LH Haider präsentierte im Landesarchiv den Sonderband 01 der Kärnten Dokumentation zur
Ortstafelfrage – Expertenmeinungen sollten bei neuer Verordnung herangezogen werden
Klagenfurt (lpd) - Im Kärntner Landesarchiv wurde von Landeshauptmann Jörg Haider der Sonderband
01 der Kärnten Dokumentation „Die Ortstafelfrage aus Expertensicht – Eine kritische Beleuchtung“ der Öffentlichkeit
präsentiert. In dem Sonderband setzen sich 17 Autoren - der Bogen spannt sich vom ehemaligen VFGH –Präsident
Ludwig Adamovich, bis hin zum Verwaltungsrechtler Günther Winkler – mit der Ortstafelfrage auseinander.
Mit der Herausgabe des Sonderbandes wolle das Land Kärnten Persönlichkeiten Raum und Platz bieten, aktuelle
Landesthemen wissenschaftlich darzustellen und analysieren zu können, betonte der Landeshauptmann. Der vorliegende
Sonderband zur Ortstafelfrage solle allen Interessierten einen Überblick und einen Leitfaden in der aktuellen
Causa vermitteln. „Die Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofes und die Veränderung seiner Position bei der
Auslegung des Artikel 7 erfordert eine politische und wissenschaftliche Betrachtung des Themas“, so Haider.
Der Landeshauptmann erinnerte daran, dass es 30 Jahre lang ein friedliches Miteinander beider Volksgruppen in Kärnten
gegeben habe, und hob die erbrachten Leistungen für die Minderheit hervor. „Die Provokation eines Rechtsbruches
und die jüngsten Erkenntnisse des Höchstgerichtes, das sich das Recht anmaßt, Gesetzgeber zu werden,
haben den sozialen Frieden im Land gefährdet“, so Haider. Die im Sonderband publizierten Meinungen seien dienlich
und hilfreich und sollten für eine neue Verordnung und Lösung in der aktuellen Ortstafelfrage herangezogen
werden. Der Landeshauptmann zitierte dabei Adamovich („Die Regelung muss nicht unbedingt an dem vom Verfassungsgerichtshof
postulierten 10 % festhalten, sie sollte sich andererseits nicht den vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig
erklärten 25 % nähern“) und Günther Winkler („Der VfGH hat in diesem Erkenntnis seine Kompetenzen
überschritten, das ist meine volle Überzeugung“). Kärnten wird im Rahmen eines konstruktiven Dialoges
und auf juristischer Ebene zu einer Lösung beitragen. Miteingebunden in die Entscheidung, durch das legitime
Instrument der Volksbefragung, muss aber auch die Bevölkerung werden“, sagte er. Der Landeshauptmann bekräftigte
erneut den Wunsch nach einer dauerhaften Lösung im Verfassungsrang. „Die derzeitigen Fehler des Verfassungsgerichtshofes
dürfen sich in einer neuen Verordnung nicht wieder finden“, so Haider.
Im Impulsreferat „Zweisprachige Ortstafeln – ein brennendes Problem des Minderheitenschutzes“ ging em. o. Univ.
Prof. Franz Matscher auf die Bestimmungen im Staatsvertrag, den Ortstafelsturm, die Ortstafelkommission, auf die
Novelle des Ortstafelgesetzes und auf den jetzigen Verfassungsentwurf aus juristischer Sicht ein. Für Matscher
ist der aktuelle Entwurf nicht verfassungswidrig, hat jedoch Mängel und ist verbesserungswürdig. Matscher
hofft letztendlich auf eine für alle Seiten akzeptable Lösung.
Gerold Glantschnig, stellvertretender Abteilungsleiter des Verfassungsdienstes im Amt der Kärntner Landesregierung,
ging auf die neue vom Bundeskanzleramt vorgelegte Topographieverordnung ein. In ihr sei in keinster Weise klargelegt,
wie man zur Anzahl von 158 Ortstafeln komme. Glantschnig erinnerte auch an einen im Verfassungsrang ausgearbeiteten
Lösungsvorschlag aus dem Jahr 2002, der ein denkbarer Lösungsansatz in den derzeitigen Verhandlungen
wäre.
Der Buchpräsentation wohnte seitens des Amtes der Kärntner Landesregierung LAD-Stellvertreter Dieter
Platzer, sowie Vertreter der Kirche, der Minderheitenorganisationen, der Heimatverbände, des Diplomatischen
Corps und der Landtagsparteien bei. |