Erstes Eisenbahnpaket  

erstellt am
03. 05. 06

Umsetzung in den Mitgliedstaaten verläuft nach Fahrplan
rüssel (eu-int) - Die ordnungsgemäße Anwendung europäischer Rechtsvorschriften ist eines der Hauptanliegen der Europäischen Kommission. Drei Jahre nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets erstattet die Kommission am 03. 05. Bericht über deren konkrete Anwendung in den Mitgliedstaaten. Das 2001 beschlossene Maßnahmenpaket ist der erste Schritt zur Wiederbelebung der Eisenbahnen. Erreicht werden soll dies durch die schrittweise Errichtung eines integrierten europäischen Eisenbahnraums, insbesondere durch Öffnung der Schienengüterverkehrsmärkte und Festlegung der Bedingungen, zu denen die Eisenbahnunternehmen Zugang zur Schieneninfrastruktur erhalten. Dem Bericht zufolge ist die rechtliche Umsetzung abgeschlossen. Allerdings müssen einige Länder noch weitere Anstrengungen zur Schaffung eines wirksamen Rechtsrahmens unternehmen und dafür sorgen, dass der Schienenverkehrsmarkt in zufrieden stellender Weise funktioniert. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten die Umstrukturierung ihrer Eisenbahnunternehmen zum Abschluss bringen und sie an die neuen Gegebenheiten eines offenen und wettbewerbsorientierten Marktumfelds in der Europäischen Union anpassen.

Der für Verkehr zuständige Vizepräsident Jacques Barrot erklärte: „Die Anwendung des ersten Eisenbahnpakets ist für die Wiederbelebung des europäischen Eisenbahnsektors von entscheidender Bedeutung. In Verbindung mit dem zweiten Eisenbahnpaket von 2004 ist der grundlegende Rechtsrahmen nun vollendet. In einigen Mitgliedstaaten hat die Marktintegration im Schienengüterverkehr bereits zu positiven Ergebnissen geführt. Zu verzeichnen sind der Eintritt neuer Marktteilnehmer und ein größeres Verkehrsvolumen. Der Marktanteil des Schienengüterverkehrs hat sich in Europa stabilisiert. Dies lässt mich optimistisch in die Zukunft blicken. Die begonnenen Veränderungen müssen nun zum Abschluss gebracht werden, um den europäischen Eisenbahnraum im Interesse der Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu verwirklichen.“

In Bezug auf die rechtliche Umsetzung des ersten Eisenbahnpakets[1] wird in dem Bericht hervorgehoben, dass die Mitgliedstaaten unbedingt die Neutralität des Unternehmens oder der Stelle, die den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur gewährt, sicherstellen müssen. Nach Ansicht der Kommission kann dies durch eine strenge institutionelle Trennung zwischen Fahrwegbetrieb und Eisenbahnverkehrsdiensten erreicht werden. Jedoch sind auch andere Alternativen, etwa eine Holding-Struktur, mit dem EU-Recht vereinbar, solange sichergestellt ist, dass der Infrastrukturbetreiber organisatorisch und in seinen Entscheidungen unabhängig ist. Um ein Höchstmaß an Transparenz, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten, werden die Kommissionsdienststellen unter Anwendung einer Reihe in einem Arbeitsdokument festgelegter Kriterien die verschiedenen Lösungen der Mitgliedstaaten beurteilen.

Ferner müssen die Mitgliedstaaten ihre Eisenbahn-Regulierungsstellen und Sicherheitsbehörden mit angemessenen Ressourcen sowie der nötigen Kompetenz und Fachkenntnis ausstatten. Nur so ist es möglich, ihre wirksame Funktion sowie einen diskriminierungsfreien Infrastrukturzugang und ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Die völlige Unabhängigkeit dieser Einrichtungen ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Glaubwürdigkeit.

Bezüglich der Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur müssen dem Bericht zufolge die bei anderen Verkehrsträgern erhobenen Entgelte berücksichtigt werden. Wegeentgelte im Schienenverkehr sollten sich an den tatsächlichen Verkehrskosten orientieren und nicht für Quersubventionen zwischen Güter- und Personenverkehrsdiensten verwendet werden.

Die Kommission hat auch Beschäftigungstrends im Eisenbahnsektor untersucht. Der wegen abnehmender Wettbewerbsfähigkeit und produktivitätssteigernder Umstrukturierungsmaßnahmen zu verzeichnende Jobrückgang der letzten Jahre ist unlängst zum Stillstand gekommen. In neu entstandenen Eisenbahn- und Dienstleistungsunternehmen wurden sogar neue Arbeitsplätze geschaffen. In Zukunft sind weitere Anstrengungen nötig, um in offenen und integrierten Märkten für eine angemessene Ausbildung der Beschäftigten zu sorgen.

Auch die Entwicklung der Sicherheitsindikatoren verläuft im Eisenbahnverkehr äußerst positiv. Die Zahl der bei Eisenbahnunfällen getöteten und verletzten Personen, die im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern ohnehin sehr niedrig ist, geht bei gleichzeitig zunehmendem Verkehrsvolumen ständig zurück.

Der am 03. 05. verabschiedete Bericht wurde nach einer umfassenden Befragung der Beteiligten erstellt. Ihm liegen ferner die Ergebnisse einer Reihe unabhängiger externer Studien zugrunde.
     
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