert, jene für Regelzonenführer konkret ausformuliert. Die Bedingungen für Fernleitungen,
Verteilernetze und Lastprofile werden adaptiert, praktischen Erfahrungen mit der Streitschlichtung zwischen Regelzonenführern
und Gas-Fernleitungsunternehmen Rechnung getragen. Neue Regelungen sind für die Veröffentlichung von
Messpreisen im Internet sowie für Netz-Informationen von Seiten der Fernleitungsunternehmen vorgesehen.
Im Rahmen der Neuordnung von Lenkungsmaßnahmen bei Erdgas ist ein flexiblerer Aufbau der Pflichtreserven
vorgesehen. Lagerhaltern, für die der Bund eine Haftung übernommen hat, wird die Gewinnausschüttung
verboten. |