Wien (bmaa) - Die Europäische Union begrüßt die erste Sitzung des nepalesischen Repräsentantenhauses
seit vier Jahren und die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer
umfassenden Demokratie und einem nachhaltigen Frieden im Interesse des nepalesischen Volkes. Die EU gratuliert
Girija Prasad Koirala zu seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten. Sie begrüßt die Schritte, die
zur raschen Bildung einer funktionsfähigen Regierung in Nepal unternommen wurden.
Die EU ruft die Mitglieder der Sieben-Parteien-Allianz (SPA) dazu auf, die bisherige Zusammenarbeit bei der Umsetzung
des SPA-Fahrplans fortzusetzen. Es ist wichtig, dass bei den Prozessen, die zu Wahlen zu einer verfassungsgebenden
Versammlung und im Anschluss daran zur Einleitung von Reformen führen sollen, integrativ und partizipativ
vorgegangen und die Souveränität des nepalesischen Volkes geachtet wird.
Die EU begrüßt den Beschluss der Kommunistischen Partei Nepals (Maoisten), mit sofortiger Wirkung für
drei Monate eine einseitige Waffenruhe auszurufen. Die EU ruft nun die KPN (M) auf, der Gewalt vollständig
abzuschwören und sich zur Abgabe ihrer Waffen zu verpflichten. Ohne eine solche Verpflichtung ist die Abhaltung
freier und fairer Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung nicht möglich.
Die EU ruft die neue Regierung auf, die von der KPN (M) ausgerufene Waffenruhe durch Maßnahmen im gleichen
Sinne zu erwidern. Die EU ist weiterhin der Ansicht, dass eine Waffenruhe durch eine internationale Vermittlung
und Überwachung begünstigt würde. Die EU ist bereit, jeden Prozess, der zu einer dauerhaften Verhandlungslösung
führt, zu unterstützen.
Als Reaktion auf den Aufruf von Ministerpräsident Koirala erklärt sich die EU bereit, zusammen mit der
internationalen Staatengemeinschaft den laufenden Prozess zu unterstützen. Die EU wird ihre Politik gegenüber
Nepal unter Berücksichtigung der weiteren Ereignisse überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Sie
ist auch bereit, zur Gewährleistung eines freien und fairen Ablaufs künftiger Wahlen beizutragen, wenn
sie darum ersucht wird.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und
potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen
Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und die Republik
Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
teil. |