Wien (bmi) - Ein bedeutender Schlag gegen den internationalen Prostitutionshandel ist dem Bundeskriminalamt
(BK) gelungen. In Kooperation mit polnischen und rumänischen Ermittlern wurden 16 Personen verhaftet, die
im Verdacht stehen, insgesamt 440 Frauen aus zahlreichen osteuropäischen Ländern als Prostituierte nach
Österreich geschleust zu haben. Unter den Festgenommenen befinden sich zwei polnische Polizisten.
Den Beamten gelang es, 60 Frauen im Alter von 18 bis 30 Jahren aus den Fängen der Menschenhändler zu
befreien. Fünf in Wien ansässige Begleitagenturen sind in den Fall verstrickt. Die Vermittler streiften
Provisionen in der Höhe von elf Millionen Euro ein. Für die Vermittlung nach Österreich erhielten
sie pro Person 1.000 bis 1.500 Euro, plus 1.500 Euro von den österreichischen Agenturbetreibern – und rund
25 Prozent des Geldbetrages, der für eine "Dienstleistung" bezahlt wurde.
Ein Teil der Mädchen wurde via Zeitungsinserate und Internet zu einem professionellen Fotoshooting gelockt.
Mit dem Versprechen auf eine internationale Karriere kamen diese dann nach Österreich, wo sie schlussendlich
über ihr wirkliches "Aufgabengebiet" informiert wurden. Prostituierte, die auf Grund von körperlichen
Beschwerden nicht arbeiten wollten oder sich weigerten, Geschlechtsverkehr ohne Kondom zu vollziehen, wurden geschlagen.
Über mehrere - mittlerweile gesperrte - Homepages konnte die einschlägige Kundschaft Mädchen nach
den jeweiligen sexuellen Vorlieben und Körpermaßen auswählen. Die Preisliste gab's ebenfalls online:
50 Euro für 15 Minuten, 100 Euro für eine Stunde, Zusatzleistungen wurden separat abgerechnet. Die "Arbeitszeit"
der Prostituierten dauerte von 9.00 bis 3.00 Uhr.
"Höchstes Lob" für die Zusammenarbeit in den seit 2004 andauernden Erhebungen gab es vom Leiter
des Bundeskriminalamtes, Dr. Herwig Haidinger. Die Abwicklung sei "überaus professionell und unspektakulär"
erfolgt. Für Maria Lubicz-Stabinska, Chefermittlerin aus Breslau (Polen), war es ein "Musterbeispiel
für ein Ermittlungsverfahren". Ein Großteil der Verhafteten sei bereits geständig. |