Organe der EU sind künftig verpflichtet, Auskunft zu geben  

erstellt am
04. 05. 06

Vermittlungserfolg von Umweltminister Pröll bringt ein Mehr an Umweltinformationen
Brüssel (bmlfuw) - „Diese Verordnung bringt jedem Bürger und jeder Umweltorganisation ein Mehr an Transparenz und das Recht auf Information aus dem Umweltbereich“, so Josef Pröll am 03. 05., der als Vorsitzender des EU-Umweltministerrates in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch den Kompromiss in Brüssel erreichte. Im sogenannten Vermittlungsverfahren hat sich der Rat mit dem Europäischen Parlament geeinigt, dass künftig neben der Kommission und dem Rat auch die nachgelagerten EU-Einrichtungen, wie zum Beispiel die Europäische Umweltagentur, die Europäische Lebensmittelagentur EFSA oder die Europäische Investitionsbank verpflichtet sind, innerhalb von 15 Tagen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Ihrer Tätigkeit solide und substantiell zu beantworten. „Dieses Mehr an Umweltinformation ist für Österreich besonders im Bereich der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wichtig“, sagte Umweltminister Josef Pröll.

Der Verordnungsvorschlag geht auf die Aarhus Konvention, einem UN/ECE-Übereinkommen, zurück, welche den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten umweltbezogenen Entscheidungen als auch den Zugang zu Gerichten bzw. Tribunalen in Umweltangelegenheiten vorsieht. Pröll betont, dass mit dieser Verordnung ein wesentliches und durchaus beachtliches Instrument geschaffen wird, welches es den NGO’s ermöglicht, Überprüfungsverfahren zu umweltpolitisch relevanten Entscheidungen europäischer Organe und Einrichtungen zu initiieren.

„Mit diesem Kompromiss wurde ein Paket geschnürt das weit reichende umweltpolitische Konsequenzen zeigen wird und einen signifikanten Beitrag zum Erhalt einer gesunden und vitalen Umwelt in Europa liefern wird“, erklärte Umweltminister Josef Pröll abschließend.
     
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