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Klassenschülerhöchst- und Teilungszahlen |
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erstellt am
13. 06. 06
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Gehrer
prüft schulautonome Regelung
Modell Niederösterreich: Schulen können Klassengröße selbst bestimmen
Wien (bmbwk) - Einen Vorstoß bezüglich der Klassengrößen machte Bildungsministerin
Elisabeth Gehrer am Wochenende: „Wir überprüfen gerade die Frage der Klassenschülerteilungszahl.
Dabei schauen wir uns Versuche in Niederösterreich genau an“, erklärte Gehrer. Bei diesen Versuchen werden
keine Klassenschülerhöchstzahlen oder Teilungszahlen mehr vorgeschrieben. Die Schulen können selbst
entscheiden, wie groß die Klassen bzw. Lehr- und Lerneinheiten sein sollen. Entweder gibt es größere
Klassen, die in mehreren Fächern in kleinere Gruppen geteilt werden. Oder es gibt mehrere kleinere Klassen,
bei denen man dann keine Gruppenteilungen mehr macht.
Das Personal dafür ist vorhanden. Derzeit bezahlt der Bund den Ländern für 29 Volksschulkinder 2
Lehrer, für 30 Hauptschüler 3 Lehrer, 18 Polytechnische Schüler zwei Lehrer und für 16 Kinder
mit sonderpädagogischem Förderbedarf fünf Lehrer. Dazu kommen noch mehrere hundert Lehrerposten
für zusätzliche Aufgaben wie den Erhalt kleiner Schulen am Land, für mehr individuelle Förderung,
für die Nachmittagsbetreuung und für die Sprachkurse in der ersten Klasse Volksschule. „Ob es für
das neue Modell ein paar Dienstposten mehr braucht, wird man entscheiden müssen. Das ist eine große
Aufgabe für die nächste Legislaturperiode“, so Gehrer abschließend. |
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Niederwieser: SPÖ schenkt Gehrer keinen Glauben
Wien (sk) - Keinen Glauben schenkt SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser der vagen Ankündigung
von Bildungsministerin Gehrer, eventuell und vielleicht - und nur unter bestimmten Bedingungen - nach der kommenden
Wahl die Klassenschülerzahl auf 25 senken zu wollen. "Genau diese Vertröstungsgeschichte hatten
wir schon vor vier Jahren. Und was ist passiert? – Nichts", so Niederwieser am 12.06. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Gehrer würde auch diesmal wieder die Schüler, Eltern und Lehrer im Regen stehen lassen. Die SPÖ
aber werde ihr Versprechen halten und ihre langjährige Forderung nach einer Senkung der Klassenschülerzahl
sofort umsetzen, versicherte der SPÖ-Bildungssprecher. |
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Strutz: Positive Änderung in der Schulorganisation schon längst im Gange
Wien (bzö) - In Reaktion auf die heutigen Forderungen nach einer Senkung der Schüleranzahl,
erklärte Kärntens Landeshauptmannstellvertreter Martin Strutz am 12.06., dass er diese schon die längste
Zeit einfordere. Die Klassenschülerzahlen sind im Schulorganisationsgesetz geregelt. Eine Änderung des
Schulorganisationsgesetzes liege jedoch im Kompetenzbereich des Bundes.
"SPÖ und ÖVP sollten daher ihre Forderungen auf Bundesebene einbringen", so Strutz, der darauf
verweist, bereits eine Resolution an die Bildungsministerin gerichtet zu haben. "Die Bildungsministerin hat
diesbezüglich bereits akuten Handlungsbedarf!", kritisierte Strutz. Analog dazu müsste auch die
Lehrerzuteilung an die Länder erhöht werden.
Kärnten ist ein Bundesland, in dem in 6 Bezirken nach dem Minderheitenschulgesetz unterrichtet wird. Dort
liegen die Klassenteilungszahlen bekannterweise bei 21. Parallel dazu gibt es über 300 einsprachige Klassen,
in denen mehr als 25 Schüler sitzen. "Um eine gewisse Gerechtigkeit herzustellen wäre der erste
Schritt eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl im einsprachigen Bereich", so der Bildungsreferent.
Wie Strutz mitteilte, leistet das Land Kärnten auch in der Nachmittagsbetreuung Unterstützung. Für
die schulische Nachmittagsbetreuung werden vom Bund 5 Lehrerstunden für eine Gruppe von mindestens 15 Schülern
zur Verfügung gestellt. Mit diesen 5 Stunden müssen 10 Stunden individuelle Lernzeit oder 5 Stunden gegenstandsbezogene
Lernzeit abgedeckt werden. Die restlichen für den Betreuungsteil erforderlichen individuellen Lernzeiten einschließlich
Freizeitbetreuung und Verpflegung müssen von den gesetzlichen Schulerhaltern organisiert werden.
"Das Hauptziel ist die Lernbetreuung an den Schulen auszubauen und so flexibel wie möglich dem Bedarf
der Eltern anzupassen", betonte Strutz. Deshalb biete das Land Kärnten den Gemeinden bzw. Städten
für die Abdeckung der Freitzeitbetreuung einer solchen Lerngruppe (die auch unter 15 Schülern gebildet
werden könnte) eine pauschale Kostenabdeckung von Euro 8.000,-- an. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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