EU-Agrarrat: Gentechnik-Verunreinigung von Bioprodukten umstritten  

erstellt am
23. 05. 06

Pröll: Orientierungsdebatte hob wichtige Rolle des Biolandbaus hervor
Wien (bmfluw) - Der Grenzwert für Verunreinigungen von Bioprodukten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) war eine der größeren Kontroversen, als die EU-Agrarminister am 22. 05. zum ersten Mal über die neue EU-Bioverordnung diskutierten. Der GVO-Grenzwert von 0,9% für konventionelle Erzeugnisse müsse für den Biolandbau sehr viel schärfer formuliert werden, forderten mindestens zehn Mitgliedstaaten im Rat. Die Kritiker der Gentechnik wie Griechenland, Italien und Österreich meldeten sich besonders lautstark zu Wort.

Zwei weitere Sitzungen der Arbeitsgruppe sollen Klarheit schaffen
EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel hielt dem entgegen, man dürfe die Auflagen für den Biolandbau in der EU nicht unnötig erhöhen. Ein GVO-Grenzwert von weniger als 0,9% steigere die Kosten im Biolandbau, argumentierte die Kommissarin. Dem zukunftsträchtigen Sektor solle das Leben nicht schwerer gemacht werden. Die Kontroverse um die Gentechnik im Biolandbau wird die Minister somit noch länger beschäftigen. "Jetzt ist es mit zwei weiteren Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe möglich, dass die finnische Präsidentschaft noch in diesem Jahr Schlussfolgerungen herbeiführen kann", sagte heute der amtierende EU-Agrarratspräsident, Österreichs Landwirtschaftsminister Josef Pröll.

Einig sind sich die Mitgliedstaaten, dass die Kommission in punkto Biolandbau nicht mehr Einfluss als bisher bekommen soll. Einzelheiten der Produktionstechnik sollen nach den Vorstellungen aller Mitgliedstaaten weiterhin im Regelungsausschuss beraten werden und nicht im Verwaltungsausschuss, in dem die Kommission das Sagen hat.

Mehrheit für Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung in Bioverordnung
Die Mehrheit der nationalen Landwirtschaftsminister möchte auch die Außer-Haus-Verpflegung in die Bioverordnung miteinbeziehen. Die Kommission hatte dies bisher nicht vorgesehen. Kontrollen seien in diesem Bereich ebenso machbar, auch wenn es für große Kantinen sehr viel genauere Vorschriften geben müsse als für kleine Restaurants. Mit dem von der Kommission angeregten EU-einheitlichen Biolabel scheinen die meisten Mitgliedstaaten wenig Schwierigkeiten zu haben, solange nationale, regionale oder private Labels daneben bestehen bleiben dürfen. "Wir werden sehr genau aufpassen, dass hier eine vernünftige Lösung herauskommt", sagte der österreichische Landwirtschaftsminister Josef Pröll. "Die Orientierungsaussprache über Bioprodukte hat heute auf alle Fälle eindeutig gezeigt, dass der Biolandbau als sehr wichtig für die Zukunft eingeschätzt wird", betonte er.

Koexistenz-Schlussfolgerungen verabschiedet

In Folge der GVO-Konferenz Anfang April in Wien forderte der EU-Agrarministerrat heute bessere Regeln zur Koexistenz, also dem Nebeneinander von GVO und konventionellen Kulturen.

Pröll fordert niedrigen GVO-Grenzwert bei herkömmlichem Saatgut
Einstimmig verabschiedeten die Minister Schlussfolgerungen mit hauptsächlich zwei Aufgaben an die EU-Kommission. Zum einen soll Umweltkommissar Stavros Dimas einen Vorschlag für einen GVO-Grenzwert bei konventionellem Saatgut vorlegen. Zum anderen wäre es wichtig, dass die Kommission prüft, ob noch weitere Vorgaben für die Koexistenz aus Brüssel sinnvoll sind. Die Kommission hat daraufhin zugesagt, Studien über die verschiedenen nationalen Haftungsregeln und Auflagen zur Trennung von GVO und herkömmlichen Kulturen in den Mitgliedstaaten bis zur Jahreshälfte zusammenzutragen und zu bewerten.

In Bezug auf den Vorschlag für Saatgut machte die Kommission dagegen keine Zusage, zumal der zuständige Kommissar nicht anwesend war. Pröll erklärte, der Wert für Saatgut solle so niedrig wie möglich gehalten werden. Für ihn geht es in den Schlussfolgerungen um einen besseren Schutz der konventionell wirtschaftenden Landwirte. Polen hat eindeutige Vorgaben der Kommission in der Koexistenzfrage gefordert, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Die Minister schlussfolgerten, die bisher bestehenden Empfehlungen der Kommission für die Koexistenz reichten nicht aus und sollten in Zukunft ergänzt werden.
     
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