Österreichischer Städtebund begrüßt VwGH-Erkenntnis - Pramböck: Getränkesteuer
war und ist EU-konform
Wien (städtebund) - "Das Getränkesteuer-Urteil des VwGH vom 27. April 2006 ist eine
durchaus gute Nachricht für alle Städte und Gemeinden Österreichs - tausende Verfahren können
damit voraussichtlich eingestellt werden. Im Österreichischen Städtebund haben wir zuletzt keine andere
Entscheidung erwartet - die Rechtslage war auf europäischer Ebene schon seit 2005 eindeutig. Nun haben wir
in Österreich für alle seitens der Gastronomie für den Zeitraum 1995 bis 2000 offenen Forderungen
Rechtssicherheit", meinte Städtebund-Generalsekretär Erich Pramböck in einer ersten Reaktion
nach Bekanntwerden des jüngsten VwGH-Erkenntnisses in der Causa Getränkesteuer. "Der Verwaltungsgerichtshof
hat damit auch innerösterreich das schon durch den EuGH entschiedene Verfahren im Fall Hermann/Stadt Frankfurt
vom März 2005 bestätigt", so Pramböck. Damals hat der EuGH entschieden, dass die Getränkesteuer
nicht auf eine Lieferung, sehr wohl aber im Rahmen einer erbrachten Dienstleistung zulässig ist, womit die
Umsätze mit alkoholischen Getränken in der Gastronomie gemeinschaftsrechtskonform besteuert werden können.
Tausende Fälle im Handel weiterhin offen
"Mit dieser Entscheidung sind jedenfalls aus Sicht der Kommunen einige hundert Millionen Euro außer
Streit gestellt. Eine derartige Rückzahlungssumme hätte die ohnehin angespannten Kommunalfinanzen auf
Jahre hinaus schwer in Mitleidenschaft gezogen und die Erreichung des Maastricht-Nulldefizits auf kommunaler Ebene
schwer gefährdet. Noch dazu in einer Situation, in der die Ertragsanteile seit Anfang 2006 stark rückläufig
sind und die Steuerreform 2005 damit sehr tiefe Spuren in den Stadt- und Gemeindebudgets hinterlässt",
erklärte der Städtebund-Generalsekretär. Unabhängig vom aktuellen Erkenntnis seien noch tausende
Fälle im Handel offen. Zwei Musterverfahren sollen eine rechtliche Klärung bringen.
Getränkesteuerabschaffung brachte enorme Steuerausfälle
"Das - wie sich nun herausstellt - missverständliche Urteil des EuGH aus 2000 hat Österreichs
Städten und Gemeinden im Zeitraum 2000 bis 2006 insgesamt geschätzte 400 Mio. Euro gekostet, da - bei
Berücksichtigung der FAG-Ersatzregelung - von einem Steuerausfall von 50 bis 70 Mio. Euro jährlich auszugehen
ist. Denn nur etwa achtzig Prozent des Steueraufkommens aus der Getränkesteuer wurden Städten und Gemeinden
im Rahmen einer speziellen Ersatzregelung im Finanzausgleich 2001 bzw. 2005 abgegolten", hielt Pramböck
abschließend fest. |