Ausnahmegenehmigung für Österreich bei Cadmium in Düngemitteln permanent erkämpft
Wien (bmlfuw) - Das Inverkehrbringen von phosphorhaltigen mineralischen Düngemitteln (ab einem
Gehalt von 5% P2O5) mit einem Cadmiumgehalt über 75 mg/kg P2O5 ist in Österreich verboten. Die für
Österreich geltende Ausnahmegenehmigung für die strengeren Grenzwerte betreffend Cadmium in Düngemitteln
ist nun von der Europäischen Kommission bestätigt worden und gilt ab sofort dauerhaft. „Das ist ein Erfolg
für Österreich, das bei den EU–Beitritts- verhandlungen diese Ausnahmegenehmigung nur befristet zugestanden
bekommen hatte,“ erklärte Umweltminister Josef Pröll.
In Österreich durfte – ebenso wie in Finnland und Schweden – seit dem Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft
das Inverkehrbringen von (EG-)Düngemitteln mit einem Cadmiumgehalt über den jeweiligen nationalen Grenzwerten
eingeschränkt werden. Die Ausnahmeregelungen waren zunächst immer wieder befristet erlassen worden (zuerst
im Jahr 1998, dann 2001 und zuletzt bis 2005). Die nun vorliegende Regelung gilt bis zur Erlassung einer EU-weiten
Regelung.
Die Europäische Kommission hatte zu prüfen, ob der österreichische Antrag auf Ausnahmegenehmigung
in Bezug auf den Schutz der Arbeitswelt oder den Umweltschutz gerechtfertigt ist. Österreich begründete
seinen Antrag mit dem Erfordernis, die Umwelt und die Gesundheit von Menschen zu schützen. Es wird angenommen,
dass Cadmium in Düngemitteln die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährdet. Zur Untermauerung des
Antrages verwies Österreich auf die im Oktober 2000 erschienene Studie „A Risk assessment for cadmium in Austria
based on the recommendations of ERM“ des Österreichischen Umweltbundesamtes, in der die Gefahren bewertet
werden, die von cadmiumhaltigen Düngemitteln ausgehen. |