|
Eurofighter |
|
erstellt am
17. 05. 06
|
Cap
fordert sofortigen Ausstieg und Untersuchungsausschuss
Wien (sk) - Zwei Anträge wird die SPÖ in der Sondersitzung kommenden Donnerstag zum Thema
Eurofighter einbringen: Einen auf sofortigen Ausstieg aus dem Vertrag und einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses,
informierte der gf. SPÖ-Klubobmann Josef Cap in einer Pressekonferenz am 16. 05. Im Zuge der "hochnotpeinlichen
dringlichen Anfrage" an Verteidigungsminister Platter werde man außerdem eine Offenlegung der Vertragsinhalte
einfordern. Zu klären sei "die Motivation, warum die Regierung einen solchen Knebelungsvertrag überhaupt
unterschrieben hat".
Aufgrund der Veröffentlichungen des Vertrags in den Medien ortet Cap "Gefahr im Verzug"; es sei
notwendig, so rasch wie möglich auszusteigen, da sonst die Ausstiegskosten exorbitant hoch würden. Auf
Nachfrage, ob die SPÖ auf jeden Fall aus dem Kauf aussteigen werde, sagte Cap, dass ein Ausstieg grundsätzlich
billiger käme. Um dies präziser zu beantworten, müsse man aber den Vertrag kennen; dies zu klären,
sei Sinn der Sondersitzung, so Cap.
Den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses begründete Cap in der gemeinsamen Pressekonferenz
mit SPÖ-Finanzsprecher Christoph Matznetter damit, "dass auch das Umfeld und die Motivation zu klären
sind, die zu diesem Knebelungsvertrag geführt haben". Cap verwies etwa auf den bekannt gewordenen Garantiezeitraum
für "den technisch völlig unausgereiften Eurofighter", der auch bei vergleichbaren Produkten
wie Passagierflugzeugen international völlig unüblich sei. Großer Gewinner des Vertrages sei der
Eurofighter-Verkäufer; die Regierung habe sich entweder über den Tisch ziehen lassen oder in der Überlegung
gehandelt, "dass es einer nachfolgenden Regierung möglichst schwer gemacht wird, auszusteigen".
Schüssel habe ja schon einmal die Bevölkerung angelogen, als er die Eurofighter-Finanzierung durch eine
Wirtschaftsplattform versprochen hat; "jetzt versucht er, sich wieder bis zur Wahl durchzuschwindeln",
so Cap. |
|
|
|
Himmer: SPÖ beweist einmal mehr wirtschaftlichen Unverstand!
Wien (övp-pk) - "Bundesminister Platter hat in der Sitzung des Landesverteidigungsausschusses
des Bundesrates eindeutig und für alle Anwesenden hörbar klargestellt: am Eurofighter- Kaufvertrag wird
nicht gerüttelt, ein Ausstieg kommt nicht in Frage, würde dies doch einen unverantwortlichen und verfassungswidrigen
Stopp der Luftraumüberwachung bedeuten", sagte ÖVP-Bundesrat Mag. Harald Himmer am 16. 05.
nach Schluss der Sitzung.
In der Folge verwies Himmer vor allem auf die wirtschaftlichen Komponenten der Materie: so wurden im Kaufvertrag
Gegengeschäfte im Ausmaß von 240 Prozent (!) des Netto-Kaufpreises vereinbart. Alleine die Firma MAN
habe laut Pressemitteilung einen Auftrag im Volumen von 750 Millionen Euro an Land gezogen. "Eine Vertragsauflösung
hätte ungeahnte wirtschaftliche Auswirkungen für viele Betriebe in Österreich. Darüber hinaus
müssten selbstverständlich alle bereits getätigten Leistungen bezahlt werden. Eine genaue Wertung
dieser Summe - wie manche das versuchen - wäre unseriös und unzulässig. Aber auch der Minister hat
heute einmal mehr darauf hingewiesen, dass sich die für Österreich bestellten Eurofighter in der Endfertigung
befinden!"
"81 Eurofighter sind europaweit bereits ausgeliefert, viele weitere Bestellungen sind international bereits
getätigt. 12.000 Flugstunden sind europaweit bereits absolviert. In Italien waren die Eurofighter bei den
olympischen Winterspielen 2006 bereits im Einsatz, um den Luftraum zu überwachen, so wie es bei internationalen
Großereignissen notwendig ist - und auch in Österreich verstärkt notwendig wird", ist Himmer
überzeugt.
"Großes wirtschaftliches Unverständnis" ortet Himmer in der Interpretation der medialen Veröffentlichungen
von einzelnen Teilen des Vertrages durch die SPÖ. "Das Niveau der Argumentation zeugt von ausgeprägter
wirtschaftlicher Inkompetenz, falschen Schlussfolgerungen und unzulässigen Vergleichen." Beispielsweise
werde der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie völlig außer Acht gelassen, sagte Himmer
und präzisierte:
Gewährleistungs- und Garantieansprüche können nebeneinander bestehen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist
besteht für Mängel, die bereits bei der Übergabe bestanden haben. Darüber hinaus kann man,
so wie im Eurofighter-Vertrag geschehen, eine Garantievereinbarung treffen, die auch den Anspruch auf Behebung
von Mängeln beinhaltet, die erst während der Garantiefrist auftreten. Dies ist eine wesentliche Verbesserung
gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung. Nicht einmal das haben einzelne Genossen verstanden",
so Himmer. |
|
Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
|
|
zurück |
|
|