E-Control zeigt Mängel bei der Entflechtung der Stromversorger auf
Wien (pk) - Antworten auf die Frage, warum die hoch gesteckten Ziele der Energiemarkt- Liberalisierung
in der EU und in Österreich bislang nicht erreicht wurden, findet man im jüngsten Bericht der Energie-Control.
Mit dem etwas sperrigen Titel "Über den Stand der Umsetzung des Unbundling der österreichischen
Elektrizitätsnetzbetreiber" ( III-229 d.B.) ist eine Hauptursache angesprochen: Das "Unbundling",
wie die rechtliche und organisatorische Entflechtung der ehemals integrierten Energieversorger, die Trennung von
Erzeugung und Stromhandel, in der EU genannt wird, wurde bislang nur ungenügend umgesetzt.
Obwohl das Unbundling zu den gesetzlich fixierten Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb auf
dem Strommarkt zählt, wurden die diesbezüglichen Landesausführungsgesetze etwa im Burgenland und
in Kärnten immer noch nicht kundgemacht. Und dort, wo die rechtlichen Vorgaben erfüllt wurden, habe man
den Entflechtungsvorschriften nur formal entsprochen, aber das Ziel verfehlt, "starke" Netzbetreiber
zu schaffen. Die meist als GmbH eingerichteten Netzgesellschaften haben zu wenig Personal und Ressourcen, ihre
Entscheidungsspielräume sind zu klein, die Abhängigkeit von den Muttergesellschaften meist zu stark.
Die Form der Aktiengesellschaft würde die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Netzgesellschaften gewährleisten.
Diese Gesellschaftsform haben aber nur jene Verteilnetzbetreiber gewählt, die das Verteilnetz gemeinsam mit
dem Übertragungsnetz betreiben, für das eine AG gesetzlich vorgesehen ist.
Unzureichende Personalausstattung der Netzunternehmen
Die meisten Netzgesellschaften haben in ihren Unternehmen nur wenige Mitarbeiter direkt angestellt, in einigen
Fällen nur die Geschäftsführer. Andere Mitarbeiter werden geleast. Dasselbe gelte für wichtige
Vermögenswerte, so blieben die Leitungsn etze in der Regel im Eigentum der Muttergesellschaften und werden
von den Netz-GmbHs nur gepachtet. Netzbetreibern fehlt die Identität selbständiger Unternehmen, konstatiert
die E-Control.
Ungleichbehandlung von Lieferanten
Infolgedessen stießen Energie-Control und Wettbewerbsbehörde bei ihrer Branchenuntersuchung auf Verhaltensweisen
und Praktiken, die sie als Barrieren für den Endkunden auf dem Weg zu Vorteilen aus der Liberalisierung bezeichnen.
Mit dem Netzzugangsvertrag erhalten Kunden oft auch den Liefervertrag des "eigenen" Erzeugers zugesandt,
was für die Regulatoren eine Ungleichbehandlung anderer Lieferanten darstellt. Außerdem haben die Lieferanten
Zugriff auf Kundendaten "ihrer" Netzbetreiber.
Intransparente Preisangebote
Für einen Vergleich von Preisangeboten braucht der Kunde Informationen über die reinen Energiepreise.
Mit einer Ausnahme in Westösterreich geben die Gesellschaften aber nur All Inclusive-Preise, also Gesamtpreise
für Systemnutzung und Energie samt Steuern bekannt. Die Weitergabe behördlich geforderter Netztarifsenkungen
wird oft durch eine gleichzeitige Erhöhung d er Energiepreise verhindert. Der All Inclusiv-Preis blieb für
den Endkunden unverändert. Allerdings haben Unternehmen die Energie-Control bereits wissen lassen, dass Tarifsenkungen
für sie auch in Zukunft Anlass zur Erhöhung des Energiepreises sein werden, "wobei die Erhöhung
nicht notwendigerweise deckungsgleich mit der Tarifsenkung sein werde". |