Platter:
Bundesheerreform ist absolute Erfolgsstory!
Wien (övp-pk) - Verteidigungsminister Günther Platter freut sich
über die Beschlussfassung wichtiger Gesetzesmaterien und Novellierungen wie das Wehrrecht und das Militärbefugnisgesetz
im Plenum des Nationalrats am 22.06. und nahm zu einzelnen wichtigen Punkten Stellung:
- Nach intensiver jahrelanger Diskussion findet heute die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten einen "hoffentlich
gemeinsamen, erfolgreichen Abschluss. Das Instrument des Rechtsschutzbeauftragten ist im Rahmen des Militärbefugnisgesetzes
ein wesentliches Instrument für Kontrolle und Überprüfung geworden", dankte der Minister dem
Beauftragten und seinen Stellvertretern. "Bis zum Konsens war es ein langer und steiniger Weg. Aber im Vordergrund
stand die Sache", sagte Platter in Richtung Regierungsparteien und SPÖ. Lediglich die Grünen verabschiedeten
sich offenbar immer mehr von der Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
- Als wichtigen Punkt bezeichnete Platter die Weisungsfreistellung mittels Verfassungsbestimmung. Darüber
hinaus sei ein anderer Bestellmodus vorgesehen: künftig werden die Rechtsschutzbeauftragten durch den Bundespräsidenten
auf Vorschlag der Bundesregierung auf fünf Jahre bestellt.
- Eine Einschränkung der Rechte der Beauftragten ist künftig nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich.
- Im Wehrrechtsänderungsgesetz werden die sichtbaren militärischen Auszeichnungen geändert. Künftig
können nicht nur die Soldatinnen und Soldaten, sondern auch die zivilen Angehörigen der Heeresverwaltung
solche Auszeichnungen bekommen.
- Für ein stabiles, sicheres Umfeld im In- und im Ausland brauchen wir drei Säulen: das Kaderpersonal,
die Miliz und die Grundwehrdiener. Froh ist Platter in diesem Zusammenhang, dass für die wichtige Säule
der Miliz nun ein Milizbeauftragter gesetzlich installiert wird. "Das ist ein klares Bekenntnis zur Miliz
und ein fortschrittlicher Weg."
- Schließlich hob Platter die gute, intensive Zusammenarbeit mit der Bundesheerbeschwerdekommission hervor,
die künftig parlamentarische Bundesheerbeschwerdekommission heißt. "Diese Kontrolle ist wichtig.
Rekruten müssen gefordert werden, aber es muss ordentlich zugehen. Das ist auch größtenteils der
Fall, für die Kontrolle mancher Fälle ist die Kommission eingerichtet."
Abschließend bezeichnete der Verteidigungsminister die Bundesheerreform als "absolute Erfolgsstory.
Wir haben alles im Konsens der Beteiligten über die Bühne gebracht, die Umsetzung erfolgt ohne Verzögerung
Schritt für Schritt. mit der operationellen Einsetzung des Streitkräfteführungskommandos mit 1.
September 2006 ist die Umgliederung der Truppe abgeschlossen. Dafür war ein ordentliches Personalpaket nötig,
für das wir die Zustimmung von allen Seiten gesucht und gefunden haben. Wir werden unseren guten, offensiven
Weg im Interesse des Landes fortsetzen", schloss Platter.
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Kaipel und Stadlbauer erfreut über Verbesserungen beim MBG
Wien (sk) - "Die vorliegende Novelle hat bereits im Ausschuss breite Zustimmung erfahren, wir
werden nun auch in der Plenarbehandlung unserer Zustimmung geben", so SPÖ-Abgeordneter Erwin Kaipel am
22.06. im Nationalrat zum Militärbefugnis-Gesetz. "Für die rund 400.000 Menschen, die im Dienste
von uns allen rund um die Uhr unterwegs sind, ist die Milizmedaille ein sichtbares Zeichen, mit der wir uns für
ihre Arbeit bedanken können", so SPÖ- Bundesfrauengeschäftsführerin Bettina Stadlbauer.
Sie zeigte sich erfreut darüber, dass "es in letzter Sekunde gelungen ist, die Bestimmungen über
die Verleihung der Medaille zu ändern". Ursprünglich wäre nach Rängen unterschieden worden,
nunmehr werde Leistung belohnt. "Wir stimmen dem Gesetz heute gerne zu, weil sich die SPÖ in sehr vielen
Punkten – Stichwort Rechtschutzbeauftragter, Stichwort parlamentarische Bundesheerbeschwerdekommission und bei
Details wie der Milizmedaille – durchgesetzt hat".
"Der Rechtsschutzbeauftragte sowie seine beiden Stellvertreter werden gleiche Rechte und Pflichten haben sowie
der Amtsverschwiegenheit unterliegen und ihre Aufgaben unabhängig und weisungsfrei erfüllen", so
Kaipel. Die unabhängige Stellung des Rechtsschutzbeauftragten werde verfassungsrechtlich verankert. "Wir
stimmen auch den zahlreichen logistischen Vereinfachungen und Rechtsanpassungen beim Wehrrechtsänderungs-Gesetz
zu, ebenso der Einführung neuer militärischer Auszeichnungen", unterstrich Kaipel. Es bleibe zu
hoffen, dass die Fragen Rechtschutzbeauftragte im Justizbereich und Rederecht des Vorsitzenden der parlamentarischen
Bundesheerbeschwerdekommission im Ausschuss behandelt werden, sagte Kaipel. |