Einleitung des Genehmigungsverfahrens zum Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung des
Menschenhandels im Ministerrat
Wien (bmaa) - Im Ministerrat wurde am 08.06. das Genehmigungsverfahren für das Europaratsübereinkommen
zur Bekämpfung des Menschenhandels eingeleitet: "Der Menschen- und hier insbesondere der Frauenhandel
mit der damit verbundenen Zwangsprostitution gehört zu den abscheulichsten Formen der internationalen Kriminalität.
Alle Staaten Europas sind davon als Ursprungs-, Transit- oder Zielland betroffen. Es ist mir daher ein Anliegen,
dass wir dieses weitreichende Übereinkommen rasch in Österreich umsetzen, um ein sichtbares Zeichen im
Kampf gegen den Menschenhandel zu setzen", so Plassnik.
"Mit diesem Übereinkommen wird der Menschenhandel erstmals explizit als Menschenrechtsverletzung anerkannt.
Künftig werden alle Formen des Menschenhandels erfasst, gleichgültig ob er grenzüberschreitend oder
nur im eigenen Land, mit oder ohne Verbindung zur organisierten Kriminalität erfolgt", sagte die Außenministerin,
die daran erinnerte, dass der Menschenhandel nach dem Waffenschmuggel und dem Drogenhandel die drittgrößte
Einnahmequelle transnationaler krimineller Netze ist.
"Künftig erhalten die Opfer des Menschenhandels besonderen Schutz und materielle Unterstützung,
ohne dass sie gezwungen werden in einem Strafverfahren auszusagen. Damit wird sichergestellt, dass traumatisierte
Opfer sich nicht selbst überlassen bleiben, sondern ihnen die notwendige Hilfe rasch und unbürokratisch
zuteil wird. Mit diesem Übereinkommen wird die internationale Zusammenarbeit verstärkt und die notwendige
Basis geschaffen, damit innerhalb Europas mit der gleichen Härte gegen die Menschenhändler vorgegangen
wird", erklärte Plassnik.
"Österreich war unter den ersten Mitgliedstaaten des Europarats, die das Übereinkommen anlässlich
des dritten Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs am 16. Mai 2005 in Warschau unterzeichnet haben und
soll auch unter den ersten Mitgliedstaaten des Europarats sein, die diesem wichtigen Übereinkommen Wirksamkeit
verleihen", so Plassnik weiter.
Die Außenministerin verwies in diesem Zusammenhang auch auf das von den österreichischen Sicherheitsbehörden
in Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden erarbeitete Sicherheitskonzept für die Fußball-Europameisterschaft
2008. Dieses Sicherheitskonzept zielt auf die Prävention und Bekämpfung verschiedener krimineller Tätigkeiten,
einschließlich des Menschenhandels und der Zwangsprostitution rund um dieses Großereignis ab. Es wurde
im September 2005 von beiden Staaten angenommen. |