Zwingende Anordnung eines Lenkverbotes bei Führerscheinentzug aufgrund
eines Alkoholdeliktes
Wien (bmvit) - "Die Unfallbilanz 2005 war die beste seit 50 Jahren. Da aber jeder Tote einer
zuviel ist, habe ich Anfang Februar eine Arbeitsgruppe einberufen, die sich mit verschiedenen Teilbereichen der
Bilanz, so auch mit der Unfallgruppe der Microcars, beschäftigt hat. Aktuelles Ergebnis ist ein Erlass, mit
dem strengere Vorschriften für die Benutzung dieser vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge vorgeschrieben
werden", erklärte Verkehrsminister Hubert Gorbach anlässlich der Unterzeichnung des genannten Erlasses.
Verkehrskontrollen hätten ergeben, dass alkoholisierte Lenker in weit höherem Maße beim Lenken
von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Microcars) anzutreffen seien, als bei sonstigen Kraftfahrzeugen, so
Gorbach. "Daher haben wir die Verschärfung der an diese Vergehen anknüpfenden Maßnahmen beschlossen.
In Zukunft kann ein Lenker, dem der Führerschein aufgrund übermäßiger Alkoholisierung entzogen
wird, nicht mehr auf ein Microcar ausweichen. Damit steigern wir die Verkehrssicherheit auch in diesem Spezialsegment
weiter", führte der Verkehrsminister aus.
Der Erlass besagt, dass bei Vorliegen des Entzugtatbestands Alkohol (0,8 Promille) - gemäß § 7
Abs. 3 Z 1 FSG - ab sofort mit der Entziehung der Lenkberechtigung gleichzeitig auch ein Lenkverbot gemäß
§ 32 Abs 1 Z 1 FSG für Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) und Invalidenkraftfahrzeuge
auszusprechen ist. |