Wien (bawag) - Die BAWAG P.S.K. konnte nach intensiven Verhandlungen mit dem US-Justizministerium,
der Börsenaufsichtsbehörde (SEC), den Refco-Gläubigern, Vertretern von Sammelklägern von Refco-Wertpapierinhabern
sowie Thomas H. Lee und Partner, einen umfassenden Vergleich von Ansprüchen in Zusammenhang mit der Refco-Insolvenz
positiv abschließen.
Die Vereinbarungen sehen vor, dass die BAWAG P.S.K. nach Vergleichsabschluss eine erste Zahlung in Höhe von
USD 158 Millionen leistet, wovon USD 150 Millionen zwischen den Refco-Gläubigern und dem US-Justizministerium
zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Das Justizministerium wird sodann seinen Anteil an die Refco-Gläubiger,
die Wertpapiersammelkläger und Th. H. Lee verteilen. Zusätzliche USD 8 Millionen werden direkt an den
Sammelklagevergleichsfonds bezahlt.
Entweder nach einem Jahr oder bei einem früheren Verkauf der Bank wird eine weitere Zahlung von USD 525 Millionen
geleistet werden. Dieser Betrag wird wiederum zunächst zu gleichen Teilen zwischen dem US-Justizministerium
und den Refco-Gläubigern aufgeteilt. Das Justizministerium wird auch seinen aus dieser Zahlung erhaltenen
Teil an die Refco–Gläubiger, die Wertpapiersammelkläger und Th. H. Lee aufteilen. Es wird erwartet, dass
aus dem Anteil des US-Justizministeriums im Wesentlichen alle Vergleichsverbindlichkeiten der BAWAG gegenüber
Refco, den Wertpapiersammelklägern (von USD 108 Millionen) und Th. H. Lee abgedeckt werden können.
Zusätzlich sieht der Vergleich vor, dass 30 % aller Verkaufserlöse aus dem Verkauf der BAWAG, die EUR
1,8 Milliarden übersteigen, an die Vergleichsparteien bezahlt werden. Dieser variable Teil der Vergleichszahlung
ist mit einem Betrag von maximal USD 200 Millionen begrenzt.
Weiters verzichtet die BAWAG P.S.K. auf die Rückforderung von offenen Forderungen gegen Refco bzw. deren Gläubigern,
nicht jedoch auf Forderungen gegen Phillip Bennett.
Als Gegenleistung werden die laufenden und möglichen Klagen von Refco und dem Gläubigerkomitee, der Sammelklage
der Wertpapierinhaber und die von Th. H. Lee angedroht Klage fallen gelassen. Das Justizministerium hat zugesichert
eventuelle Straftatbestände gegen die BAWAG P.S.K. nicht zu verfolgen; diesem Teil der Vereinbarung sind auch
der Österreichische Gewerkschaftsbund und seine verbundenen Unternehmen beigetreten.
Ebenfalls verglichen wurden Verfahren mit der Börseaufsichtsbehörde, ohne dass dies zusätzliche
Zahlungen auslöst. Sowohl BAWAG P.S.K. als auch der Gewerkschaftsbund werden weiterhin mit den US-Behörden
und den Sammelklägern zur Aufklärung des Refco–Falles zusammenarbeiten.
Mit diesem sehr rasch zustande gekommenen Vergleich, konnte eine längere Phase der Unsicherheit für die
BAWAG P.S.K. erfolgreich vermieden werden.
Damit wurde Sicherheit für die Bank, ihre Kunden und Investoren erreicht. Der eingeleitete Verkaufsprozess
kann reibungslos und professionell fortgesetzt werden.
Als Teil der Vergleichsregelung wird für die zweite Teilzahlung eine Sicherstellung durch die BAWAG P.S.K.
vereinbart. Dafür kann über das bisher eingefrorene Vermögen der BAWAG P.S.K. in den USA nun wieder
frei und ohne Einschränkung verfügt werden.
Auf der Basis des Gesetzes über die Haftungsübernahme zur Zukunftssicherung der BAWAG P.S.K. wird es
ermöglicht, die Bilanz der BAWAG P.S.K. für 2005 bereits morgen zu finalisieren.
BAWAG P.S.K. ist und wird weiterhin die solide Österreichische Bank für 1,3 Millionen Privatkunden und
ein starker Partner der österreichischen Wirtschaft und ihren 60.000 Kommerzkunden sein.
Generaldirektor Dr. Nowotny: „Mit dem Vergleich konnte eine gute Lösung erzielt werden, weil damit ein Schlussstrich
unter die Vergangenheit gezogen wurde. Nun ist der Weg für eine positive Zukunftsentwicklung der BAWAG P.S.K.
frei.“ |