Einigung über bessere Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen  

erstellt am
23. 06. 06

Politische Einigung mit dem Europäischen Parlament zur Komitologiereform
Brüssel (bmaa) - „Ich freue mich, dass es uns noch unter österreichischem Vorsitz gelungen ist, die gemeinsamen Bemühungen um eine Komitologiereform erfolgreich zum Abschluss zu bringen“, erklärte Staatssekretär Hans Winkler anlässlich der erfolgreichen Abstimmung über den geänderten Komitologiebeschluss im Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments.

„Das komplizierte und sehr technische Dossier bringt mehr demokratische Kontrolle in Europa und ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Abläufe in der EU“, so Winkler weiter. Es garantiert dem Europäischen Parlament erstmals eine weitgehende Gleichberechtigung mit dem Rat auch hinsichtlich der Kontrolle von Exekutivbefugnissen, die von der Europäischen Kommission ausgeübt werden. Die formelle Abstimmung über die Reform im Europäischen Parlament und die nachfolgende Annahme im Rat werden voraussichtlich noch im Juli dieses Jahres stattfinden.

Winkler verwies darauf, dass es nach negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden zum Verfassungsvertrag - dieser hätte dem Europäischen Parlament weit reichende Rechte im Bereich der Durchführungsmaßnahmen übertragen - notwendig war, Ungleichgewichte zwischen den Institutionen zu bereinigen. „Dies ist mit der nun vorliegenden Reform gelungen“, zeigte sich Winkler erfreut.

Das Komitologieverfahren, in dem die Kommission die wesentlichen Durchführungsmaßnahmen erlässt, hat in den letzten Jahrzehnten an erheblicher Bedeutung gewonnen. Jährlich werden fast 4000 Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen wie Umweltschutz, Wertpapiermärkte oder bei der Bekämpfung der Vogelgrippe erlassen.

Das Kompromisspaket, das heute angenommen wurde, beinhaltet auch eine Reihe von politischen Erklärungen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission wie eine „Streitbeilegungserklärung“, eine Erklärung der Kommission über ein verbessertes Informationssystem zugunsten des Europäischen Parlaments, sowie eine Liste bereits bestehender Rechtsakte, die vorrangig an das neue Verfahren anzupassen sind.
     
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