… und müssen ins Zentrum der Wirtschaftspolitik rücken – 5. Runder Tisch von Banken
und KMU der Europäischen Kommission in Wien
Wien (bmwa) - "Kleine und mittlere Unternehmen stellen das Rückgrat der europäischen
Wirtschaft dar und müssen daher in den Mittelpunkt der europäischen Unternehmenspolitik rücken",
betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein am 15. 05. in Wien in seiner Einleitung zum "5.
Runden Tisch von Banken und KMU" der Europäischen Kommission. Notwendig sei es daher, das bereits festgelegte
Leitprinzip des "Think-Small-First" durch einen Paradigmenwechsel in der tagtäglichen Umsetzung
zu verwirklichen. Die bisher häufig geübte Praxis, Sonderregelungen für KMU zu etablieren, müsse
zur Ausnahme in Randbereichen werden, forderte Bartenstein. Kleine und mittlere Unternehmen müssten die Sicherheit
bekommen, dass ihre Anliegen höchstmögliche Priorität genießen.
Bartenstein, derzeit ja auch Vorsitzender des Rates der EU-Wirtschaftsminister, mahnte dafür die volle Zusammenarbeit
aller Mitgliedstaaten ein und betonte die Notwendigkeit einer systematischen Neuausrichtung unternehmenspolitischen
Handelns, die in ihren Implikationen weit über die gegenwärtige Präsidentschaft hinaus ihren Niederschlag
finden müsse.
Auf Vorschlag der österreichischen Präsidentschaft sei daher in den Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates die Europäische Kommission aufgefordert worden, konkrete Verwaltungskosten zu ermitteln und Ziele für
eine Verringerung der Verwaltungslast zu bestimmen, setzte Bartenstein fort. Außerdem sollten zur Beschleunigung
von Unternehmensgründungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zentrale Anlaufstellen etabliert werden, um ein
Gründungsverfahren innerhalb von höchstens sieben Tagen abschließen zu können. Kurze Verfahren
und niedrige Kosten seien auch als Anreiz wichtig, eine Karriere als Unternehmer zu verfolgen. Gerade in einer
prosperierenden Wirtschaft seien unternehmerische Tugenden wie Selbstverantwortung, kontrollierte Risikobereitschaft
und Eigeninitiative in allen Gesellschaftsbereichen wichtig, betonte der Minister.
Reform des Beihilfenrechts erforderlich
Angesichts der Tatsache, dass den aktuellen globalen und komplexen Herausforderungen durch marktwirtschaftliche
Ansätze alleine nicht begegnet werden kann, verwies Bartenstein auf die Notwendigkeit staatlicher Beihilfen,
um einem Marktversagen entgegen zu wirken. Er begrüße daher die Intention der Europäischen Kommission,
das EU-Beihilfenrecht mit dem Ziel besserer Förderungsmöglichkeiten zu Gunsten von KMU zu reformieren.
Weiters sei es wichtig, den so genannten "de-minimis"-Schwellenwert (der Wert, bis zu dem Beihilfen nicht
einem Notifizierungsverfahren unterzogen werden müssen) anzuheben. Der europäische Rat habe bereits das
Ziel der Verdopplung des "de minimis"-Schwellenwertes formuliert. Auch die Wahl der Beihilfenform (Zuschuss,
Darlehen, Bürgschaft, Beteiligung…) müsse den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.
Banken als wichtigste Finanzierungsquelle für KMU
"Think Small First" dürfe nicht nur im legislativen Bereich Anwendung finden, sondern müsse
auch im Bereich der Unternehmensfinanzierung konsequent durchgesetzt werden, weil der Zugang zur Finanzierung von
zentraler Bedeutung für die Entwicklung eines Unternehmens sei, erklärte Bartenstein weiter. Verbesserungen
seien bei der Reduktion der Finanzierungskosten, der Vereinfachung bei der Sicherstellung von Krediten bzw. generell
bei der Verfahrensvereinfachung zur Gewährung von Krediten möglich. Besonders im Lichte der als "Basel
II" bekannt gewordenen Neuregelung der Kapitalbestimmungen für Kreditinstitute sei durch ein gemeinsames
Auftreten von Europäischem Rat und Europäischem Parlament mit Unterstützung der Sozialpartner ein
möglichst einfacher Zugang von KMU zu Finanzmitteln bei gleichzeitiger Sicherung der Stabilität des Kapitalmarktes
zu gewährleisten, forderte der Minister.
Der heutige "Runde Tisch" leiste einen wichtigen Beitrag, die Transparenz sowohl auf Seiten der Kreditinstitute
als auch auf Seiten der KMU zu steigern und sich mit innovativen Finanzierungsinstrumenten auseinanderzusetzen.
Er sei daher ein geeignetes Instrument, das gegenseitige Verständnis zwischen Banken und KMU zu verstärken
und den Diskussionsaustausch weiter zu vertiefen, betonte Bartenstein abschließend. |