Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu den Entwicklungen in Nepal  

erstellt am
05. 05. 06

Wien (bmaa) - Die Europäische Union begrüßt die erste Sitzung des nepalesischen Repräsentantenhauses seit vier Jahren und die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer umfassenden Demokratie und einem nachhaltigen Frieden im Interesse des nepalesischen Volkes. Die EU gratuliert Girija Prasad Koirala zu seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten. Sie begrüßt die Schritte, die zur raschen Bildung einer funktionsfähigen Regierung in Nepal unternommen wurden.

Die EU ruft die Mitglieder der Sieben-Parteien-Allianz (SPA) dazu auf, die bisherige Zusammenarbeit bei der Umsetzung des SPA-Fahrplans fortzusetzen. Es ist wichtig, dass bei den Prozessen, die zu Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung und im Anschluss daran zur Einleitung von Reformen führen sollen, integrativ und partizipativ vorgegangen und die Souveränität des nepalesischen Volkes geachtet wird.

Die EU begrüßt den Beschluss der Kommunistischen Partei Nepals (Maoisten), mit sofortiger Wirkung für drei Monate eine einseitige Waffenruhe auszurufen. Die EU ruft nun die KPN (M) auf, der Gewalt vollständig abzuschwören und sich zur Abgabe ihrer Waffen zu verpflichten. Ohne eine solche Verpflichtung ist die Abhaltung freier und fairer Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung nicht möglich.

Die EU ruft die neue Regierung auf, die von der KPN (M) ausgerufene Waffenruhe durch Maßnahmen im gleichen Sinne zu erwidern. Die EU ist weiterhin der Ansicht, dass eine Waffenruhe durch eine internationale Vermittlung und Überwachung begünstigt würde. Die EU ist bereit, jeden Prozess, der zu einer dauerhaften Verhandlungslösung führt, zu unterstützen.

Als Reaktion auf den Aufruf von Ministerpräsident Koirala erklärt sich die EU bereit, zusammen mit der internationalen Staatengemeinschaft den laufenden Prozess zu unterstützen. Die EU wird ihre Politik gegenüber Nepal unter Berücksichtigung der weiteren Ereignisse überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Sie ist auch bereit, zur Gewährleistung eines freien und fairen Ablaufs künftiger Wahlen beizutragen, wenn sie darum ersucht wird.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
     
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