Jugendschutz und Gefahren der Spielsucht erfordern strenge Regelungen  

erstellt am
05. 05. 06

Verbot des Kleinen Glückspiels bleibt aufrecht
Bregenz (vlk) - Am gesetzlichen Verbot von Geldspielapparaten, welches insbesondere das so genannte "Kleine Glückspiel" umfasst, wird nicht gerüttelt. Das betont Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler in einer Anfragebeantwortung. "Es geht uns hier um den Jugendschutz sowie um den Schutz von Menschen aller Altersgruppen vor den Gefahren der Spielsucht mit all ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Dazu leistet das Land Vorarlberg seinen Beitrag. Das heißt, dass an eine Lockerung der bestehenden strengen Gesetzeslage nicht gedacht ist und das Glückspielverbot von der Sicherheitsexekutive verstärkt kontrolliert wird", so LR Schwärzler.
     
zurück