Politische Einigung mit dem Europäischen Parlament zur Komitologiereform
Brüssel (bmaa) - „Ich freue mich, dass es uns noch unter österreichischem Vorsitz gelungen
ist, die gemeinsamen Bemühungen um eine Komitologiereform erfolgreich zum Abschluss zu bringen“, erklärte
Staatssekretär Hans Winkler anlässlich der erfolgreichen Abstimmung über den geänderten Komitologiebeschluss
im Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments.
„Das komplizierte und sehr technische Dossier bringt mehr demokratische Kontrolle in Europa und ist ein wichtiger
Schritt zur Verbesserung der Abläufe in der EU“, so Winkler weiter. Es garantiert dem Europäischen Parlament
erstmals eine weitgehende Gleichberechtigung mit dem Rat auch hinsichtlich der Kontrolle von Exekutivbefugnissen,
die von der Europäischen Kommission ausgeübt werden. Die formelle Abstimmung über die Reform im
Europäischen Parlament und die nachfolgende Annahme im Rat werden voraussichtlich noch im Juli dieses Jahres
stattfinden.
Winkler verwies darauf, dass es nach negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden zum Verfassungsvertrag
- dieser hätte dem Europäischen Parlament weit reichende Rechte im Bereich der Durchführungsmaßnahmen
übertragen - notwendig war, Ungleichgewichte zwischen den Institutionen zu bereinigen. „Dies ist mit der nun
vorliegenden Reform gelungen“, zeigte sich Winkler erfreut.
Das Komitologieverfahren, in dem die Kommission die wesentlichen Durchführungsmaßnahmen erlässt,
hat in den letzten Jahrzehnten an erheblicher Bedeutung gewonnen. Jährlich werden fast 4000 Maßnahmen
in den unterschiedlichsten Bereichen wie Umweltschutz, Wertpapiermärkte oder bei der Bekämpfung der Vogelgrippe
erlassen.
Das Kompromisspaket, das heute angenommen wurde, beinhaltet auch eine Reihe von politischen Erklärungen des
Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission wie eine „Streitbeilegungserklärung“,
eine Erklärung der Kommission über ein verbessertes Informationssystem zugunsten des Europäischen
Parlaments, sowie eine Liste bereits bestehender Rechtsakte, die vorrangig an das neue Verfahren anzupassen sind.
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