Vorarlberger Landtag verabschiedete Gesetz zur Chancengleichheit
Bregenz (vlk) - Menschen mit Behinderung gleichwertige Lebensmöglichkeiten zu ermöglichen
ist Ziel des am 10. 05. im Vorarlberger Landtag verabschiedeten Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit.
"Als Region mit menschlichem Antlitz wollen wir Chancen nützen und Menschen stützen", betonte
Landtagspräsident Gebhard Halder.
Mit dem "Chancengesetz" will Vorarlberg Menschen mit Behinderung entsprechende Integrationshilfe gewähren.
Einerseits sollen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gestärkt werden, andererseits geht es um die Gestaltung
der Integrationshilfe im familiären und gesellschaftlichen Umfeld. "Neben direkten Maßnahmen, wie
der Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch die Gemeinden etwa bei amtlichen Erledigungen, wollen
wir mit dem Gesetz verstärkt Verständnis und Akzeptanz gegenüber Menschen mit Behinderung erreichen
und die Solidarität mit ihnen stärken", so Landtagsvizepräsidentin Gabriele Nußbaumer.
Das Chancengesetz sieht Förderungen für gesundheitliche Rehabilitation, für schulische und berufliche
Weiterbildung, die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen Leben – hier insbesondere in den Bereichen
Wohnen und Freizeit – vor.
Das Land Vorarlberg ist von Anfang an dem Gedanken der Subsidiarität gefolgt, Betroffenen durch Gewährung
finanzieller Unterstützung die Inanspruchnahme von Dienstleistungen privater Einrichtungen zu ermöglichen.
Dadurch war die Entwicklung einer individuellen, differenzierten, an den besonderen Bedürfnissen infolge unterschiedlicher
Behinderungen orientierten Hilfe zur Integration von Menschen mit Behinderung möglich.
Vorarlberg ist ein Chancenland. Wohlstand und Lebensqualität einer Gesellschaft hängen jedoch nicht alleine
von der Wirtschafskraft ab, sondern auch sehr stark vom menschlichen Miteinander. LTP Halder: "Das in unserer
Landesverfassung klar formulierte Ziel, Menschen mit Behinderung gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen
und die diesbezüglich normierte Verpflichtung des Landes und der Gemeinden entsprechen dem Grundsatz unseres
politischen Handelns. Bei allem Bemühen, unsere Stellung als Top-Region zu halten und zu festigen, wollen
wir vor allem eine Region mit menschlichem Antlitz bleiben."
Vizepräsidentin Nußbaumer: "Ich habe ein gutes Gefühl, dass wir es in wenigen Paragrafen geschafft
haben, einen gesetzlichen Rahmen abzustecken, der einerseits Sicherheit für Menschen mit Behinderung bietet,
andererseits aber genügend Raum für neue Entwicklungen offen lässt."
Begrüßt wird das Chancengesetz auch von Vertretern einschlägiger Organisationen und Institutionen.
So stellten Caritas, IfS und Lebenshilfe fest, "mit dem neuen Gesetz wurde im Land ein wichtiger Schritt in
Richtung Bürgerrechte für Menschen mit Behinderungen gesetzt". |