Bund bewegt sich bei Auseinandersetzung um Vermögen nicht
Burgstaller nach Ministergespräch: Auftrag zu ernsthaften Verhandlungen ignoriert
/ "Wir sehen uns vor Gericht wieder"
Salzburg (lk) - Bei Verhandlungen von Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller und Landeshauptmann-Stellvertreter
Dr. Othmar Raus mit dem Bundesminister für Finanzen, Mag. Karl-Heinz Grasser, und dem Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Dipl.Ing. Josef Pröll, am 31. 05. Nachmittag, signalisierte
der Bund keinerlei Verhandlungsbereitschaft in der Frage der Auseinandersetzung um Vermögen aus der Zeit der
Monarchie. Burgstaller will nun den Weg vor Gericht antreten.
Das Gespräch fand vor dem Hintergrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2002 statt.
Der klare Auftrag: Der Bund muss in ernsthafte Vermögensverhandlungen mit dem Land Salzburg treten. „Auch
bei diesem Gespräch mit beiden Ministern wurden dieses Erkenntnis und der damit verbundene Auftrag von den
Vertretern des Bundes vollkommen ignoriert. Von 160 in Frage kommenden Objekten hat Finanzminister Grasser gerade
einmal sechs angeboten, dem Land Salzburg zu übertragen. Damit ist er sogar hinter sein letztes Angebot vom
November 2005 zurückgefallen“, sagte Burgstaller. Bei diesen sechs Objekten handelt es sich um die Festung
Hohensalzburg, die bereits mit einen langjährigen Vertrag an das Land verpachtet ist, die Neue Residenz, die
ohnedies für das Salzburger Museum Carolino Augusteum auf Dauer unentgeltlich zur Benutzung zur Verfügung
gestellt wird, die Mariensäule auf dem Domplatz, die beiden Pferdeschwemmen und den Residenzbrunnen.
Auch in der Frage der Vermögensaufteilung in Zusammenhang mit den Bundesforsten betonten die beiden Bundesminister,
werde es kein Entgegenkommen geben. Grasser bezeichnete die bisherigen Gespräche - auch unter Burgstallers
Amtsvorgänger Dr. Franz Schausberger - wörtlich als „sinnlos“. Zudem handelt es sich bei Grassers Angebot
um Objekte, die für das Land Salzburg überwiegend mit finanziellen Belastungen verbunden wären.
Die Reaktion von Burgstaller: „Der Bund lässt uns keine andere Möglichkeit als den Klagsweg Wir werden
uns vor Gericht wiedersehen". Auch zum äußerst umstrittenen Verkauf von Teilen den Tennengebirges
an einen Privaten betonte Pröll, dass bei diesem Verkauf keine strategischen Wasserreserven berührt würden.
"In dieser Frage wird das Land Salzburg dieses Rechtsgeschäft vor Gericht als nichtig bekämpfen
und versuchen, den Vertrag aufzuheben", so die Landeshauptfrau.
Mangels Rechts- und Vermögensfähigkeit Salzburgs zum Zeitpunkt seiner Eingliederung in das Kaiserreich
Österreich 1816 fiel beträchtlicher auf Salzburger Landesgebiet gelegener Staatsbesitz, der auf das durch
Jahrhunderte selbstständige Fürsterzbistum zurückgeht, dem Bund zu. Eine abschließende Regelung
der Vermögensrückgabe an das Land steht bislang aus. |
LH Burgstaller ignoriert Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs
Die ebenso zum Vermögen gehörenden Schulden will Salzburg nicht übernehmen
Wien (bmf) - Laut Erkenntnis des VfGH geht es um eine Aufteilung des Vermögens, welches
sowohl aus den Aktiva als auch den Passiva besteht. Die damals durch den Bund übernommenen Schulden weigert
sich Salzburgs Landeshauptfrau aber zu übernehmen. Diese 1920 über- nommenen Schulden betragen nach dem
heutigen Stand ohne Zinsberechnungen über 8 Mrd. Euro, wobei Salzburg den dementsprechenden aliquoten Anteil
übernehmen müsste.
Ebenso wurde in einer LH-Konferenz festgelegt, dass es bei einer Vermögensaufteilung zu einer gesamtheitlichen
Lösung für alle Länder kommen soll. Salzburg erhielt das Mandat die Verhandlungen für die Länder
zu führen, aber Frau Burgstaller erklärte ausdrücklich, dass sie nur für Salzburg verhandle,
was wiederum der Vereinbarung mit den anderen Landeshauptleuten widerspricht.
Alleine die Unwilligkeit Salzburgs die Realität in diese beiden Punkte anzuerkennen, machen die Verhandlungen
schwer durchführbar und daher geht es nicht um die Unbeweglichkeit des Bundes, denn vielmehr um eine saubere
und gerechte Verhandlungsführung seitens dem Land Salzburg. |