Wien (bgf) - Durch intensive Kontakte mit dem Europäischen Parlament konnte die österreichische
Präsidentschaft eine so genannte „frühe Einigung“ (schon in 2. Lesung) zur Verordnung „Kinderarzneimittel“
erzielen. Durch diese Verordnung wird sichergestellt, dass in Hinkunft speziell für Kinder angepasste Arzneimittel
hergestellt werden können. Das bedeutet, dass in der Entwicklung neuer Medikamente die entsprechende Physiologie
von Kindern berücksichtigt wird.
„Der Großteil der derzeit am Markt befindlichen Arzneimittel ist nicht speziell für die Verwendung von
Kindern zugelassen“, sagte Gesundsheitministerin Maria Rauch-Kallat. „Ärzt/innen sind deshalb häufig
gezwungen, Arzneimittel für die Verwendung bei Kindern zu verschreiben, für die keine Erfahrungen hinsichtlich
Wirksamkeit und Sicherheit bei dieser Patientengruppe vorliegen. Es reicht aber nicht aus, ganz einfach geringer
zu dosieren.“
Inhalt der Verordnung ist die Einrichtung eines „Pädiatrieausschusses“ bei der Europäischen Arzneimittelagentur,
die für die Prüfung bzw. Billigung der vorgelegten pädiatrischen Prüfkonzepte zuständig
ist. Zentraler Punkt der neuen Verordnung ist eine sechsmonatige Verlängerung des Patentschutzes für
Arzneimittel wenn
* alle Maßnahmen des gebilligten pädiatrischen Prüfplans durchgeführt wurden,
* das Arzneimittel in allen Mitgliedstaaten zugelassen ist und
* einschlägige Informationen über die Ergebnisse von Studien in der Produktinformation
angeführt sind.
Für Arzneimittel, deren Patentschutz bereits abgelaufen ist, (die aber an die pädiatrische Verwendung
angepasst werden) wird ein neuer Zulassungstyp - „Für die pädiatrische Verwendung“ - vorgeschlagen, wobei
für diese Produkte ein Datenschutz von 10 Jahren gewährt wird.
„Die europäische Kinderarzneimittelverordnung garaniert künftig die größtmögliche Sicherheit
bei der Behandlung von Kindern mit Medikamenten“, betonte die Ministerin abschließend. |