Der Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik 2005  

erstellt am
22. 06. 06

Brüssel (eu-int) - Der am 20.06. erschienene Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik 2005 gibt einen Überblick über die wichtigsten wettbewerbspolitischen und -rechtlichen Initiativen sowie über die von der Europäischen Kommission in Anwendung des Wettbewerbsrechts erlassenen Entscheidungen aus dem Jahre 2005.

Die EU-Wettbewerbskommissarin, Neelie Kroes, erklärte:„Die Wettbewerbspolitik der Europäischen Kommission leistet einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung wettbewerbsfähiger europäischer Märkte und die Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Der Bericht gibt einen Überblick über unsere jüngsten Entscheidungen und politischen Initiativen. Er fördert die Diskussion und die Einhaltung der Vorschriften der EU in den Bereichen Kartell, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, Fusionskontrolle und staatliche Beihilfen bei.“

2005 wurde mit dem Aktionsplan Staatliche Beihilfen eine umfassende und weit reichende Reform der beihilferechtlichen Vorschriften und Verfahren eingeleitet. Das Ziel sind weniger und aber dafür gezieltere staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb begünstigen und die bestmögliche Nutzung knapper Ressourcen sicherstellen. Erste Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans waren insbesondere die Annahme eines Maßnahmenbündels zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, ein Konsultationspapier zu staatlichen Innovationsbeihilfen und die Annahme neuer Leitlinien für Regionalbeihilfen für die Jahre 2007-2013. Der Bericht gibt zudem einen nach Wirtschaftszweigen geordneten Überblick über einzelne Beihilfeentscheidungen.

Wichtige politische Entwicklungen im Jahre 2005 im Bereich der Vorschriften des EG-Vertrags über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung waren die Veröffentlichung eines Grünbuchs zur Erleichterung von Schadenersatzklagen wegen Verletzung dieser Vorschriften und das Diskussionspapier über Marktmissbräuche, das einen Teil der Bemühungen um eine Weiterentwicklung der Kartellpolitik auf einer gesicherten wirtschaftlichen Grundlage bildet. Bedeutende branchenspezifische Untersuchungen wurden in den Schlüsselbereichen der Wirtschaft „Gas und elektrischer Strom“ und „Finanzdienstleistungen“ durchgeführt, um etwaige Wettbewerbseinschränkungen festzustellen und mögliche Lösungen zu prüfen.

Die Bekämpfung von Kartellen wurde fortgesetzt. Es ergingen fünf Kartellentscheidungen in denen Bußgelder in Höhe von insgesamt 680 Millionen Euro verhängt wurden. Zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung erließ die Kommission 2005 insbesondere eine Entscheidung, in der sie dem Pharmaunternehmen AstraZeneca ein Bußgeld auferlegte, weil es das Patentsystem missbraucht hatte, um den Markteintritt für Generika hinauszuzögern.

Im Bereich der EG-Fusionskontrolle wurde 2005 eine umfangreiche Untersuchung über Abhilfemaßnahmen in Fusionssachen herausgegeben, in der die Abhilfemaßnahmen bewertet werden, die die Kommission in früheren Fällen akzeptiert hatte. Die Anzahl der Fusionen und Übernahmen, die der EU im Rahmen der Fusionskontrollverordnung mitgeteilt wurden, stieg weiter an (auf 313 Fälle). Die Kommission erließ nach eingehenden Prüfungen fünf Genehmigungsentscheidungen, die in zwei Fällen ohne Auflagen ergingen und in drei Fällen (Siemens/VA Tech, Johnson & Johnson/Guidant und E.ON/MOL) mit Auflagen für die fusionierenden Unternehmen verbunden waren. Die vollständigen Berichte sind hier abrufbar.
     
zurück