Keine Passkontrollen für Freizeitsportler im tschechischen Grenzgebiet
Wien (arbö) - Österreich und Tschechien haben einen Vertrag abgeschlossen,
der an bestimmten Stellen der Staatsgrenze den Grenzübertritt ohne Passkontrolle erlaubt. "Dieser Vertrag
ist am 7. Mai 2006 in Kraft getreten", informiert die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates Dr. Barbara Auracher-Jäger.
"Das heißt konkret, dass die Staatsgrenze zwischen Österreich und Tschechien zum Wandern, Radfahren,
Schifahren, sowie für den Wasser- und Reitsport, aber auch im Rahmen von sportlichen, religiösen und
sonstigen gesellschaftlichen Veranstaltungen an bestimmten festgelegten Stellen überschritten werden kann,
ohne dass eine Kontrolle stattfindet", erklärt die ARBÖ-Rechtsexpertin.
An diesen im Vertrag angeführten Grenzübergängen werden keine regelmäßigen Kontrollen
durchgeführt. "Reisepass oder Personalausweis müssen jedoch immer mitgeführt werden",
so Auracher-Jäger. Hinweistafeln in deutscher und tschechischer Sprache werden über die Bedingungen für
den Grenzübertritt informieren.
Grenzenlos gejoggt oder geradelt werden kann beispielsweise in folgenden Grenzgebieten (gilt für die Frühling/Sommermonate
und zu bestimmten Tageszeiten):
- Hardegg - Cizov
- Plöckenstein - Plechy
- Holzschlag - Nová Pec
- Sonnenwald - Pestrice
- Mitterretzbach - Hnanince
- Ottenthal - Mikulov
Die detaillierte Auflistung aller betroffener Grenzgebiete ist auf
der ARBÖ-Website unter www.arboe.at nachzulesen. |