Umsetzung in den Mitgliedstaaten verläuft nach Fahrplan
rüssel (eu-int) - Die ordnungsgemäße Anwendung europäischer Rechtsvorschriften
ist eines der Hauptanliegen der Europäischen Kommission. Drei Jahre nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der
EU-Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets erstattet die Kommission am 03. 05. Bericht über deren konkrete
Anwendung in den Mitgliedstaaten. Das 2001 beschlossene Maßnahmenpaket ist der erste Schritt zur Wiederbelebung
der Eisenbahnen. Erreicht werden soll dies durch die schrittweise Errichtung eines integrierten europäischen
Eisenbahnraums, insbesondere durch Öffnung der Schienengüterverkehrsmärkte und Festlegung der Bedingungen,
zu denen die Eisenbahnunternehmen Zugang zur Schieneninfrastruktur erhalten. Dem Bericht zufolge ist die rechtliche
Umsetzung abgeschlossen. Allerdings müssen einige Länder noch weitere Anstrengungen zur Schaffung eines
wirksamen Rechtsrahmens unternehmen und dafür sorgen, dass der Schienenverkehrsmarkt in zufrieden stellender
Weise funktioniert. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten die Umstrukturierung ihrer Eisenbahnunternehmen
zum Abschluss bringen und sie an die neuen Gegebenheiten eines offenen und wettbewerbsorientierten Marktumfelds
in der Europäischen Union anpassen.
Der für Verkehr zuständige Vizepräsident Jacques Barrot erklärte: „Die Anwendung des ersten
Eisenbahnpakets ist für die Wiederbelebung des europäischen Eisenbahnsektors von entscheidender Bedeutung.
In Verbindung mit dem zweiten Eisenbahnpaket von 2004 ist der grundlegende Rechtsrahmen nun vollendet. In einigen
Mitgliedstaaten hat die Marktintegration im Schienengüterverkehr bereits zu positiven Ergebnissen geführt.
Zu verzeichnen sind der Eintritt neuer Marktteilnehmer und ein größeres Verkehrsvolumen. Der Marktanteil
des Schienengüterverkehrs hat sich in Europa stabilisiert. Dies lässt mich optimistisch in die Zukunft
blicken. Die begonnenen Veränderungen müssen nun zum Abschluss gebracht werden, um den europäischen
Eisenbahnraum im Interesse der Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu verwirklichen.“
In Bezug auf die rechtliche Umsetzung des ersten Eisenbahnpakets[1] wird in dem Bericht hervorgehoben, dass die
Mitgliedstaaten unbedingt die Neutralität des Unternehmens oder der Stelle, die den diskriminierungsfreien
Zugang zur Eisenbahninfrastruktur gewährt, sicherstellen müssen. Nach Ansicht der Kommission kann dies
durch eine strenge institutionelle Trennung zwischen Fahrwegbetrieb und Eisenbahnverkehrsdiensten erreicht werden.
Jedoch sind auch andere Alternativen, etwa eine Holding-Struktur, mit dem EU-Recht vereinbar, solange sichergestellt
ist, dass der Infrastrukturbetreiber organisatorisch und in seinen Entscheidungen unabhängig ist. Um ein Höchstmaß
an Transparenz, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten, werden die Kommissionsdienststellen unter
Anwendung einer Reihe in einem Arbeitsdokument festgelegter Kriterien die verschiedenen Lösungen der Mitgliedstaaten
beurteilen.
Ferner müssen die Mitgliedstaaten ihre Eisenbahn-Regulierungsstellen und Sicherheitsbehörden mit angemessenen
Ressourcen sowie der nötigen Kompetenz und Fachkenntnis ausstatten. Nur so ist es möglich, ihre wirksame
Funktion sowie einen diskriminierungsfreien Infrastrukturzugang und ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
Die völlige Unabhängigkeit dieser Einrichtungen ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Glaubwürdigkeit.
Bezüglich der Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur müssen dem Bericht
zufolge die bei anderen Verkehrsträgern erhobenen Entgelte berücksichtigt werden. Wegeentgelte im Schienenverkehr
sollten sich an den tatsächlichen Verkehrskosten orientieren und nicht für Quersubventionen zwischen
Güter- und Personenverkehrsdiensten verwendet werden.
Die Kommission hat auch Beschäftigungstrends im Eisenbahnsektor untersucht. Der wegen abnehmender Wettbewerbsfähigkeit
und produktivitätssteigernder Umstrukturierungsmaßnahmen zu verzeichnende Jobrückgang der letzten
Jahre ist unlängst zum Stillstand gekommen. In neu entstandenen Eisenbahn- und Dienstleistungsunternehmen
wurden sogar neue Arbeitsplätze geschaffen. In Zukunft sind weitere Anstrengungen nötig, um in offenen
und integrierten Märkten für eine angemessene Ausbildung der Beschäftigten zu sorgen.
Auch die Entwicklung der Sicherheitsindikatoren verläuft im Eisenbahnverkehr äußerst positiv. Die
Zahl der bei Eisenbahnunfällen getöteten und verletzten Personen, die im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern
ohnehin sehr niedrig ist, geht bei gleichzeitig zunehmendem Verkehrsvolumen ständig zurück.
Der am 03. 05. verabschiedete Bericht wurde nach einer umfassenden Befragung der Beteiligten erstellt. Ihm
liegen ferner die Ergebnisse einer Reihe unabhängiger externer Studien zugrunde. |