17 Experten beleuchten die Ortstafelfrage  

erstellt am
24. 05. 06

LH Haider präsentierte im Landesarchiv den Sonderband 01 der Kärnten Dokumentation zur Ortstafelfrage – Expertenmeinungen sollten bei neuer Verordnung herangezogen werden
Klagenfurt (lpd) - Im Kärntner Landesarchiv wurde von Landeshauptmann Jörg Haider der Sonderband 01 der Kärnten Dokumentation „Die Ortstafelfrage aus Expertensicht – Eine kritische Beleuchtung“ der Öffentlichkeit präsentiert. In dem Sonderband setzen sich 17 Autoren - der Bogen spannt sich vom ehemaligen VFGH –Präsident Ludwig Adamovich, bis hin zum Verwaltungsrechtler Günther Winkler – mit der Ortstafelfrage auseinander.

Mit der Herausgabe des Sonderbandes wolle das Land Kärnten Persönlichkeiten Raum und Platz bieten, aktuelle Landesthemen wissenschaftlich darzustellen und analysieren zu können, betonte der Landeshauptmann. Der vorliegende Sonderband zur Ortstafelfrage solle allen Interessierten einen Überblick und einen Leitfaden in der aktuellen Causa vermitteln. „Die Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofes und die Veränderung seiner Position bei der Auslegung des Artikel 7 erfordert eine politische und wissenschaftliche Betrachtung des Themas“, so Haider.

Der Landeshauptmann erinnerte daran, dass es 30 Jahre lang ein friedliches Miteinander beider Volksgruppen in Kärnten gegeben habe, und hob die erbrachten Leistungen für die Minderheit hervor. „Die Provokation eines Rechtsbruches und die jüngsten Erkenntnisse des Höchstgerichtes, das sich das Recht anmaßt, Gesetzgeber zu werden, haben den sozialen Frieden im Land gefährdet“, so Haider. Die im Sonderband publizierten Meinungen seien dienlich und hilfreich und sollten für eine neue Verordnung und Lösung in der aktuellen Ortstafelfrage herangezogen werden. Der Landeshauptmann zitierte dabei Adamovich („Die Regelung muss nicht unbedingt an dem vom Verfassungsgerichtshof postulierten 10 % festhalten, sie sollte sich andererseits nicht den vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärten 25 % nähern“) und Günther Winkler („Der VfGH hat in diesem Erkenntnis seine Kompetenzen überschritten, das ist meine volle Überzeugung“). Kärnten wird im Rahmen eines konstruktiven Dialoges und auf juristischer Ebene zu einer Lösung beitragen. Miteingebunden in die Entscheidung, durch das legitime Instrument der Volksbefragung, muss aber auch die Bevölkerung werden“, sagte er. Der Landeshauptmann bekräftigte erneut den Wunsch nach einer dauerhaften Lösung im Verfassungsrang. „Die derzeitigen Fehler des Verfassungsgerichtshofes dürfen sich in einer neuen Verordnung nicht wieder finden“, so Haider.

Im Impulsreferat „Zweisprachige Ortstafeln – ein brennendes Problem des Minderheitenschutzes“ ging em. o. Univ. Prof. Franz Matscher auf die Bestimmungen im Staatsvertrag, den Ortstafelsturm, die Ortstafelkommission, auf die Novelle des Ortstafelgesetzes und auf den jetzigen Verfassungsentwurf aus juristischer Sicht ein. Für Matscher ist der aktuelle Entwurf nicht verfassungswidrig, hat jedoch Mängel und ist verbesserungswürdig. Matscher hofft letztendlich auf eine für alle Seiten akzeptable Lösung.

Gerold Glantschnig, stellvertretender Abteilungsleiter des Verfassungsdienstes im Amt der Kärntner Landesregierung, ging auf die neue vom Bundeskanzleramt vorgelegte Topographieverordnung ein. In ihr sei in keinster Weise klargelegt, wie man zur Anzahl von 158 Ortstafeln komme. Glantschnig erinnerte auch an einen im Verfassungsrang ausgearbeiteten Lösungsvorschlag aus dem Jahr 2002, der ein denkbarer Lösungsansatz in den derzeitigen Verhandlungen wäre.

Der Buchpräsentation wohnte seitens des Amtes der Kärntner Landesregierung LAD-Stellvertreter Dieter Platzer, sowie Vertreter der Kirche, der Minderheitenorganisationen, der Heimatverbände, des Diplomatischen Corps und der Landtagsparteien bei.
     
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