Wien (bmi) - Die erhöhten Sicherheitsanforderungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft,
die Deutschland in der Zeit vom 9. Juni bis 9. Juli 2006 ausrichtet, haben die deutsche Bundesregierung veranlasst,
gemäß Artikel 2, Absatz 2, des Schengener Durchführungs- übereinkommens befristet Grenzkontrollen
an den Schengen-Binnengrenzen wieder einzuführen.
In der Zeit vom 1. Juni bis 10. Juli 2006, das heißt für die Dauer des Wettbewerbs mit zeitlichem Vor-
und Nachlauf, werden an Land, Luft- und Seegrenzen lageabhängig Grenzkontrollen durchgeführt. Umfang
und Intensität der Grenzkontrollen werden sich während der Inanspruchnahme auf das jeweils notwendige
Maß beschränken. Vorgesehen ist, dass diese Kontrollen abhängig von Spielpaarung, Reisewegen und
sonstigen Erkenntnissen nicht dauerhaft und flächendeckend, sondern zeitlich und örtlich flexibel durchgeführt
werden.
Diese Maßnahme ist laut dem deutschen Bundesministerium des Innern notwendig, um den Grenzbehörden in
Deutschland eine umfassende Aufgabenwahrnehmung an den Schengen-Binnengrenzen zu ermöglichen und so zu einem
friedlichen und heiteren Fußballfest gemäß dem Leitsatz "Die Welt zu Gast bei Freunden"
beizutragen.
Von diesem Sachverhalt wurden das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union und alle Innenministerien
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der assoziierten Staaten, die den Schengen-Acquis anwenden,
durch den Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble in Kenntnis gesetzt.
Reisende werden darauf hingewiesen, dass sie ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich führen
müssen, wenn sie die Grenze passieren wollen. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn keine Maßnahmen nach
Artikel 2, Absatz 2, des Schengener Durchführungsübereinkommens angewandt werden.
Die österreichischen Sicherheitsbehörden und die österreichische Bundespolizei nehmen keine Grenzkontrollen
vor, unterstützen aber in enger Abstimmung die Maßnahmen der deutschen Polizeibehörden. |