European Competition Day 2006  

erstellt am
20. 06. 06

Bartenstein: Effizienter Wettbewerb bringt Vorteile für Konsumenten und für den Wirtschaftsstandort
Wien (bmwa) - "Wettbewerb steigert die Produktivität der Unternehmen im Standortwett- bewerb; ist Antriebskraft für Innovation und Fortschritt. Für den Konsumenten führt gesunder Wettbewerb nicht nur zu einer Erhöhung der Produkt- und Angebotsvielfalt, sondern vor allem zu sinkenden Marktpreisen." Das erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister und Ratsvorsitzender Martin Bartenstein am 19.06. bei der Eröffnung des "European Competition Day 2006" im Wiener Radisson-SAS-Hotel. Rund 280 Vertreter aus Wettbewerbsbehörden, Ministerien und der Wirtschaft sind dazu nach Wien gekommen, um aktuelle Fragen des Wettbewerbsrechts zu diskutieren.

Doch es scheine klar, setzte Bartenstein fort, dass Wettbewerb nur bis zu einem bestimmten Intensitätsgrad Wachstum fördernd wirke und darüber hinaus die Innovationstätigkeit tendenziell wieder abnehme. Ebenso scheine heute gesichert, dass Effizienzsteigerungen so manche Wettbewerbsbeschränkung rechtfertigen. Dabei sei die Bestimmung dieses "Umkehrpunktes" ein empirisches und branchenspezifisches Problem, das genauer Beobachtung und ständiger Neuanpassung bedürfe und somit für den Gesetzgeber ständige Aufgabenkritik bedeute.

Wettbewerbspolitik in Österreich
Eine proaktive Wettbewerbspolitik, so Bartenstein weiter, zeichne sich vor allem durch eine entsprechende Durchsetzungspraxis aus, die aktiv Zutrittsschranken und Hindernisse für funktionierenden Wettbewerb beseitige. In Österreich habe man im Jahr 2002 für die Vollziehung des Wettbewerbsrechts einen völlig neuen institutionell-organisatorischen Rahmen geschaffen. Seither agieren die weisungsfreie und unabhängige Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der dem Justizministerium unterstellte Bundeskartellanwalt als aktive Wettbewerbshüter. Diese Dualität der Wettbewerbsbehörden habe sich in der Praxis bestens bewährt, hob Bartenstein hervor. Die BWB habe sich in kurzer Zeit sowohl in Österreich als auch in Europa auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und der Wettbewerbspolitik zu einem akzeptierten "Player" emporgearbeitet.

Fusionen als Themenschwerpunkt
Zum Thema "Fusionen", einem der Tagungsschwerpunkte, merkte Bartenstein an, dass sich die Frage stelle, in wie weit sich solche rechnen. Er verwies dabei auf die stark steigende Anzahl von Unternehmenszusammenschlüssen, die eine tiefer gehende Betrachtung im Rahmen dieser Veranstaltung nahe lege. Der Minister verwies dabei auf die erfolgreiche Internationalisierungsstrategie österreichischer Unternehmen (v.a. in Südosteuropa), die entgegen dem weltweit rückläufigen Trend die Anzahl der Anmeldungen in Österreich von 284 Anmeldungen im Jahr 2001 auf 462 im Jahr 2005 ansteigen ließ.

Wettbewerb auf dem Energiesektor
Das Thema Fusionen sei gerade auch vor den Entwicklungen im europäischen Energiesektor von hoher Aktualität, setzte Bartenstein fort. Verbraucher und die europäische Wirtschaft sollten von der Marktöffnung der europäischen Energiemärkte profitieren, allerdings seien dabei die Erwartungen noch nicht erfüllt worden. Denn trotz der Liberalisierungsbestrebungen auf der EU-Ebene, die zu einer zügigen Vollendung der Binnenmärkte für Gas und Elektrizität in den Mitgliedstaaten beitragen sollten, sei es bedauerlicherweise nicht zu einer fortschreitenden Marktintegration und zu einem grenzüberschreitenden Wettbewerb durch neue Anbieter gekommen, so der Minister. Auch der österreichische Markt sei von dieser europäischen Entwicklung nicht verschont geblieben, da sich neue Anbieter vom Markt zurückgezogen hätten und Wettbewerb auf den Elektrizitäts- bzw. Versorgungsmärkten daher kurz- und mittelfristig weiterhin nur von den bereits am österreichischen Markt etablierten Unternehmen ausgehen werde.

Der europäischen Wettbewerbspolitik werde deshalb eine zentrale Rolle bei der Beseitigung noch bestehender Hindernisse für die Vollendung des Binnenmarktes und der zukünftigen Lösung der Energieprobleme zukommen, da die Debatte um eine Energiepolitik für Europa immer größere Bedeutung und Ausmaße gewinnt, so Bartenstein.

Antitrustpolitik
Zum zweiten Schwerpunktthema, der Antitrustpolitik, verwies Bartenstein auf das Grünbuch der Europäischen Kommmission zu Schadenersatzklagen bei Verstößen gegen das europäische Wettbewerbsrecht. Mit dessen Veröffentlichung im vergangenen Herbst sei der Themenbereich der privaten Verfolgung von Kartellrechtsverstößen ins Zentrum der Diskussion gerückt worden. Dabei gehe es zum Beispiel um Schadenersatzklagen gegen Kartellanten, wenn aufgrund deren Verhaltens Produktpreise erhöht worden sind. Da von den Vorschlägen der Kommission in besonderer Weise die nationalen Systeme in den Bereichen des Schadenersatz- sowie Zivilprozessrechts betroffen sind, müsse dazu wohl noch ein intensiver Diskussionsprozess geführt werden.

Dienstleistungsrichtlinie
Die Dienstleistungsrichtlinie, über die unter österreichischer Präsidentschaft die politische Einigung erzielt wurde, sei im Sinne der Schaffung eines fairen Wettbewerbs innerhalb des europäischen Dienstleistungsmarktes für den Wettbewerb von besonderer Bedeutung. Mit der politischen Einigung sei ein Meilenstein für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa gesetzt worden, da diese Richtlinie ein Kernstück der Lissabonstrategie sei und Bedeutung für 70 Prozent der Wertschöpfung und mehr als zwei Drittel der Arbeitsplätze der Europäischen Union habe.

Der European Competition Day wird seit dem Jahr 2000 halbjährlich von der jeweiligen Ratspräsidentschaft organisiert und hat aktuelle Themen der Wettbewerbspolitik und des Wettbewerbsrechts zum Gegenstand. Teilnehmer sind sowohl Vertreter von Ministerien, Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission als auch Wissenschafter, Anwälte und Vertreter aus der Wirtschaft. Erstmals teilen sich zwei Präsidentschaften - neben der österreichischen auch die finnische (Finnland übernimmt am 1. Juli den EU-Vorsitz von Österreich) die Organisation dieses Tages.
     
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