Verbot des Kleinen Glückspiels bleibt aufrecht
Bregenz (vlk) - Am gesetzlichen Verbot von Geldspielapparaten, welches
insbesondere das so genannte "Kleine Glückspiel" umfasst, wird nicht gerüttelt. Das betont
Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler in einer Anfragebeantwortung. "Es geht uns hier um den Jugendschutz
sowie um den Schutz von Menschen aller Altersgruppen vor den Gefahren der Spielsucht mit all ihren sozialen und
wirtschaftlichen Folgen. Dazu leistet das Land Vorarlberg seinen Beitrag. Das heißt, dass an eine Lockerung
der bestehenden strengen Gesetzeslage nicht gedacht ist und das Glückspielverbot von der Sicherheitsexekutive
verstärkt kontrolliert wird", so LR Schwärzler. |