Finanzminister Karl-Heinz Grasser berichtet dem Parlament
Wien (pk) - Dem kürzlich von Finanzminister Karl-Heinz Grasser vorgelegten Bericht des Bundesministers
für Finanzen über die Gebarung des Katastrophenfonds in den Jahren 2004 und 2005 ( III-215 d.B.) sind
folgende Daten zu entnehmen:
Gebarung des Katastrophenfonds im Jahr 2004
Am Beginn des Berichtszeitraumes (1.1.2004) verfügte der Katastrophenfonds über eine Rücklage
von 29 Mill. €. Im Laufe des Jahres kamen dazu Fondseinnahmen in der Höhe von rund 268 Mill. €, die sich aus
Anteilen an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 266 Mill. € sowie aus Transfers der Hagelversicherung
von 0,2 Mill. € und Bankzinsen von mehr als 1 Mill. € zusammensetzten.
Die Ausgaben des Katastrophenfonds beliefen sich im Jahr 2002 auf 250,2 Mill. €. Behoben wurden katastrophenbedingte
Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen sowie von Bund, Ländern und Gemeinden.
Für die Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden wurden insgesamt 155,2 Mill. €
aufgewendet, für die Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräten der Feuerwehren 24,4 Mill. €.
Gebarung des Katastrophenfonds im Jahr 2005
Ausgangspunkt der Fondsgebarung im Jahr 2005 bildete eine laut Katastrophenfondsgesetz mit 29 Mill. € begrenzte
Rücklage. Dazu kamen Einnahmen von mehr als 266 Mill. €. Die Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer
machten 265 Mill. € aus, die Transfers der Hagelversicherung beliefen sich auf 0,1 Mill. €, aus Bankzinsen lukrierte
der Fonds 0,9 Mill. €.
2005 gab der Katastrophenfonds 266 Mill. € aus. Die Mittel dienten der Behebung katastrophenbedingter Schäden
im Vermögen physischer und juristischer Personen sowie von Bund, Ländern und Gemeinden. Für die
Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden wurden insgesamt 162,3 Mill. € aufgewendet,
für die Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräten der Feuerwehren 24,2 Mill. €. |