Gute Erfahrungen des Vorjahres bestätigen Vorgehensweise
Wien (bmvit) - In Anlehnung an das erfolgreiche Jahr 2005 erlässt das Verkehrsministerium
auch heuer wieder - im Einvernehmen mit den Bundesländern - einen Fahrverbotskalender. Dieser fasst per Verordnung
sämtliche von den Ländern eingeforderten Strecken mit Fahrverboten für LKW ab 7,5t höchstzulässigem
Gesamtgewicht koordinierend zusammen. "Der Fahrverbots- kalenders dient zum einen der Aufrechterhaltung des
Verkehrsfluss und zum anderen der Steigerung der Verkehrssicherheit durch die Entflechtung des Sommerreiseverkehrs
vom LKW-Verkehr. Eine vom KfV durchgeführte Evaluierung des Fahrverbotskalenders des Jahres 2005 hat einen
massiven Rückgang der Anzahl der Unfälle mit LKW-Beteiligung ergeben. An den verordneten Zeiträumen
im letzten Jahr kam es zum Beispiel zu keinem einzigen Unfall mit LKW-Beteiligung. Nach dieser Bestätigung
gehen wir natürlich auch heuer wieder so vor", erklärte Verkehrsminister Hubert Gorbach anlässlich
der Unterzeichnung der Verordnung.
Dem Fahrverbotskalender zufolge wird das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahr- zeugen mit einem höchsten
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe
der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, an allen Samstagen
vom 1. Juli 2006 bis einschließlich 2. September 2006 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, auf der Inntalautobahn
A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst und auf der Brennerautobahn A 13 von der Staatsgrenze
bis zur Anschlussstelle Innsbruck Süd verboten. Darüber hinaus gilt die Verordnung auch am 28. Juli 2006
in der Zeit von 18 bis 22 Uhr und am 23. Dezember 2006 in der Zeit von 10 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt südlich
des Brenners liegt und am 3. Oktober 2006 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland
liegt oder über Deutschland erreicht werden soll. Weiters gilt dieses Fahrverbot auch an allen Samstagen vom
1. Juli 2006 bis einschließlich 9. September 2006 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes
in beiden Fahrtrichtungen auf der - Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl; - Ennstal Straße
B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500; - Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich; - Fernpassstraße
B 179 von Nassereith bis Biberwier; - Aachensee Straße B 181 im gesamten Bereich; - Friesacher Straße
B 317 im gesamten Bereich
Ausgenommen von den Fahrverboten sind zum Beispiel Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Schlachtvieh
oder leicht verderblichen Lebensmitteln, periodischen Druckwerken, der unaufschiebbaren Belieferung von Tankstellen,
gastronomischen Betrieben, dem Abschleppdienst, der Pannenhilfe, dem Einsatz in Katastrophenfällen, der medizinischen
Versorgung, dem Einsatz von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr oder der Müllabfuhr
dienen sowie unaufschiebbare Fahrten mit Lastkraftwagen des Bundesheeres oder Hilfstransporte anerkannter Organisationen.
"Mit dem Fahrverbotskalender 2006 werden wir auch im heurigen Sommerreiseverkehr wieder die Sicherheit auf
Österreichs Straßen steigern können. Die Statistik beweist ja, dass wir mit unseren Verkehrssicherheitsmaßnahmen
am richtigen Weg sind. Bisher 244 Tote heuer im Vergleich zu 303 Verunglückten im gleichen Zeitraum des letzten
Jahres spricht ja Bände", meinte der Verkehrsminister abschließend. |