Urheberrecht, Sachwalterrecht, Strafvollzug
Wien (pk) - Die ersten Tagesordnungspunkte befassten sich am 24. 05. mit der Urheberrechts-
gesetz - Novelle 2006, der Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes 2006 und den S- Antrag betreffend
die digitalen Rechte der KonsumentInnen.
Abgeordneter Mag. MAIER (S) ging zunächst auf das Urheberrechtsgesetz ein. Der ursprüngliche Entwurf
wurde zwar durch den Abänderungsantrag entschärft, entspreche aber immer noch nicht den Vorstellungen
der SPÖ. Das Gesetz sehe u.a. die Verpflichtung zur Auskunftserteilung vor, wenn zum Beispiel Personen gewerbsmäßig
rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch genommen oder für Rechtsverletzungen genutzte Dienstleistungen
erbracht haben ("Providerproblematik"). Seine Fraktion vertrete die Auffassung, dass eine derartige Auskunftserteilung
nur nach Einschaltung eines unabhängigen Richters erfolgen kann. Da dies nicht der Fall, werde seine Fraktion
der Vorlage nicht zustimmen. Generell müsste eine grundsätzliche rechtspolitische Debatte über die
Frage des geistigen Eigentums in der realen und in der digitalen Welt geführt werden, forderte Maier. Es gehe
dabei um eine Vielzahl von Fragen, wie etwa die rechtliche Behandlung von Nutzern von Tauschbörsen. Er warne
jedoch davor, die "Schulhöfe zu kriminalisieren", weil in erster Linie natürlich junge Menschen
davon betroffen sind. Für den privaten Gebrauch erstellte Kopien müssen auch in Zukunft straffrei bleiben.
Es gehe bei der Vorlage vor allem darum, dass die Rechte der Urheber auch wirklich durchgesetzt werden können,
erläuterte Abgeordnete Mag. HAKL (V). Was den illegalen Download von Musiktiteln angeht, so gab die Rednerin
zu bedenken, dass der Diebstahl einer einzigen CD aus einem Geschäft, auch wenn sie nur für den eigenen
Gebrauch gedacht ist, immer als kriminelle Handlung anzusehen ist. Dies heißt nicht, dass man die Schüler
kriminalisieren soll, sondern dass ein gewerbsmäßiges Herunterladen und Vervielfältigen verhindert
wird, betonte Hakl. Wenn jemand die Rechte eines Urhebers verletzt, dann muss dieser auch erfahren können,
wer dafür verantwortlich. Sie finde es auch sehr wichtig, dass die Kosten für diese Auskunft bei den
Internet-Providern liegen.
Abgeordneter Dr. PUSWALD (S): Es gehe nicht darum, dass jemand, der einen anderen klagen will, vorher fragen muss,
sondern darum, ob jemand einstweilige Maßnahmen, die weit in die Privatsphäre hineinreichen, ohne richterliche
Prüfung ergreifen darf. Diesem Machtmissbrauch werde seine Fraktion sicher nicht zustimmen. Dieses Beispiel
zeige wieder einmal, dass die Bundesregierung im Zweifel für die Industrie ist; "wir sind im Zweifel
für die Menschen".
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) wies Abgeordneten Maier in Bezug auf die Urheberrechtsnovelle darauf hin, dass
eine EU-Richtlinie umgesetzt werden musste; und dies wurde ohnehin sehr sparsam gemacht. Außerdem müsse
es doch auch im Interesse der SPÖ sein, die Rechte der Urheber zu schützen. Bisher haben die Urheber
nämlich keine Chance gehabt, bei illegalen Verwendungen der Werke einzuschreiten. Partik-Pable war zudem der
Meinung, dass die Provider in Hinkunft entlastet werden. Hätte man nämlich die Auskunftspflicht erschwert,
würden sofort Unterlassungsklagen bei Gericht eingebracht werden. Sie sehe auch nicht ein, warum gerade in
der Frage der illegalen Musikdownloads, wo es um urheberrechtlich geschützte Werke geht, andere Maßstäbe
gelten sollen.
Das Schwierige beim Urheberrecht sei, dass eigentlich zwei Rechte gleichzeitig geschützt werden sollten, gab
Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) zu bedenken. Auf der einen Seite sollen das geistige Eigentum und die geistige Leistung
geschützt werden, auf der anderen Seite die persönlichen Freiheiten. Im vorliegenden Fall werden nun
die Vermittler bzw. Provider verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, auch wenn sie selbst an der Urheberrechtsverletzung
gar nicht beteiligt waren oder sogar wenn sie gar nicht davon Notiz genommen haben. Dagegen ist im Grunde gar nichts
einzuwenden, urteilte Zinggl, aber oft werde, wenn eine Baustelle zugemacht wird, eine andere wieder aufgemacht.
Die Provider begeben sich nämlich in die Gefahr, unter Umständen das Datenschutzrecht zu verletzen, wenn
gar keine Urheberrechtsverletzung vorgelegen ist. Aus seiner Sicht wäre es daher besser gewesen, das Gesetz
stärker an der EU-Richtlinie zu orientieren und die Einschaltung eines Zivilrichters vorzusehen. Schließlich
wurde jedoch eine Fassung gefunden, der man zustimmen könne, konstatierte Zinggl.
Das Urheberrecht war lange Zeit eine Rechtsmaterie für Spezialisten, erklärte Abgeordneter DI HÜTL
(V). Der Durchschnittsbürger lief kaum Gefahr, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Die Möglichkeiten
der modernen Kommunikationstechnologien haben jedoch die Situation grundlegend geändert. Gerade im Internet
ist das Urheberrecht zu einer der wichtigsten Normen geworden. Vor allem der Verband der österreichischen
Musikwirtschaft, der rund 65.000 Musiker, Sänger, Komponisten, Autoren etc. vertritt, hat sich ganz deutlich
für die Annahme dieser Regierungsvorlage ausgesprochen, hob Hütl hervor. Es sei bedauerlich, dass die
SPÖ wieder einmal gegen die Kreativbranchen auftritt und mit einem falsch verstandenen Konsumentenschutz auf
den Rücken der Kreativen politisch punkten will.
Der Urheberrechtsnovelle seien sehr langwierige und zähe Verhandlungen vorausgegangen, erklärte Bundesministerin
Mag. GASTINGER. Sie glaube, dass das vorliegende Ergebnis, das eine Auskunftspflicht beinhaltet, eine gute, pragmatische
Lösung darstellt, die im Interesse aller ist. Außerdem gebe es noch immer die Möglichkeit, sollte
die Auskunftspflicht nicht funktionieren, ein Gericht anzurufen.
Mit dem zunehmenden Preisverfall der CD-Rohlinge kam es immer mehr zu Vervielfältigungen, die weit über
das normale Maß von erlaubten Privatkopien hinausgehen, zeigte Abgeordneter FAULAND (F) auf. Außerdem
tauchten in den letzten Jahren immer illegale Musiktauschbörsen auf, die es gar nicht mehr notwendig machten,
die jeweilige CD selbst zu besitzen. Da es aber notwendig sei, das geistige Eigentum von Künstlern zu schützen,
unterstütze seine Fraktion vollinhaltlich das Gesetz.
Abgeordnete Dr. BRINEK (V) stellte noch einmal klar, dass Privatkopien jederzeit möglich sind und nur das
gewerbliche und missbräuchliche Kopieren verboten ist. Dieses Phänomen gebe es nun immer öfters
auch bei wissenschaftlichen Arbeiten, weshalb sich die Universitäten hilfesuchend an die Abgeordneten gewandt
haben. Sie lade alle Kolleginnen und Kollegen ein, an einer Lösung in dieser Frage zu arbeiten.
Bei der Abstimmung wurden die Urheberrechtsgesetznovelle 2006 sowie die Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes
mehrheitlich angenommen; ebenso wurde der (negative) Ausschussbericht über den S-Antrag betreffend die digitalen
Rechte der KonsumentInnen mehrheitlich verabschiedet.
In der Folge wurden neun Justizvorlagen unter einem verhandelt. Es handelte sich dabei um das Sachwalterrechts
-Änderungsgesetz 2006, die Änderung der Rechtsanwaltsordnung, die Änderung des Heimaufenthaltsgesetzes,
den S- Antrag betreffend Erweiterung der Beweislastumkehr bei Gewährleistungsansprüchen, die S- Anträge
auf Änderung des Konsumentenschutzgesetzes, den S- Antrag betreffend "E-Commerce-Gesetz und Online-Einkauf:
Rechtlich unzulässige Firmen-Homepages – Vollziehung ECG", den S- Antrag bezüglich "Vereinheitlichung
der Rücktrittsfristen für KonsumentInnen bei Konsumentengeschäften" und der S- Antrag betreffend
Neukodifizierung des zivilrechtlichen Konsumentenschutzrechtes.
Die Änderungen im Sachwalterrecht seien grundsätzlich gut, da die Verhältnisse für die betroffenen
Menschen klarer geregelt, die Selbstbestimmung hervorgehoben, die Familie durch die Vorsorgevollmacht gestärkt
und die Sachwalterschaften beschränkt werden, urteilte Abgeordnete STADLBAUER (S). Nicht ganz zufrieden sei
sie mit der Regelung, wonach es einen direkten Durchgriff des Gerichtes auf den betroffenen Menschen geben soll,
und zwar für den Fall, in dem der Sachwalter einer bestimmten medizinischen Behandlung nicht zustimmt. Sie
befürchte, dass durch die vorschnelle Abkürzung des Verfahrens (Gericht ersetzt Zustimmung des Sachwalters)
eine Suche nach Alternativen in der Behandlungsmethode verunmöglicht wird. Als Kompromiss schlug Stadlbauer
vor, dass den Sachwaltern zumindest ein Anhörungsrecht eingeräumt wird; sie brachte sodann einen dementsprechenden
Abänderungsantrag ein.
Das Sachwalterrecht sei ihr besonders am Herzen gelegen, meinte Abgeordnete Dr. FEKTER (V), auch deshalb, weil
diese Regelungen einmal sie selbst oder nahe Angehörige betreffen könnte. Die Novelle sei von der Philosophie
getragen, dass die Eingriffe in die Autonomie der betroffenen Menschen möglichst gering gehalten werden sollten.
Es wurde auch besonders darauf Wert gelegt, dass die Sachwalterschaft nicht eine bloße Rechtsaufgabe der
Rechtsvertretung ist, sondern eine soziale Verpflichtung, die einen ständigen Kontakt mit den betroffenen
Menschen umfasst. Außerdem soll das Gericht alle fünf Jahr überprüfen, ob die Sachwalterschaft
überhaupt noch notwendig ist. Fekter brachte noch einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag ein, in dem
die Justizministerin ersucht wird, nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des SWRÄG die Auswirkungen
der gesetzlichen Änderungen einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen zu evaluieren und dem Nationalrat
einen Bericht vorzulegen.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) sprach von einem guten Gesetz und kündigte die Zustimmung der Grünen an.
Sie begrüßte insbesondere, dass dabei dem Grundsatz der Stärkung der Selbstbestimmung psychisch
kranker und geistig behinderter Menschen Rechnung getragen werde. Ein von der Rednerin eingebrachter Abänderungsantrag
ging im Wesentlichen in die selbe Richtung wie die Initiative der Abgeordneten Stadlbauer bezüglich der Anhörung
des Sachwalters in medizinischen Fragen. |
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) zeigte sich erfreut über die einhellige Beschlussfassung und meinte überdies,
dieses Gesetz reagiere auf aktuelle Missstände und auf die drastische Ausweitung der Sachwalterschaften in
jüngster Zeit. Sie appellierte an die Behörden, aber auch an die Pflegeheime, nicht derart "überschießend"
von den Sachwalterschaften Gebrauch zu machen, und gab zu bedenken, es müsse allen klar sein, dass es in erster
Linie darum geht, Menschen zu unterstützen, nicht aber zu entmündigen.
Bundesministerin Mag. GASTINGER bemerkte zum Antrag der SPÖ, die Idee sei gut, die Anhörung des Sachwalters
sei aber bereits im Außerstreitgesetz geregelt. Die Aufnahme einer eigenen Verfahrensbestimmung im Sachwalterrecht
könnte zu unerwünschten Auslegungsproblemen führen, warnte sie. Was die Kostenfrage des Gesetzes
betrifft, kündigte Gastinger für heuer einen Antrag auf Budgetüberschreitung an.
Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) leitete auf das Thema Konsumentenschutz über und betonte, die unter diesem
Punkt verhandelten Anträge der SPÖ würden den akutesten Reformbedarf aufzeigen. Als einen der Hauptproblempunkte
nannte sie dabei den Online-Einkauf, für den sie europaweite Standards, aber auch die Einführung einer
eigenen Ombudsstelle vorschlug. Grossmann plädierte überdies für eine komplette Neukodifikation
des Konsumentenschutzgesetzes.
Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) wandte sich gegen die von der SPÖ geforderte Ausweitung der Beweislastumkehr
auf Gewährleistungsansprüche und argumentierte, dies würde einer gesetzlichen Garantie für
Mängelfreiheit für ein Jahr gleichkommen, zu einer Verteuerung der Produkte führen und somit nicht
im Interesse der Konsumenten liegen.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) drängte auf gesetzliche Schritte in Sachen Verbandsklage im Konsumentenschutzrecht
und sprach sich weiters angesichts der Gefahren bei Online-Geschäften für eine verstärkte Verbraucherinformation
aus.
Abgeordneter FAULAND (F) äußerte sich zustimmend zum Sachwalterrechtsgesetz und begrüßte
vor allem die Vorschriften für die Vorsorgevollmacht.
Abgeordnete FRANZ (V) unterstützte ebenfalls das Sachwalterrechtsgesetz, das ihrer Meinung nach der demographischen
Situation Rechnung trägt und die soziale Funktion der Familien durch die Vertretungsbefugnis naher Angehöriger
stärkt.
Abgeordnete MACHNE (V) verstand das Sachwalterrechtsgesetz auch als Zeichen dafür, dass sich die Regierung
um die Anliegen älterer und hilfloser Menschen besonders kümmert.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) unterbreitete einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag, in dem die Justizministerin
ersucht wird, die Gerichte bei der Umsetzung des Sachwalterrechtsgesetzes besonders darauf hinzuweisen, dass vor
Entscheidungen über medizinische Behandlungen der Sachwalter anzuhören ist.
Im Rahmen der Abstimmung fanden das SWRÄG ebenso wie die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung
und die diesbezüglichen Entschließungsanträge einstimmige Billigung. Gleichfalls einhellig wurden
der Antrag über eine Änderung der Rechtsanwaltsordnung und die Änderung des Heimaufenthaltsgesetzes
verabschiedet. Die (negativen) Berichte zu den S-Anträgen wurden mit Mehrheit angenommen.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Strafvollzugsgesetzes, des Bundes-Personal- vertretungsgesetzes und des
Ausschreibungsgesetzes signalisierte Abgeordneter PENDL (S) signalisierte die Zustimmung der SPÖ und begrüßte
ausdrücklich die Zusammenführung von Dienstaufsicht und Fachaufsicht in einer Strafvollzugsdirektion
sowie die Absicherung der Vollzugsakademie als Bildungseinrichtung. Angesichts der angespannten Lage im Strafvollzug
sah Pendl aber akuten Handlungsbedarf sowohl beim Sachaufwand als auch beim Personalaufwand. Seiner Meinung wird
man sich in Zukunft auch vorrangig der Frage des Maßnahmenvollzugs zu stellen haben, da es nicht angeht,
"aus Justizanstalten zunehmend psychiatrische Anstalten zu machen".
Abgeordneter PRASSL (V) erläuterte die Detailregelungen des Gesetzes und erwartete sich von der Straffung
der Organisation und der Vermeidung von Mehrfachbelastungen eine effizientere Gestaltung des Mittel- und Personaleinsatzes
bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des hohen Standards des Strafvollzugs.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) konnte sich den zustimmenden Wortmeldungen ihrer Vorredner nicht anschließen
und kritisierte, dieses Gesetz sei nicht geeignet, auf den Rekordstand von Häftlingen zu reagieren. Den Koalitionsparteien,
aber auch der SPÖ warf sie vor, das Thema Strafvollzug nur aus der Brille der Bediensteten zu sehen und auf
Organisationsfragen zu reduzieren, dabei aber notwendige Reformen, wie die Ausweitung der bedingten Entlassung
oder Alternativen zu Freiheitsstrafen völlig auszuklammern.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) erwiderte auf Stoisits, die Zeiten hätten sich geändert, nicht jeder
Häftling sei resozialisierungswillig und resozialisierungsfähig, man habe es heute großteils mit
Tätern zu tun, die die Kriminalität zu ihrem Beruf erhoben haben. Die Bevölkerung erwarte, dass
gefährliche Kriminelle ihre Strafe absitzen und nicht in den Genuss von Bonifikationen, wie sie die Grünen
vorschlagen, kommen.
Justizministerin Mag. GASTINGER bezeichnete die vorliegende Organisationsreform im Strafvollzug als überfällig.
Wichtig war für die Ressortleiterin dabei, dass die Schaffung der Vollzugsdirektion nun auch einen interdisziplinären
Zugang ermöglicht. Längerfristig hielt es Gastinger aber für unabdingbar, den Justizanstalten mehr
Kompetenzen in dienstrechtlichen Angelegenheiten zu übertragen und insgesamt mehr Personal für den Strafvollzug
bereit zu stellen. Diskussionsbereit zeigte sich Gastinger über die Vorschläge von Alternativen zur Freiheitsstrafe,
wie etwa gemeinnützige Arbeit oder die elektronische Fußfessel.
Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) warf ein, diese Organisationsreform sei bloß ein kleines Mosaiksteinchen und
nicht geeignet, das Gesamtproblem zu lösen. Es sei höchst an der Zeit, die Zahl der Häftlinge zu
reduzieren und Alternativen zur Freiheitsstrafe, wie etwa die elektronische Fußfessel, die Diversion, Geldstrafen
oder Sozialarbeit, auszuweiten.
Abgeordneter Ing. KAPELLER (V) brachte einen V-F-S-Abänderungsantrag ein, der unter anderem die Bildungseinrichtung
für Straf- und Maßnahmenvollzug der Vollzugsdirektion unterstellt.
Abgeordneter Dr. LIECHTENSTEIN (V) nannte die geplante Reorganisation wichtig und sprach sich für die in Rede
stehende Novelle aus. Bei dieser Gelegenheit sprach der Redner auch die europäische Dimension der Rechtsordnung
an.
Der Entwurf wurde mehrheitlich angenommen; die dem Ausschussbericht beigeschlossene Entschließung fand mehrheitliche
Zustimmung. |