Topographieverordnung in Begutachtung
Wien (bpd) - Das Bundeskanzleramt hat am 11. 05. den Verordnungsentwurf für die Topographieverordnung
für Kärnten zur Begutachtung versandt. Der Verordnungsentwurf orientiert sich an einem Konsensvorschlag,
der im Zuge der Bemühungen zur Lösung der Kärntner Ortstafelfrage vor der letzten Sitzung der Konsenskonferenz
im April 2005 erarbeitet wurde und die Zustimmung des Kärntner Heimatdienstes, als auch der Gemeinschaft der
Kärntner Slowenen und Sloweninnen und des Zentralverbandes slowenischer Organisationen fand. Demnach sollen
in den nächsten Jahren in insgesamt 158 Ortschaften zweisprachige Ortstafeln angebracht werden.
Um parallel zur Umsetzung der vorgeschlagenen Verordnung einen breiten Meinungs- bildungsprozess innerhalb der
betroffenen Bevölkerung zu ermöglichen, wird vorgesehen, dass neue zweisprachige topographische Bezeichnungen
nicht unverzüglich nach dem In-Kraft-Treten der Verordnung mit Ablauf des 30. Juni 2006, sondern binnen einer
angemessenen Frist, spätestens bis 31. Dezember 2009 anzubringen sind.
Im Einzelnen waren für die Aufnahme von Ortschaften in den Verordnungsentwurf einerseits der jeweilige Anteil
der Volksgruppenangehörigen an der Gesamtbevölkerung in diesen Ortschaften, wie er sich auf Grund statistischer
Erhebungen (Volkszählung) ergibt, anderseits aber auch die von Ortschaft zu Ortschaft unterschiedlich zu beurteilenden
Bedürfnisse und Besonderheiten im Hinblick auf das Interesse an der Erhaltung und Sicherung des Bestandes
der Volksgruppe maßgeblich. Da dieser Aspekt letztlich vor allem von Vertretern der Volksgruppe selbst bewertet
werden muss, erscheint es wesentlich, dass die Liste der in die Verordnung aufzunehmenden Ortschaften gemeinsam
mit den für die slowenische Volksgruppe in Kärnten repräsentativen Organisationen erarbeitet worden
ist und das Ergebnis eines umfassenden Diskussionsprozesses mit den Volksgruppenvertretern darstellt.
Die Verordnung bildet eine klare und verfassungskonforme Rechtsgrundlage für die Aufstellung zweisprachiger
Ortstafeln. Die von den VfGH-Erkenntnissen betroffenen Ortschaften Bleiburg, Ebersdorf und St. Kanzian sind in
der Liste der 158 Ortschaften enthalten.
Die Begutachtungszeit dauert ca. 4 Wochen. Die Verordnung soll noch im Juni im Ministerrat beschlossen werden. |
Keine Ortstafelverordnung ohne Einbindung der Bevölkerung
Klagenfurt (bzö) - "Die von Kanzler Wolfgang Schüssel vorgelegte Verordnung mit 158
zwei- sprachigen Ortstafeln wird vom BZÖ abgelehnt", sagte Landeshauptmannstellvertreter Martin Strutz
am 11. 05. Zum einen sei die Verordnung rechtswidrig, da Ortsbezeichnungen in Ortschaften verordnet würden,
die gar nicht mehr als Orte existieren, die Bezeichnungen der Topographieverordnung widersprechen und darüber
hinaus werde die Kärntner Bevölkerung in diesen wichtigen Entscheidungsprozess nicht eingebunden. Das
BZÖ ist mittlerweile die einzige politische Gruppierung, die sicherstellt, dass es kein drüber fahren
über die Kärntner Bevölkerung in der Ortstafelfrage gibt und die die Interessen der Kärntnerinnen
und Kärntner vertritt. "Alle anderen sind in der Ortstafelfrage umgefallen, sagte Strutz heute.
"Schaunig erfüllt den politischen Auftrag Gusenbauers, Martinz muss sich dem Willen Schüssels beugen
und die Grünen möchten sowieso ganz Kärnten slowenisieren. Die Vertreter des BZÖ sind die Einzigen,
die die Interessen der Kärntnerinnen und Kärntner ernst nehmen und in den politischen Entscheidungsprozess
einbinden wollen. Deshalb ist auch die Volksbefragung mit 15.000 Unterschriften sichergestellt worden und es wird,
bevor nicht der Wille der Kärntner Bevölkerung durch die Volksbefragung feststeht, keine Zustimmung zu
irgendwelchen Maßnahmen für zusätzliche zweisprachige Ortstafeln geben", stellte Strutz unmissverständlich
fest.
Die anderen politischen Parteien hätten es jedoch in der Hand durch einen raschen Beschluss in der Wahlbehörde
- noch innerhalb der Begutachtungsfrist - das Mitspracherecht der Kärntner Bevölkerung sicher zu stellen.
Der von Schüssel vorgelegte Verordnungsentwurf habe mehrere Mängel, die auch Verfassungsexperten bestätigen.
Am Gravierendsten sei jener, dass aus der Schüssel-Verordnung nicht genau klar werde, welcher Minderheitenanteil
für die Erstellung der zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln herangezogen wurde. Damit seien weitere
Forderungen von Slowenenvertretern vorprogrammiert und der Klagswut von Vouk und Co Tür und Tor geöffnet.
Dass mit der Schüssel-Verordnung keine Ruhe in der Ortstafelfrage einkehre, würden auch die negativen
Stellungnahmen der Slowenenvertretungen zeigen. Wenn der Zentralverband schon jetzt Nachbesserungen verlange, so
habe Schüssel "mit seinem unkoordinierten Vorstoß weiteren Konflikten Vorschub geleistet",
kritisierte Strutz. Es sei jedoch nahe liegend, dass dies von Wiener Parteistrategen aus wahltaktischen Gründen
vor der Nationalratswahl sowohl von SPÖ als auch ÖVP durchaus gewollt sei.
"Wir werden unseren klaren Weg in der Ortstafelfrage, nämlich keine Entscheidung ohne vorhergehende Einbindung
der Kärntner Bevölkerung, den wir den Kärntnerinnen und Kärntnern versprochen haben, konsequent
zu Ende gehen und ein Drüberfahren über die Bevölkerung mit allen uns zur Verfügung stehenden
rechtlichen Mitteln zu verhindern versuchen", sagte Srutz. |